Verlängerung Erwerbsminderungsrente - Neuberechnung?
Hallo!
Wird bei einem genehmigten Verlängerungsantrag in diesem Jahr die Rente neu berechnet?
Weil die vorherige hatte ja diese 10,8% Abschlag.
Oder wird die alte Summe weiter verwendet.
4 Antworten
Es erfolgt keine Neuberechnung, denn die Berechnung basiert auf dem Zeitraum vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. Dieser Zeitraum hat sich nicht geändert.
Auch die Regelaltersrente wird nicht höher ausfallen, da seit Eintritt der Erwerbsminderung keine Beiträge mehr gezahlt worden sind (außer ggf. vom Krankengeld oder Arbeitslosengeld). Die EM-Rente wurde aber durch die Zurechnungszeit aufgewertet, so dass sie i.d.R. höher ausfällt als die (rechnerische) Regelaltersrente. Durch die Besitzstandsregelung wird die Rente dann in der gleichen Höhe fortgezahlt. Auch der Abschlag von max. 10,8% bleibt bestehen.
An deinen Versicherungszeiten hat sich doch dann nichts geändert.
Für jeden Monat des Rentenbezugs ist ja ein Monat der "Zurechnungszeit" weg gefallen.
Also den Abschlag mit 10,8% hast du doch dein Leben lang - also auch später bei der vorgezogenen Altersrente sowie bei der Regelaltersrente :-((
Gruß siola55
Der Abschlag bleibt auch noch auf den evt. Hinterbliebenenrenten...
Die Rente wird nicht neu berechnet, sondern nur verlängert. Dein Leistungsfall ändert sich doch durch die Verlängerung nicht
Und auch in jeder Folgerente würde der bisherige Abschlag bleiben...
Dankeschön.
Schade. Die Regelaltersrente erreiche ich eh nicht. Bis dahin hat mich die Erkrankung längst erledigt.