KFZ Kaufvertrag zwischen Mutter und Sohn?
Hey alle miteinander :D
Folgendes Szenario:
Meine Mutter hat sich ein Auto gekauft und dieses natürlich auf Ihren Namen angemeldet und auch die Versicherung geht über Sie.
Nun ist es so, dass Sie mir das Auto verkaufen will und ich eben als Besitzer und Halter des Autos gelten soll. Die Versicherung soll aber weiterhin über Sie gehen.
Nun die Frage:
Was muss hierbei alles berücksichtigt bzw. getan werden?
Reicht es, wenn wir einfach zwischen Mutter und Sohn einen Kaufvertrag aufsetzen? So würde ja die Versicherung noch über Sie gehen. Bin ich dann automatisch Halter des Fahrzeiges? Oder muss ich das Auto bei der KFZ Stelle ummelden, damit ich im Fahrzeugschein stehe und es muss ein neuer Versicherungsvertrag entstehen, indem meine Mutter weiterhin als Versicherungsnehmer aufgelistet ist?
Finde diese Thematik kompliziert und bin für jegliche Hilfe dankbar.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
5 Antworten
Naja, hat Dein Berater/Makler/Onliner das wirklich so vorgeschlagen?
Meist ist doch die Variante Halter Kind/Elternteil VN, die teuerste.
Ich halte davon gar nichts, zumal ja auch die Zulassungsstelle die Hand aufhält.
Zumindest sollte zuvor der Beitrag gerechnet werden für die Planvariante.
Und Prüfung eines Tarifwechsels zum 01.01. gehört für mich auch dazu.
Bei einem Kaufvertrag bist du dann der Eigentümer. Der Halter wirst du natürlich nicht, denn das ist derjenige, der in den Papieren eingetragen ist, und Zulassungsstelle weiß schließlich nicht, dass ihr einen Kaufvertrag habt, und die Papiere ändern sich auch nicht von Zauberhand.
Wenn du nur Besitzer und Halter werden willst, braucht ihr keinen Kaufvertrag, denn dann kann der Eigentümer auch deine Mutter bleiben. Besitzer und Halter sind nämlich vom Eigentümer unabhängig, und der Kaufvertrag regelt nur das Eigentum.
Das ist klar, davon ist ja im ersten Teil meiner Antwort die Rede.
Was muss hierbei alles berücksichtigt bzw. getan werden?
Bei der Variante als abweichender Fahrzeughalter bei dir muß deine Mutter als Versich.nehmerin evtl. einen Prämienzuschlag bezahlen je nach Versicherer :-((
Du mußt natürlich das Fahrzeug auf dich ummelden mit der entsprechenden eVB-Nr. vom Versicherer der Mutter.
Nun ist es so, dass Sie mir das Auto verkaufen will und ich eben als Besitzer und Halter des Autos gelten soll
Dann belässt es doch wie es jetzt ist, wozu ein Kaufvertrag wenn Du nur Besitzer und Halter sein sollst ?
Ich möchte wetten, das es hierbei um Schulden geht und deswegen das Auto "verschwinden" muss
Ja oke auch wieder wahr. Muss ich, also mein Name, dann aber nicht im Fahrzeugbrief und Schein drin stehen? 🤔
Doch, muss er. Aber dafür brauchst du doch keinen Kaufvertrag?
Karre einfach auf dich ummelden, die Versicherung kann problemlos auf eine andere Person laufen.
Noch kurz eine Frage: Müssen wir dann einen neuen Versicherungsvertrag machen, oder kann der jetzige weiterhin bestehen bleiben? :)
Den braucht ihr neu. Du musst ja bei der Versicherung angeben das der Halter nicht gleich der Versicherungsnehmer ist. Da es aber scheinbar wirklich um das Thema Schulden zu gehen scheint, ist das was ihr vorhabt nicht die beste Idee.
Da es aber scheinbar wirklich um das Thema Schulden zu gehen scheint
Woher entnimmst du das?
Aus den weiteren Antworten. Leider wurde die Antwort des FS in der er auf die Mutmaßung mit ja richtig geantwortet hat gelöscht. Bzw umgeschrieben
Mmh, ich sehe hier aktuell keine Anlässe, das so zu sehen. Gelöschte Antworten sieht man ja eben nicht mehr...
Richtig. Deswegen verstehe ich deine Nachfrage auch völlig.
Ah oke vielen Dank!
Kostet nur etwas mehr, 200 EUR?
Wenn du nur Besitzer und Halter werden willst, braucht ihr keinen Kaufvertrag, ...
...aber eine Ummeldung ist erforderlich!