Waren von privat kaufen und gewerblich verkaufen?


26.11.2021, 14:45

Es stellt sich natürlich auch die Frage, muss die Privatperson die Sachen versteuern, angeben, etc.?

Jedoch darf ich ja auch eine Auto oder eine teure Uhr verkaufen ohne es steuerlich erfassen lassen. Warenwert liegt bei ca 3000€.

tiptoi  26.11.2021, 14:44

Du müsstest Brutto für Netto verkaufen, sprich die Mehrwehrtsteuer auf den Einkaufspreis draufschlagen.

CAlgernon 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 14:47

Ja, dass ich die Mehrwertsteuer im Verkauf erheben muss, ist mir klar. Ich bekomme auch nichts wieder (bezüglich der Voranmeldung).

2 Antworten

Du kannst natürlich die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn Du die Voraussetzungen dafür erfüllst. In einem Kommentar sagst Du zwar dass Deine Kunden eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis benötigen. Das ist aber Unsinn, denn diese Umsatzsteuer würdest Du ja auf Deinen Preis noch zusätzlich aufschlagen.

Du kannst aus dem Kauf keine Vorsteuer ziehen, musst aber beim Verkauf 19 % MWST berechnen. Ob sich das lohnt ist eine Rechenaufgabe.

Alternativ geht bei solchen Geschäften auch die "Differenzbesteuerung". Du weist gegenüber dem Käufer keine Umsatzsteuer aus, musst aber ans Finanzamt 19 % aus der Differenz zwischen Einkauf und Verkauf abführen. Das machen Autohändler gerne wenn sie einen PKW von privat angekauft haben. Da steht dann auf dem Preisschild "Umsatzsteuer nicht ausweisbar".

Da kann man einiges sparen bzw günstiger anbieten. Ist allerdings buchhalterisch mehr Aufwand

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
CAlgernon 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 15:00

Hey,

danke das hilft mir weiter. Differenzbesteuerung kommt eher nicht in Frage, da einige Endkunden eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer benötigen werden.

Die Privatperson muss mir aber schon eine Quittung schreiben, richtig?

Highlands  26.11.2021, 15:14
@CAlgernon

Ja, sonst kannst du das ja nicht als Betriebsausgaben erfassen. Ich würde an Deiner Stelle die Quittung mit allen Daten vorbereiten und den Privatverkäufer einfach nur unterschreiben lassen.

Wenn der selber eine Quittung ausstellen soll, ist er womöglich überfordert. Du kannst das ganze Ding auch "Kaufvertrag" nennen da sich ja das Gerücht hartnäckig hält, man dürfte als Privatperson keine Rechnung ausstellen.

Es muss halt nachvollziehbar sein was Du wann wo und von wem gekauft hast