Zettel vom Ordnungsamt - was nun?
Hallo User und Userrinnen,
folgendes ist passiert:Ich fand ein Zetttel an meinem Auto vor vom Ordnungsamt.Mein Wagen ist bereits abgemeldet und steht nun seit einem Monat ohne Kennzeichen auf dem Privatparkplatz meines Vermieters.Der genehmigte mir dort mein Wagen abzustellen.Nun stand auf dem Zettel:
[...] Sie haben Ihr Fahrzeug leider entgegen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abgestellt.Dieser Sachverhalt wurde bereits erfasst.Über die Art des begangenen Verstoßes, die Höhe des Verwarnungsgeldes und den weiteren Fortgang des Verfahrens erhalten Sie in Kürze Nachricht.
Ich bitte Sie, bis dahin von Rückfragen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt xxx
Der Wagen behindert keinen.Nicht auf der Straße und auch nicht auf dem Gehweg neben dem Parkplatz.Auch keinen Feuerwehrplatz usw.
Gegen was habe ich jetzt verstoßen?Und sollte ich dort anrufen?
Danke im vorraus!
15 Antworten
Eigentlich kenne ich solche Zettel NUR in ROT
Du darfst Dein Auto nicht abgemeldet auf öffentlichen Grund abstellen - auch nicht wenn es niemanden behindert.
Wenn es ein Privater Parkplatz Eures Wohnblocks wäre dann könnte die Hausverwaltung genauso tätig werden.
Aber dies sieht nach Amtsanmaßung aus!
Jemand gibt sich als AMT aus, das wäre auf jeden Fall strafbar.
Ob Dein Wagen nun legal auf deinem eigenen Privaten Platz steht oder etwa auf einem öffentlichen oder allgemeinen deiner Wohngemeinschaft, solltest Du ja selbst wissen.
Auf DEINEM kann er natürlich stehen
Auf dem allgemeinen Privatgelände des Wohnblocks kannst du die Genehmigung der Hausverwaltung/Vermieter einholen.
Auf der öffentlichen Straße solltest du auf jeden Fall einen Anderen Platz suchen.
Du schreibst:
" Privatparkplatz meines Vermieters.Der genehmigte mir dort mein Wagen abzustellen."
Nun wenn dem so ist, dann dürfte eigentlich alles in Ordnung sein.
Ich würde mit dem Zettel zur POLIZEI gehen.
Wenn es kein Zweifel gibt das Dein Auto auf Privatgelände steht und die Polizei keinen Grund (auslaufendes Öl, Verletzungsgefahr,..) sieht, warum der Wagen nicht da stehen darf, würde ich Anzeige gegen Unbekannt machen.
Vielleicht ist es im Grunde auch der falsche Zettel und das Ordnungsamt vermutet eher dass Du Abfallentsorgung betreibst oder Abfalls sozusagen zwischenlagerst und Dich um die Entsorgung drückst.
Das ist lediglich ein Hinweiszettel ohne rechtliche Bedeutung.
Nach deinen Angaben ist kein Verstoß gegen die StVO (und auch nicht gegen das Wegerecht) ersichtlich.
Möglicherweise hat ein Polizist oder Ordnungamtsmitarbeiter etwas geahndet. Dann wirst du noch ein offizielles Schreiben erhalten und kannst dich dann zum Sachverhalt äußern.
Vielleicht hat auch jemand anderes diesen Hinweiszettel für einen Verstoß bekommen und ihn lediglich an deinem Auto "entsorgt". Dann wird auch kein Schreiben mehr folgen.
Es heißt also erstmal nur abwarten.
Da würde ich doch mal bei der Stadt nachfragen.
Aussagen wie "fragen Sie nicht nach" lassen bei mir immer alle Alarmglocken schrillen.
Mal ganz davon abgesehen wie wollen die dich denn ohne Kennzeichen ermitteln? Das dürfte ja nicht so ganz einfach sein.
Ich hab mal gegoogelt
http://www.autoscout24.de/themen/autorecht/verkehr/nicht-angemeldetes-fahrzeug-parken/
Wäre das offiziell müsste also nen roter Sticker irgendwo kleben.
Melden würde ich das übrigens auf jeden Fall. Wer weiß ob da nicht wer hinter Steckt der sich so nen paar € dazuverdienen will.
So im Rahmen eines folgenden Bußgeldbescheides.
stimmt ist nicht amtlich
Was hat das mit dem Petitionsrecht zu tun? Erwähnen könnte man in diesem Zusammenhang höchstens das Recht auf rechtliches Gehör, Artikel 103 GG.
wenn die Parkfläche nicht erkenntlich als Privatparkplatz ausgewiesen ist, sieht es wohl so aus, als ob du im Straßenverkehrsbereich parkst. Also stell dein Auto dorthin, wo es am Straßenverkehr tatsächlich nicht teilnimmt. Sonst wird er in Kürze auf deine Kosten abgeschleppt.
Es ist nicht sein Problem ob es so aussieht als ob oder nicht. Wenns ein Privatparkplatz ist, ist es einer. Sollen dienjenigen Trottel die ihm etwas vorwerfen sich mal gescheit informieren, wozu dieser Bereich gehört.
Ich kann ja auch Pflanzen in meinen Vorgarten einpflanzen, auch wenns so aussieht als wärs Teil vom Stadtgarten!!!
Sicher ist es sein Problem, und dein Vergleich hinkt nicht, der geht am Stock.
Ist ja auch Unfug, das Petitionsrecht können sie nicht aushebeln, auch wenn sie das gerne möchten weil es lästig ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Petition