Waren von privat kaufen und gewerblich verkaufen?
Hallo,
könnte ich von einer Privatperson Waren abkaufen und diese dann gewerblich verkaufen?
Klar, rein theoretisch ist dies möglich. Aber wie verhält sich dies im Rechnungswesen. Schließlich zahle ich keine Steuern (oder müsste ich es auf irgendeine Art versteuern?). Nehmen wir an die Person hatte mal ein Geschäft und ich kaufe ihre Restposten ab, sie ist allerdings schon eine Privatperson und nicht mehr gewerblich tätig. Ursprünglich e Rechnungen der Restposten liegen keine mehr vor.
Diese Waren würde ich dann unter meinen Namen gewerblich verkaufen. Worauf ist dabei zu achten?
Es stellt sich natürlich auch die Frage, muss die Privatperson die Sachen versteuern, angeben, etc.?
Jedoch darf ich ja auch eine Auto oder eine teure Uhr verkaufen ohne es steuerlich erfassen lassen. Warenwert liegt bei ca 3000€.
Du müsstest Brutto für Netto verkaufen, sprich die Mehrwehrtsteuer auf den Einkaufspreis draufschlagen.
Ja, dass ich die Mehrwertsteuer im Verkauf erheben muss, ist mir klar. Ich bekomme auch nichts wieder (bezüglich der Voranmeldung).
2 Antworten
Du kannst natürlich die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn Du die Voraussetzungen dafür erfüllst. In einem Kommentar sagst Du zwar dass Deine Kunden eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis benötigen. Das ist aber Unsinn, denn diese Umsatzsteuer würdest Du ja auf Deinen Preis noch zusätzlich aufschlagen.
Du kannst aus dem Kauf keine Vorsteuer ziehen, musst aber beim Verkauf 19 % MWST berechnen. Ob sich das lohnt ist eine Rechenaufgabe.
Alternativ geht bei solchen Geschäften auch die "Differenzbesteuerung". Du weist gegenüber dem Käufer keine Umsatzsteuer aus, musst aber ans Finanzamt 19 % aus der Differenz zwischen Einkauf und Verkauf abführen. Das machen Autohändler gerne wenn sie einen PKW von privat angekauft haben. Da steht dann auf dem Preisschild "Umsatzsteuer nicht ausweisbar".
Da kann man einiges sparen bzw günstiger anbieten. Ist allerdings buchhalterisch mehr Aufwand
Ja, sonst kannst du das ja nicht als Betriebsausgaben erfassen. Ich würde an Deiner Stelle die Quittung mit allen Daten vorbereiten und den Privatverkäufer einfach nur unterschreiben lassen.
Wenn der selber eine Quittung ausstellen soll, ist er womöglich überfordert. Du kannst das ganze Ding auch "Kaufvertrag" nennen da sich ja das Gerücht hartnäckig hält, man dürfte als Privatperson keine Rechnung ausstellen.
Es muss halt nachvollziehbar sein was Du wann wo und von wem gekauft hast
Hey,
danke das hilft mir weiter. Differenzbesteuerung kommt eher nicht in Frage, da einige Endkunden eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer benötigen werden.
Die Privatperson muss mir aber schon eine Quittung schreiben, richtig?