Verkäufer zieht von eBay Kleinanzeigen Verkauf zurück rechtliche Lage?
hallo, ein Verkäufer und ich einigten uns auf einen Preis für einen Schrank auf eBay Kleinanzeigen. Da dieser ziemlich groß ist und nicht in mein Auto passt, musste ich mir dafür ein größeres Auto leihen. Da dies natürlich Zeit benötigte einigten wir uns darauf, dass ich den Artikel heute abholen würde.( nach 2 Tagen Reservierung) Dies geschah mit dem im Chat nachzulesen Worten. Dann habe ich also deine Zusage für Samstag? Worauf er ja hast du antwortete. Damit ich rechtzeitig bei ihm sein kann habe ich also extra einen früheren Feierabend von meiner Urlaubszeit beantragt.
nun sagt dar Verkäufer, dass er den Schrank doch nicht verkaufen will. Wie sieht da die rechtliche Situation aus? Er hatte mir doch klar den Schrank bis heute zugesichert einen festen Preis vereinbart? Außerdem kann er mir doch nicht an dem Tag absagen an dem ich ihn holen würde ? Ich habe extra Urlaub genommen und ein großes Auto angemietet. Zudem war das ein extrem guter Preis für den Schrank, daher vermute ich dass er ihn für mehr anderweitig verkauft hat. Kann ihn ihn zwingen ihn mir zu verkaufen oder habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz? So einen Schrank für den Preis finde ich nicht mehr.
5 Antworten
Wenn das alles so gelaufen ist, ist das Recht auf deiner Seite. Durchsetzen musst du es aber schon selbst oder nimmst dir einen Anwalt zu Hilfe (darauf läuft es evtl. hinaus wenn die andere Seite kein Einsehen hat). Damit du möglichst wenig Selbstkosten am Ende hast, ist es günstig die andere Seite in Verzug zu setzen und erst dann einen Anwalt zu beauftragen.
Das würde so aussehen dass du ihn informierst dass ihr einen Kaufvertrag habt dessen Erfüllung er nun verweigert, du aber einen Aufwand hattest (Anmietung; einen Urlaubstag kann man idR nicht vergolden da es Freizeit ist) welchen du von ihm verlangst (nehme an der Tag ist so oder so jetzt hinüber). Also listest ihm die Kosten auf die er dir verursachte, deine Bankdaten und als Frist ~7 Banktage.
Das wäre die eine Forderung.
Wenn du die Herausgabe vom Schrank auch noch durchsetzen willst, solltest dann separat fordern für den Fall dass er dem Schadenersatz nicht zustimmt kannst den später dann einzeln durchsetzen. Kannst aber alles in einem Schreiben zusammenfassen. Bietest ihm ein paar Termine an, an denen es für dich wieder passen würde mit der Abholung und setzt ihm auch dafür eine Frist sich für einen zu entscheiden oder mit dir einen anderen abzumachen. Auch da sollten 7 Tage reichen.
Lässt er die Frist(en) versteichen befindet es sich in Verzug, ab da können Kosten, die du aufbringst um an dein Recht zu kommen, ihm in Rechnung gestellt werden.
Heißt den Anwalt zahlt dann er (bis zum gesetzlichen max. Satz). Das musst denn später, wenn es soweit ist, mit dem Anwalt bequatschen, was er nimmt.
Ggf. hat der Vk sich mit seiner Weigerung auch schon in den Selbstverzug beim Kaufvertrag gebracht, kann ich nicht beantworten.
Bei z.B. frag-einen-anwalt bekommst, auf deine gegeben Informationen basierend, eine recht sichere Auskunft und ggf. findest so auch einen Anwalt für später.
Vertrag ist Vertrag. Er muss dir den Schrank übereignen und dir für Schäden, die dir wegen ihm entstanden sind, Schadensersatz leisten.
die Frage gehört gar nicht hierher, da man sie googeln kann und weiterhin es auch mehr Sinn macht, Rechtsportale daraufhin anzuschauen, als sich auf die Antworten hier zu verlassen.
Kann ihn ihn zwingen ihn mir zu verkaufen oder habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz?
"Zwingen" wirst Du ihn kaum können, wie stellst Du Dir das vor?
Du hast allerdings einen rechtsgültigen nach dem BGB zustandegekommenen Kaufvertrag, den kannst Du entweder durchsetzen, einklagen oder Schadenersatz verlangen.
Aber auch den wirst Du wohl letztendlich einklagen müssen.
Es ist ein gesetzlich gültiger vertrag. Er muss ihn dir verkaufen
Mfg DP