Stafe für Filmen während der Fahrt

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Sag mal, könnt Ihr nicht einfach die Frage, die Leon2 hat, beantworten und Euch nicht in Kommentaren ergötzen, die mit seiner Frage nichts zu tun haben? Damit ist nun ganz und gar keinem gedient.

Leider hat Leon2 nicht gesagt, mit welchem Gerät er die Fotos gemacht hat. Handy oder Fotoapparat. Ich kenne mich mit dem schweitzer Recht nicht aus. Insofern kann ich die Frage auch nicht beantworten, ohne mich in Spekulationen zu verlieren. Und Spekulationen oder Meinungen ... damit kann hier keiner was anfangen.

Ich wollte nur eine Sache meiner Mit-Kommentatoren richtigstellen:

In Deutschland ist es verboten, während der Fahrt ein Handy aufzunehmen oder zu bedienen (§ 23 (1a) StVO). Von einem Fotoapparat steht nirgendwo etwas. Selbstverständlich darf ich laut StVO einen Fotoapparat in die Hand nehmen und Bilder machen. Auch während der Fahrt. Ich habe nur dafür zu sorgen, dass meine Sicht nicht durch den Fotoapparat verdeckt ist (§ 23 (1) StVO).

@ Leon2: Welcher Tatbestand wird Dir denn konkret vorgehalten?

VG Martin

Das ist aber schon recht teuer :(

Das ist zwar nicht so aktuell aber viel wird sich nicht geändert haben: http://www.tagesanzeiger.ch/leben/reisen/So-teuer-wird-das-Telefonieren-im-Auto/story/13973296

hier steht 65 Euro mittlerweile wären das etwa 83 Euro (starker Franken, schwacher Euro). Handy am Steuer ist ja etwa das selbe "Verbrechen". In der Schweiz gibt es auch kein Gesetz, das explizit verbietet ein Handy oder eine Kamera zu benützen sondern das hier:

1 Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.

2 Wer wegen Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen.1

3 Der Führer hat dafür zu sorgen, dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird. Mitfahrende dürfen ihn nicht behindern oder stören.

Admin.ch SVG Art. 31

Freu Dich, daß Du so billig davon kommst. Die Schweiz hat mitunter recht deftige Preise bei den Bußgeldern.

Natürlich ist das normal. Wer in anderen Ländern Auto fahren will muß sich wohl auch an deren Bestimmungen halten.

leider ist das in der Zwischenzeit so, dass man BEVOR man in irgendein land reist, sich erstaml alle Gesetze ansehen sollte, damit man weiß was man darf und was nicht. Echt schlimm.......Als Autofahrer während der Fahrt darfst du auch in Deutschland kene Fotos machen......

ja du darfst kein handy benutrzen während der fahrt das ist normal, darfst du ja in deutschland ach nicht..... wenn du beifahrer wahrst dann darfst du das schon, aber nicht wenn du fährst, da sollte man sich nur auf die strasse konzentrieren.

und ja die bussgelder bei uns sind um einiges höher wie in deutschland, auch beim zuschnell fahren zahlen wir eiiniges mehr.

und für schwarzfahren im zug zahlen wir auch 100 fr und ihr 40 euro....

timroh  19.07.2011, 17:35

... nicht 80 fr -> 65 Euro oder haben die das geändert?

Schoggi1  19.07.2011, 17:36
@timroh

ja also in der schweiz sind sie jetzt hoch gegangen auf 100 fr. das ist neu jetzt, in deutschland weis ich nicht genau.