Ausziehen mit 17 bei häuslicher Gewalt?

7 Antworten

Gehe mit Deiner Freundin zum Jugendamt. Dort schildert ihr die Verhältnisse. Ich meine, dass eine Unterbringung Deiner Freundin in einer Wohngruppe für Jugendliche die Folge sein wird.

Also wie du ja schon gasagt hast muss man den mietvertrag von einem Elternteil unterschreiben lassen wenn man minderjährig ist. Wenn das in diesem fall nicht geht besteht die Möglichkeit bis man 18 wird in einem betreuten wohnen/Jugendgruppe zu leben. Wenn man das nicht will geht es bestimmt eine  wohnung mit Einverständnis des jugenamts zu wählen. 

@ REflex16

Nur weil man zuhause Stress hat bekommt nicht jeder gleich von Staat eine Wohnung bezahlt.

Wenn deine Freundin körpüerlich mißhandelt wird, dann kann sie sich ans Jugendamt  wenden und evtl. eine Anzeige machen gegen ihre Mutter.

Mit 18 ist das auch nicht einfacher, denn ohne Geld gibt es auch keine Selbständigkeit.

Es geht doch um deine Freundin, wieso musst du dich denn psychisch darauf vorbereiten, was das Jugendamt fragen wird?

Jeder Fall ist anders und deine Freundin muss ganz einfach wahrheitsgemäss die häusliche Situation schildern genauso wie sie ist. Aber das Jugendamt wird da sicher ihre Angaben nachprüfen, sonst könnte ja jeder wer weis was behaupten.

Alles weitere wird sie dann von dort erfahren, welche Möglichkeiten sie hat. Auch wenn sie noch in der Ausbildung steckt (was die finanzielle Seite betrifft).

Reflex16 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 09:07

Lieber Turbomann,

man sollte solche Themen doch ernst nehmen und die Aussage, dass man nicht bei Stress direkt ausziehen kann, halte ich doch für mehr als unangemessen auf einem Portal, wo man sich anonym versucht Hilfe zu suchen.

Mit 18 ist das definitiv einfacher, da dort lediglich Bescheinigungen des Artzes notwendig sind. Mit 17 ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten jedoch noch erfordert.

Man kann sich nicht nur an das Jugendamt wenden, wenn man körperlich misshandelt wird sondern auch, wenn dies auf psychischer Ebene beruht.

Ich möchte darauf vorbereitet sein, weil ich den größten Teil der Planung übernehme und in diesem Fall ihre Kontaktperson und die Verantwortungsperson bin. Dementsprechend informiere ich mich vorher über die Vorgehensweisen, als uninformiert vor einem großen Haufen zu stehen und nicht zu wissen, was ich tun sollte.

Ich verbitte mir solche unangemessenen, vorwurfsvollen und fehlinformierte Antworten zu erstellen. Damit hilfst du niemandem.

johnnymcmuff  20.09.2016, 12:34
@Reflex16

man sollte solche Themen doch ernst nehmen und die Aussage, dass man nicht bei Stress direkt ausziehen kann, halte ich doch für mehr als unangemessen auf einem Portal, wo man sich anonym versucht Hilfe zu suchen.

Er hat dich recht, bei kleinen Stresssituationen besteht halt kein Grund sondern  nur wenn es schwerwiegende Gründe gibt.

Liebe/r Reflex,

1. Du kannst anderen nicht das Wort verbieten.

2. Wenn ein Beitrag unangemessen ist, kann man ihn beanstanden, das wird dann geprüft und ggf. gelöscht, aber dieser Beitrag ist nicht unangemessen.

Die Wortwahl hätte vielleicht ein bisschen anders sein können, aber dennoch hat er nichts falsches geschrieben, auch wenn es Dir nicht passt

Mit 18 ist das definitiv einfacher, da dort lediglich Bescheinigungen des Artzes notwendig sind. Mit 17 ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten jedoch noch erfordert.

Der Staat will das man bis 25 zu Hause wohnen bleibt, wenn man nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt alleine zu bestreiten.

In Ausnahmefällen oder unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Unterstützung.

Man kann sich nicht nur an das Jugendamt wenden, wenn man körperlich misshandelt wird sondern auch, wenn dies auf psychischer Ebene beruht.

Stimmt.

Ich möchte darauf vorbereitet sein, weil ich den größten Teil der Planung übernehme und in diesem Fall ihre Kontaktperson und die Verantwortungsperson bin. Dementsprechend informiere ich mich vorher über die Vorgehensweisen, als uninformiert vor einem großen Haufen zu stehen und nicht zu wissen, was ich tun sollte.

Es ist schön, dass Du hilfreich zur Seite stehen willst/wirst.

Ich verbitte mir solche unangemessenen, vorwurfsvollen und fehlinformierte Antworten zu erstellen. Damit hilfst du niemandem.

Du solltest Beiträge vernünftig lesen und nicht zu persönlich nehmen; hat geschrieben, wann etwas möglich ist und wann nicht.

Zum Jugendamt gehen, die werden sie im betreuten Wohnen unterbringen. Mit 18 hat man nicht automatisch einen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Wenn die Eltern sie zahlen oder man sie selbst finanzieren kann, dann ja. Auf Kosten der Steuerzahler nur unter ganz besonderen Umständen- die kann ihr das Jugendamt erklären.

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich an das Jugendamt wegen Beratung zu wenden. Die kennen die Verwaltungspraxis incl. Jobcenter.