Verlängerung der Erwerbsminderungsrente der DRV?
Ist es richtig, daß beim Verlängerungsantrag nur noch geprüft wird ob die Krankheit noch besteht oder nicht? Damit meine ich, daß die Verlängerungsprüfung nicht so streng genommen wird als ein Erst-Antrag auf Erwerbsminderung.
3 Antworten
Hallo chritsl10,
Sie schreiben:
Verlängerung der Erwerbsminderungsrente der DRV?Ist es richtig, daß beim Verlängerungsantrag nur noch geprüft wird ob die Krankheit noch besteht oder nicht? Damit meine ich, daß die Verlängerungsprüfung nicht so streng genommen wird als ein Erst-Antrag auf Erwerbsminderung.
Antwort:
Dies Aussage kann so, wie Sie diese hier präsentieren, nicht bestätigt werden!
Richtig ist, daß regelmäßige Arztbesuche die Chance wesentlich erhöhen, daß es mit dem Antrag auf Weitergewährung keine Probleme geben wird!
Eine Garantie wird es nie geben, denn jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders!
Wenn Sie ab Rentenbezug weiterhin regelmäßig Ihren Hausarzt aufsuchen, machen Sie in den meisten Fällen alles richtig, denn so können Sie in der Regel glaubhaft machen, daß Ihre Beschwerden weiterhin vorhanden sind!
Die Erfahrung zeigt allerdings, daß manche Betroffene ab Rentenbezug keinen Arzt mehr aufsuchen und somit logischerweise den Eindruck vermitteln, daß sich die Leistungsfähigkeit gebessert hat!
Diese Leute dürfen sich dann nicht wundern, wenn die DRV nachhakt und ggf. weitere Gesundheits-/Leistungsprüfungen anordnet, was ja so grundsätzlich im Sinne der Solidargemeinschaft ist!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
HAllo,
ausgehend vom Erstbescheid werden, soweit von dir angegeben, Neuerkrankungen in die Beurteilung der Leistungsfähigkeit mit einbezogen.
Deshalb ist die Angabe neuer Erkrankungen mit dem behandelnden Arzt sehr wichtig. Sollte dein Leistungsvermögen gestiegen sein, so kann durchaus aus einer vollen Erwerbsminderungsrente eine halbe Erwerbsminderungsrente werden, aus einer halben Erwerbsminderungsrente ein Entzug dessen, so das du wieder arbeiten gehen kannst. Deshalb ist die rechtzeitige Beantragung sehr wichtig, damit man noch notfalls in das Widerspruchsverfahren gehen kann (Dauer 3-5 Monate) danach folgt bei Rechtsmittel noch die Klage bei Sozialgericht (in Lübeck derzeit 2,5 Jahre).
Beste Grüße
Dickie59
das wird genauso geprüft wie beim Erstantrag. vielleicht nicht unbedingt mit einem persönlichen Gutachtertermin, aber sonst genauso genau. manchmal wird man sogar zur Reha aufgefordert.
Erfahrungswerte. sowohl persönliche alsauch in unserer Selbsthilfegruppe. es kommt auch immer auf die Erkrankung an. bei bestimmten Erkrankungen gibts ja keine Heilung, da ists natürlich klar, dass sich nichts ändern wird. aber bei vielen anderen kann es ja besser werden.
Die Reha wird durchaus ein übliches Mittel sein, um das Leistungsvermögen noch besser einschätzen zu können. Dann werden die Kosten durchaus getragen, manchmal kann es aber auch für die Verwaltung nützlich sein, festzustellen ob man die EMRT entfristet.
Woher weißt Du das? Habe schon 2 x eine Verlängerung bekommen und nur nachgewiesen, daß die Krankheit noch vorhanden ist. Zur Reha wurde ich nie aufgefordert.