Rente für Schwerbehinderte nach 45 Beitragsjahren
Hallo.
Bin 60% Schwerbehindert und 59 Jahre alt. Da ich bereits im Alter 15 Jahren und 1 Monat in die Ausbildung ging, habe ich mit 60 und 1 Monat, 45 lückenlose Beitragsjahre gearbeitet. Kann ich dann Abschlagsfrei in Rente gehen, oder muss ich noch weitere 8 Monate länger arbeiten und gehe dann mit 10,8% Abschlag in Rente? Irgendwie glaube ich sind die Schwerbehinderten vergessen worden. Oder habe ich etwas überlesen?
Wäre schön wenn irgendwer etwas genaueres weiß!
3 Antworten
Geh zum VDK und lass Dich beraten, auch gibt es bei der Gemeinde/Stadt Termine zur Rentenberatung. Du kannst auch direkt bei der DRV (Deutsche Renten Versicherung) Deine Fragen loswerden. Jedenfalls bekommst Du bei den genannten Stellen genaue Auskünfte. Die Bundesregierung will sowieso doch das Renteneintrittsalter von Beschäftigten mit 45 Beitragsjahren kürzen.
Wichtig istes auch anzugeben seit wann Du die Schwerbehinderteneigenschaft hast, denn da verändert sich auch etwas.........
Wenn du heute 59 bist, also Jahrgang 1954 geht dein Jahrgang regelmäßig mit 65 Jahren und 8 Monaten in Rente. Mit einer Schwebehinderung kannst du bereits heute 24 Monate früher in Rente gehen.
Die Ausführungsbestimmungen für die Rentenänderung ist bisher nur ein Gesetzentwurf. Das wirst du also noch abwarten müssen.
Was hat denn das mit Gerechtigkeit zu tun ? Dieses 45 ohne Abzug ist lediglich eine Idee im Koalitionsvertrag bzw. ein Gesetzesentwurf. Solange der nicht durch ist, hast Du das gleiche Mindestrentenalter wie andere auch. Soviel zur Gerechtigkeit ;-)
Dann ist es 65 Jahre und 9 Monate
Gesetze werden nicht dadurch geändert, das irgendetwas in der Zeitung steht.
45 Jahre Beitrag=mit 65 abschlagsfrei in Rente oder mit 63 wenn vor 1952 geboren.Schwerbehindert und vor 1952 geboren mit 60 und 10,8% Abzüge sonst mit 62 Jahren.
Also. Ich bin Jahrgang 55, Schwerbehindert und kann zum 01.05.2016 mit 10,8 % Abzug in Rente gehen. Trotz 45 Beitragsjahre mit Abzug. JaToll. Soviel zur Gerechtigkeit.