Mit Fahrrad über rot, aber ohne durchgezogene Linie?
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe in einer Verkehrs Frage: Ich wurde gestern dabei erwischt, wie ich mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren bin. Jetzt meine Frage: Ich war an einer T-Kreuzung, siehe Bild, am roten Punkt. Jedoch war bei der Ampel auf der Siete der Fahradfahrer keine durchgezogenen Linie, auch keine gestrichelte, deswegen war ich mir immer sicher, dass diese Ampel nicht für die Fahrradfahrer gilt. Es macht ja auch eigenlich Sinn, da ja keine Abbiegmöglichkeit für die Autos vorhanden ist und deswegen für die Fahrräder gar keine Gefahr besteht. Na ja, kann das also sein dass ich an unwissende Polizisten gekommen bin und dass meine Theorie stimmt? ;-) Und wenn nicht, kann mir jemand erklären, warum dann keine durchgezogene Linie da ist?
Vielen Dank im vorraus
Shigeru
15 Antworten
Also, ich bin jetzt kein Experte aber ich würde den Polizisten leider recht geben. Ich würde an dieser Kreuzung bei Rot anhalten, allerdings nur, wenn ich auf der Straße fahren würde. Wenn es da einen Fahrradweg auf der rechten Seite gibt, würde ich weiterfahren.
In unserer Stadt kann man als Radfahrer so oder so nicht auf die Markierungen achten, denn oft sind hier für Radfahrer gar keine vorhanden, trotzdem muss man halten bei Rot.
Wenn die Ampel rechts vom Fahrradweg steht, dann muss man auch bei rot anhalten!
Das ist sehr sehr nett, dass hier so schnell so viel geantwortet wurde. Wie gesagt, mir war es anders nicht bewusst, aber dann war das wohl einfach wunschdenken, es kam mir halt plausibel vor. Noch mal ganz kurz: Mir war auch VORHER schon bewusst, dass rot halten heißt, dass ich als Fahrradfahrer mich an die Verkerhsregeln halten muss und das Polizisten nicht dumm sind. Das wollte ich wirklich nicht unterstellen, dass war nur als kleiner Scherz gemeint. Auch wusste ich schon welchen Geldbetrag ich wann zahlen muss, trotzdem danke... was mir immer noch nicht so wirklich klar ist, wo da die konkrete Gefahr für mich besteht, ich fahre ja geradeaus, aber das ist ja auch nicht mehr so wichtig, ist jetzt passiert ich und verspreche, niee wieder denselben Fehler zu machen... ;) Na ja, vielen Dank wirklich an die vielen netten Antworten, ich wollte mich nur erkundigen
Shigeru
rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, ) 90,- EUR; 1 Punkt mit Gefährdung 200,- EUR; 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot egal ob Fahrrad Auto oder LKW
Entgegen den anderen Antworten auf diesen Post darf man als Fahrradfahrer in dieser Situation tatsächlich über die Rote Ampel fahren, wenn man nicht den Fahr- oder Fußverkehr kreuzt. In der amtliche Begründung der StVO 2013 schreibt hierzu im Kommentar zu §37 Absatz 2 Nummer 6:
Befindet sich die Radverkehrsführung neben der Fahrbahn einer Einmündung oder am kurzen Arm der T-Kreuzung, sind die für den Fahrverkehr geltenden Lichtzeichen nicht zu beachten, auch wenn in dem Bereich keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer oder Fußgänger (Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2016) vorhanden sind, wenn Radfahrer weder den Fahr- noch den Fußgängerverkehr kreuzen.
Wobei mir jetzt auffällt, dass im obigen Paragraph mit „Radverkehrsführung neben der Fahrbahn“ möglicher Weise keine Fahrradschutzstreifen mitgemeint sind, da diese ja zur Fahrbahn gehören?
Rot ist rot, du hast ja wie es aussieht die normale Fahrbahn benutzt und daher gilt die Ampel natürlich auch für dich. Wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war, dann war es ein qualifizierter Rotlichtverstoß und kostet dich 100 Euro (ohne Gefährdung anderer, sonst sogar 160) und einen Punkt in Flensburg.