Rewe verkauft alkohol sämtlicher art erst ab 18
Schönen guten Tag,
Ich (17) war heute mit meiner Mutter im Rewe für eine Famielienfeier einkaufen, dabei sollte ich die getränke besorgen und sie das Essen, wobei auch Fünf Flaschen Glühwein dabei waren. Also bin ich ab in den Getränkemarkt paar flaschen Anialkohlisches und 5 Flaschen Glühwein, ab zu Kasse und natürlich werde ich nach dem Ausweiß gefragt, ich ganz normal Pack den Ausweiß raus, da meint der Verkäufer doch tatsächlich "wir verkaufen alle arten von Alkohol erst ab 18 da mein Ceff meint, man kann sich auch mit Bier ins koma saufen"
Ich natürlich geh zu meiner Mutter rüber, die dann Stinksauer mit mir in den Getränkemarkt geht und vor allen Leuten den Verkäufer anmault "das geht gegen das Gesetzt wenn ich mich beschwäre ist euer cheff schneller entlassen als er schauen kann"
Jetzt meine Frage geht das wirklich gegen das Gesetzt wenn man als cheff das einfach so bestimmt ?
Und vorallem darf er sich einfach über die Richtlienien von Rewe hinwegsetzen ?
16 Antworten
Grundsätzlich herrscht zwar Vertragsfreiheit, so dass sich ein Ladeninhaber seine Kunden aussuchen darf.
Jedoch kann ich manchen Auffassungen hier, der Ladeninhaber könnte auch nur an 25-Jährige den Alkohol verkaufen (also die Altersgrenze willkürlich festlegen), nicht beipflichten.
Vielmehr neige ich der Auffassung zu, dass in solchen Fällen eine verbotene Altersdiskriminierung i.S.v. §§ 19 f. AGG, vorliegen kann.
Nicht völlig abwegig ist auch, dass das greifen kann, wenn der Ladenbesitzer nur 18-Jährigen Bier, Wein etc. verkauft. Wenn der Gesetzgeber höchstselbst den Verkauf dieser Produkte an 16-Jährige uneingeschränkt erlaubt, bleibt auch für eine zulässige unterschiedliche Behandlung i.S.v. § 20 Nr. 1 AGG nicht mehr viel Raum.
Komasaufen mag ein Problem sein. Es ist aber sicher nicht den unter 18-Jährigen exklusiv vorbehalten. Viel mehr gibt es auch etliche 25-Jährige und 30-Jährige die das machen. Auch mehr als 20% der Männer zwischen 65 und 79 Jahren besaufen sich regelmäßig bis zur Besinnungslosigkeit. Nicht zu vergessen sind Alkoholiker.
Alkohol kann gefährlich sein, wenn man ihn in Unmengen in sich rein schüttet. Das bestreitet sicher niemand. Das betrifft einen 16-Jährigen jedoch genauso, wie einen 50-Jährigen. Wenn der 50-Jährige also 5 Flaschen Glühwein kauft, statt nur einer (die ja schon viel wäre, wenn er sie alleine trinkt), müsste ihm der Verkauf ebenfalls verweigert werden, falls es um Gesundheitsvorsorge ginge. Verweigert wird sie aber nur dem 16-Jährigen, obwohl er von Rechts wegen genauso zum Kauf von 5 Flaschen Glühwein befugt ist, wie der 50-Jährige. Insbesondere wenn seine Mutter zugestimmt hat, oder wenn er sie sogar nicht mal für sich und nicht in eigenem Namen kauft, sondern als Bote oder Stellvertreter seiner Mutter.
Wenn der Ladenbesitzer zu der - nicht von der Hand zu weisenden - Einschätzung gelangt ist, dass Alkohol ein gewisses Missbrauchspotential hat, wäre es nur konsequent, auch zu dem Schluss zu kommen, dass der Missbrauch auch in anderen Altersgruppen auftritt. Und auch mit der Bildungsschicht zusammenhängt. Schlussendlich bleibt dann nur eins: den Alkoholverkauf gänzlich einstellen. Aber dann verdient man an saufenden Volljährigen natürlich auch nichts mehr. :-D
Rein informativ: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/243662/umfrage/alkoholkonsum-von-maennern-nach-alter-und-bildungsgrad/
Danke für diese Ausführliche antwort, selten eine so schöne Antwort bekommen und Endlich mal einer der an die Sache Objektiv rangeht und nicht versucht mich zu Belehren. Hab eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben eine Gescheite Antwort zu bekommen.
Mach weiter so !
Dies wird mir aufjedenfall weiterhelfen sollte ich noch mal vor so eine Hürde stoßen.
Du musst unterscheiden: Es gibt allgemeine REWE-Märkte - da ist Bier und Wein ab 16! Und so Subunternehmer, da entscheidet das Hausrecht!
Wenn das Gesetz verbietet, dass sie dir etwas verkaufen, dann duerfen sie es nicht.
Wenn das Gesetz erlaubt, dass sie dir etwas verkaufen, dann duerfen sie das,
... aber sie muessen es nicht.
Und die Entscheidung, ueber das gesetzliche hinaus Alkohol erst ab 18 zu verkaufen, halte ich fuer vertretbar.
So und nicht anders ist es! ;)
Dass der Verkauf von Alkohol erst ab einem bestimmten Alter gesetzlich erlaubt ist bedeutet nicht, dass man ab diesem Alter irgendeinen Anspruch darauf hat, den Alkohol auch verkauft zu bekommen.
Hierzulande herrscht Vertragsfreiheit, sodass sich jeder Marktteilnehmer seine Vertragspartner frei aussuchen kann. (Besonderheiten wie Kontrahierungszwang mal ausgenommen.)
Wenn "der Chef" den Alkohol nur an über 70-jährige Jungfrauen verkaufen möchte, wäre rechtlich dagegen auch nicht vorzugehen.
Aber, aber! Wir handeln doch nur in allerbester Absicht. Daher dient die Ungleichbehandlung der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art (§ 20 (1) AGG)... ;-)
Ja,bin jtz 14,bkomme in jedem laden bier wein sekt,und oft auch harte Sachen auser....bei rewe...is doch egal,bekommt eben wasgau mein Geld und nicht die,die vertreiben sich mit ihrem Kappes nur Kunden,mein vadda hat mal 20bierflaschen getrunken(10litter),und ich 10flaschen,kann mich noch an alles erinnern,und ich bin nichmal umgefallen oderso,laut Freunden war ich lustig drauf,und bin bischen komisch gegangen,aber das is doch noch lange kein Koma,es giebt zwar leude die vertragen wirklich nix,aber deswegen sollte man ja mit 16 bzw18 seine grenzen kenn.....und leute die sich ins Koma saufen wird es immer geben von 13-100 jährigen....weis nich was sich rewe damit erhofft
"vadda" "litter" "nichmal" "bischen" giebt" leude" "weis"
Da hat der Alkohol wohl schon mal was angerichtet :-P
Ich nehme mal an ist ein Troll der das mit absicht macht damit die Leute sich aufregen, obwohl ich persönlich auch leute kenne die eine Solche menge Bier in sich hinein bekommen und nicht umfallen "erschreckend"
Mh - man könnte auch auf die Idee kommen, es läge eine verbotene Altersdiskriminierung vor, § 19 f. AGG . :-D