Verkauf von Tabak über Elternteil an Jugendlichen möglich?
Moinsen,
Und zwar geht es um folgendes, ich arbeite an ner Tanke und hatte gestern ne Mutti mit ihrem Minderjährigen Sohn drinne, er hat sich fleißig ran gemacht ans aussuchen einer E-Shisha, hab natürlich direkt gesagt dass ich nach seinem Ausweis verlangen werde woraufhin sie erwiderte mit "ich bin die Mutter", worauf ich natürlich meinte "schön, jedoch ist dies kein Kinoticket" was dazu führte dass sie dann meinte sie "es dann eben für sich kauft", worauf ich mich halt geweigert habe ihr son Teil zu verkaufen, wegen der berechtigten Annahme dass sie ihm jetzt eine kaufen will. Long Story short, die will sich jetzt ordentlich über mich beschweren, daher die Frage, darf die Mutter das während der Verkäufer das Schauspiel beobachtet?
Grüße.
7 Antworten
Minderjährigen ist es nicht verboten Tabakwaren zu konsumieren - er darf ihnen nur nicht in der Öffentlichkeit gestattet oder geduldet werden oder in Geschäften an sie abgegeben werden.
a) An die Mutter darf verkauft werden - sie darf dem Minderjährigen die Tabakwaren zum Konsum zur Verfügung stellen - allerdings nur zum Konsum im Privatbereich - für den Konsum in der Öffentlichkeit gibt es keinen Elternvorbehalt (= mit Erlaubnis der Eltern).
b) An die Mutter dürfte nicht verkauft werden, wenn der Zweck des Kaufs darin bestehen sollte, dem Minderjährigen das Konsumieren in der Öffentlichkeit zu ermöglichen bzw. zu dulden oder das Abgabeverbot an den Minderjährigen selbst umgangen werden soll.
c) Die Mutter darf die Tabakwaren auch in der Öffentichkeit abgeben, um sie durch den Minderjährigen nach Hause transportieren zu lassen (z. B. Einkaufstüte tragen), wenn gewähleistet ist, daß er sie nicht in der Öffentlichkeit konsumiert.
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Wenn man Punkt b) heranzieht, hast Du Dich schon grundsätzlich präventiv richtig verhalten, weil Du die Intension der Mutter ja nicht beurteilen kannst und es für Dich den Anschein hatte, daß das Abgabeverbot hier ggf. vorsätzlich umgangen werden sollte (situationsbedingte Einschätzung).
Die einzige Frage ist, ob dein Arbeitgeber hinter dir steht.
Rechtlich gesehen musst du der Frau gar nichts verkaufen und brauchst dafür auch keine Begründung.
Ich würde sagen du hast sehr verantwortungsvoll gehandelt. Es ist natürlich nicht im Sinne des Jugendschutzes wenn er einfach so ausgehebelt wird.
Respekt dass du den unbequemen Weg gegangen bist. Das hätte nicht jeder gemacht. Es wäre viel einfacher gewesen den Stress zu vermeiden.
Ein guter Arbeitgeber würdigt das.
Hallo, rechtlich ist es klar.
Der Minderjährige darf keine Tabakwaren kaufen und E- Zigaretten und -Zubehör zählen dazu. Auch nicht in Begleitung seiner Eltern. Hier durftest Du es ihm nicht verkaufen.
Wenn die Frau es für sich kaufen will, egal was sie damit macht, hättest Du es ihr verkaufen dürfen, aber nicht müssen. Schließlich haben Händler Vertragsfreiheit.
Wenn es wirklich zur Beschwerde kommt, wird Dir Dein Chef sagen, ob Du in seinem Interesse gehandelt hast.
Du musst jemandem gar nichts verkaufen (Vertragsfreiheit). Von daher hast du sehr verantwortungsvoll gehandelt als du es den beiden nicht verkauft hast.
Wenn du einen guten Arbeitgeber hast, steht der hinter dir und dir passiert nichts, wenn er nicht hinter dir steht kann man sich dass jetzt ausrechenen.
An die Mutter kannst Du alles verkaufen was der Sohn zur Kasse trägt. Der Verkaufsvertrag muss mit der Mutter zustande kommen, dann ist es rechtlich ok. Ob Du moralisch einen Kauf verweigern sollst wird Dir der Chef sagen.