Verkehrsrecht Polizeiausbildung Hilfe?
Guten Tag liebe Community , wir haben einen Sachverhalt zu lösen bekommen.. wir sollen es 1.Bewerten 2. Beurteilen & 3.Fazit .. kann das bitte einer lösen ? Ich bin seit ne Stunde dadran und komme einfach nicht weiter ..Fach: Verkehrslehre Kevin hat verschlafen und muss mit seinem Fahrrad zur Arbeit. Auf der Fahrbahn auf der er sich befindet (Je ein Fahrstreifen pro Richtung getrennt durch Z.340) stellt er fest das sich ein circa 800m langer Stau in die Richtung in der er fährt gebildet hat, um diesen zu umfahren wechselt er kurzer Hand auf den Gehweg. Plötzlich kreuzt ein Fußgänger seinen Fahrweg und es gelingt diesem nur durch zurück springen einen Zusammenstoß zu vermeiden. Bewertung:? Beurteilung: ? Fazit:?
Mein bisheriges Ergebnis: Behauptung: Dadurch, dass Kevin auf den Gehweg mit seinem Fahrrad gefahren ist , könnte er gegen §???? verstoßen haben.
Fazit: Ein erwachsener Radfahrer, der trotz eines in Fahrtrichtung vorhandenen Radwegs den Gehweg mit dem Fahrrad befährt, verstößt gegen § 2 Abs. 4 und 5 StVO und gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 1 Abs. 2 StVO.
weiter weiß ich nicht .. Das Problem ist ja dass wir noch nie ein Beispiel zusammen gemacht haben, deshalb bin ich auch überfordert.. wir hatten ein anderen Sachverhalt nur mal kurz angesprochen gehabt, aber zusammen gelöst haben wir keinen.
2 Antworten
Als erstes musst du mal deine Behauptung aufstellen:
Kevin könnte einen Verstoß gegen die §§ 2 (1) und 1 (2) StVO in Tateinheit begangen haben.
Dann gehst du nacheinander deine vermuteten Verstöße durch. Ggf. musst du noch nötige Definitionen aufführen.
Gem. § 2 (1) haben Fahrzeuge die Farbahn zu benutzen. (Hier könnte es daher nötig sein, dass du zuvor die Definition für Farbahn aufführst).
Im Sachverhalt ist dies nicht der Fall, da Kevin mit seinem Fahrrad über den Gehweg fährt, welcher kein Teil der Farbahn ist.
Wenn du mit einem durch bist kommst du zum nächsten Verstoß. Gleiches Schema.Gemäß § 1 (2) StVO hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer u.a. gefährdet wird.
(Ist Kevin Verkehrsteilnehmer? -> Definition!)
Kevin ist Verkehrsteilnehmer weil...
(Ist der Fußgänger Anderer? -> Definition!)
Andere sind alle... , hier der Fußgänger.
(Gefährdung? -> Definition!)
Unter gefährden versteht man...
Da ein Zusammenstoß nur durch das schnelle Zurseitespringen des Fußgängeres verhindert werden konnte, liegt eine Gefährdung vor.
Zum Schluss evtl. noch das Ergebnis mit Ahndungskette.
Kevin hat durch sein Verhalten gegen §§ 2 (1), 1 (2), 49 StVO i.V.m. § 24 StVG verstoßen.
Danke 😍 super erklärt ❤
Also das er den Fußgänger nach §1 II gefährdet hat, würde ich dir recht geben. ( Hier stellt sich allerdings noch die Frage hat sich der Fußgänger verletzt o.ä. dann liegt eine Schädigung vor)
Er verstößt meiner Meinung nach nicht gegen §2 IV, V sondern gegen §1II. Demnach müssen Fahrzeuge (Fahrrad) die Fahrbahn benutzen.
Ausnahmen von dieser Fahrbahnbenutzungspflicht stehen im §2 V. Darunter fällt Kevin aber nicht.
Eine weitere Ausnahme wäre Zeichen 239 in Verb. mit Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei). Aber soweit ich gelesen habe, ist das ja auch nicht der Fall
Also folgende OWI:
§1 II in Verb. mit §49 I Nr. 1
§2 I in Verb. mit §49 I Nr. 2
Nein haben wir leider nicht ... und ich weiß auch nicht wie ich mit das Schema der Subsumtion das bearbeiten kann ? Also > Behauptung > Beurteilung > Bewertung (Fazit)
Nur noch mal aus Interesse. Habt ihr keine Skripte o.ä. Für VR bekommen ?