Fahrzeug im Namen der Mutter abmelden?

6 Antworten

Abmelden des Fahrzeuges kannst Du auch ohne deine Mutter, eine Vollmacht wie andere hier schreiben benötigst Du zum Abmelden eines Fahrzeuges nicht.

Du benötigst zur Abmeldung lediglich ZB Teil I + II

Antitroll1234  28.09.2015, 11:41

Du schreibst doch es werden die entstempelten Kennzeichen verlangt.
Welchen Sinn ergibt es bereits entstempelte Kennzeichen zu verlangen ? Gar keinen, denn da könnte ich ein Kennzeichen ohne Plakette vorlegen, ein bisschen an der Stelle der Plakette kratzen und behaupten ich hätte diese abgekratzt und habe dann ein Kennzeichen mit "gültiger" Plakette.

schleudermaxe  28.09.2015, 08:03

... wo steht das? Hier bei uns verlangen die immer auch die entstempelten Kennzeichen!

Antitroll1234  28.09.2015, 08:26
@schleudermaxe

...die entstempelten Kennzeichen sind nicht deren Eigentum, dürfen diese daher nicht einziehen.

Müssen zum Abmelden natürlich zum Entstempeln vorgelegt werden.

schleudermaxe  28.09.2015, 10:14
@Antitroll1234

... habe ich ja auch gar nicht geschrieben, daß sie eingezogen werden!

TerhorstAgentur  28.09.2015, 01:50

Wenn der letzte Satz gestrichen wird ist die Antwort schon ganz ok.

schleudermaxe  28.09.2015, 08:02
@TerhorstAgentur

... wo steht das? Die EU-Übereinstimmung muß zwingend ausgehändigt werden, so jedenfalls die Spielregeln hier bei uns in Deutschland!

HTCUSER 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 21:31

Diese habe ich beide vorliegen. Nehme vorsichtshalber aber eine Vollmacht mit. Wird diese auch bei dem Verkauf von noch angemeldeten Fahrzeugen benötigt, sprich der Käufer meldet das Auto innerhalb einer Woche ab. Würde es reichen, wenn ich die ZB Teil I + II mitgebe?

Antitroll1234  27.09.2015, 21:37
@HTCUSER

Nehme vorsichtshalber aber eine Vollmacht mit. Wird diese auch bei dem Verkauf von noch angemeldeten Fahrzeugen benötigt, sprich der Käufer meldet das Auto innerhalb einer Woche ab

Eine Vollmacht benötigt der Käufer nicht, nur die zum Fahrzeug gehörenden Papiere.

Würde es reichen, wenn ich die ZB Teil I + II mitgebe?

Nein, zum Verkauf gehört noch die letzte HU-Bescheinigung und wenn vorhanden die EG-Übereinstimmungserklärung.

... was denn jetzt?... selber außer Betrieb setzen oder der Käufer soll tätig werden, so lese ich hier so einiges.

Für mich zwingend selber vor der Aushändigung außer Betrieb setzen und natürlich benötigt die Zulassungsstelle auch die Nummernschilder. Einige Antworten hier irritieren meine Glaskugel sehr!

Deine Mutter ist Halter des Fahrzeuges. Wenn du das Fahrzeug abmelden willst, brauchst du dazu von ihr eine entsprechende Vollmacht. Diese sollte sie ausstellen, unterschreiben und dir zusenden. Muster dazu findest du im Netz. Einfach mal googeln.

Damit kannst du dann zur Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug abmelden. Hast du eine Vollmacht, muss deine Mutter nicht persönlich zur Abmeldung erscheinen.

Antitroll1234  27.09.2015, 21:12

Zur Abmeldung eines Fahrzeuges reicht völlig ZB Teil I + II.

Eine Vollmacht ist nicht nötig zur Abmeldung.

Interesierter  27.09.2015, 21:17
@Antitroll1234

Du hast Recht!

Zur Ummeldung oder zur Anmeldung wäre eine Vollmacht notwendig.

Mein Fehler!

siola55  28.09.2015, 13:33
@Antitroll1234

Zur Abmeldung eines Fahrzeuges reicht völlig ZB Teil I + II ...

... sowie die beiden Kennzeichenschilder!

Lass dir von deiner Mutter eine Vollmacht ausstellen.

TerhorstAgentur  28.09.2015, 04:20

Sowohl das eine wie das andere ist unnötig, Zulassung Teil I und II, sowie die noch nicht entstempelten Kennzeichen sind ausreichend.

schleudermaxe  28.09.2015, 08:00
@TerhorstAgentur

...lasse es einfach gut sein! Hier bei uns muß das Siegel entfernt worden sein. Dies macht hier kein Mitarbeiter der Zulassungsstelle!

HTCUSER 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 21:04

inkl. Kopie des Personalausweises

siola55  28.09.2015, 13:35
@HTCUSER

Weder noch... dies wird nur für eine Zulassung durch eine andere Person benötigt!

Wer im Besitz der Zulassung Teil I und II ist, gilt als Eigentümer und kann das Fahrzeug abmelden / an- ummelden oder veräußern. Bei Veräußerung ohne das Fahrzeug vorher abgemeldet zu haben, vom Käufer eine Erklärung verlangen, das er das zugelassene Fahrzeug übernommen hat und sich verpflichtet es binnen 8 Tagen ab- oder umzumeldem. Allerdings wird die Versicherung sich an den bisherigen Versicherungsnehmer wenden, falls der Käufer sich dieser Verpflichtung entzieht. Auch bei einem Unfall wird der aktuelle Versicherungsnehmer in der SF klasse zurück gestuft.

Antitroll1234  28.09.2015, 11:43

Selbstverständlich geht die Versicherung bei Kauf über, das ist sogar bei deiner Versicherung so.
Aber nicht weiter schlimm, hast wieder etwas dazu gelernt.

Antitroll1234  28.09.2015, 08:31

Auch bei einem Unfall wird der aktuelle Versicherungsnehmer in der SF klasse zurück gestuft.

Als Versicherungsfachmann (wie in deinem Profil angegeben) solltest Du aber wissen das die Versicherung ab Kauf (Datum und Uhrzeit) auf den Käufer übergeht und dann entsprechend der Käufer in der SF-Klasse zurückgestuft wird.

Zum Thema Eigentümer wurde ja schon etwas geschrieben.

schleudermaxe  28.09.2015, 10:13
@Antitroll1234

... keine Versicherung geht über, da spielt auch keine Zulassungsstelle mit, denn dort sind Halter und VN hinterlegt, wetten?

schleudermaxe  28.09.2015, 07:59

... 6, setzen! Wenn Du noch nicht das Wissen hast, einfach mal wegbleiben oder in die Papiere von den Eltern reinschauen. Wer schon lesen kann, ist meist vorneweg. Dort steht, der Inhaber der Papiere wird nicht als Eigentümer ausgewiesen! ... Fragen?