Verkaufshilfe statt Verkäuferin ?
Hallo zusammen :)
Ich hätte da eine Frage oder ein Problem ?Weiß nicht so recht an wen ich mich wenden soll. Erstamal Vorab Habe meine Ausbildung zur Verkäuferin im Juni 2010 zufrieden abgeschlossen. Wurde direkt am 1.7.2010 von meinem Betrieb übernommen nach befristeten Verträgen wurde ich dann zu unbefristet übernommen.Alles schön und gut . gestern schaute ich in meinen Arbeitsvertrag weil meine Kollegen sagten ich sollte mir den mal genau nochmal anschauen für welchen Beruf ich eingestellt worden bin . Und da steht ganz gemein als Verkaufshilfe eingestellt.Ich bin soo doof gewesen und habe den Vertrag so 2010 unterschrieben kann ich da jetzt irgendwie vorgehen? Wäre nett wenn ich hilfsreiche Tipps und Ratschläge bekommen würde .....aber denke da für mich eher negativ , hätte es vor dem unterschreiben sehen müssen , also wohl meine Schuld????
Danke schonmal für die Antworten
6 Antworten
Wenn Du die Ausbildung zur Verkäuferin erfolgreich abgeschlossen hast, bist Du natürlich Verkäuferin und nicht Verkaufshilfe ! Verlange von Deinem Chef, dass er Dir einen neuen Vertrag mit der korrekten Berufsbezeichnung gibt ! Das kann bei einem Wechsel des Arbeitgebers mal entscheidend sein ! Für mich klingt Verkaufshilfe nach ungelernter Kraft zur Aushilfe !
Ja danke , jemand der mich da versteht . :) Komme mir da schon doof vor , habe es mit meiner Chefin von dieser Filale besprochen denke morgen weiß ich was mehr, hoffentlich.danke:)
ich habe auch in jungen jahren verkäuferin gelernt. später mal als verkaufs hilfe gearbeitet. was ich hatte, deutlich weniger in meiner geld börse wie die kollegeinnen die nicht so dumm waren einen gelernten beruf zu haben und für einen ungelernten zu unterschreiben. das ganze liegt schon jahre zurück.. würde mich mal erkundigen wie gross der geld unterschied ist. denn dein chef bekommt nee fachkraft und bezahlt eine kraft die den beruf nicht gelernt sondern angelernt hat...und du weist selber... man muss ja nicht nur als verkäuferin das praktische können.. es hängt ja auch viel warenkunde. und kalkulation u.s.w an den beruf. und du kannst natürlich als verkäuferin auch weiter kommen.. z.b. als filial leiterin oder so.. du hast halt das gelernte wissen von einer bestimmt waren gruppe und damit ja viel mehr möglichkeiten etwas schwierige kunden von der ware zu überzeugen.. weil du einfach das tiefe und nicht nur das oberflächliche wissen hat.... was einer verkaufshilfe fehlt.. zudem bekommt man ja als verkäuferin den perfekten umgang mit kunden bei gebracht...es ist doch ein unterschied.. z.b. schreib papier.(als schreibwaren fachverkäuferin komm ich jetzt auf das beispiel)du als fach verkäuferin könntes kunden überzeugen ein bestimmtes papier zu kaufen. weil du weist das es z.b. bütten papier ist.. du den ewentuellen arbeitsverlauf erklären kannst die den preis unterschied ausmachen zu anderem papier... einen verkaufshilfe kann nur sagen. weil das papier schöner ist...(war nur ein beispiel.. )als verkaufshilfe ist meinen meinung verkaufst du dich unter deinen preis.
Ja genau sooo ist es wobei ich mehr als nur verkaufe ich habe auch verantwortung über die Filiale wenn jemand krank oder im Urlaub ist (4 Mitarbeiter ) stand schon öfters und lange alleine da , und musste die Filale führen .Bürokram und so weiter plötzlich alles meine Aufgaben ,womit ich sonst nichts zu tun habe stand mal 5 monate alleine nur mit aushilfe und azubis und dann bezeichnen die mich als verkaufshilfe das verstehe ich micht . Danke für deine Antwort
Hallo, zuerst einmal würde ich mir die Frage stellen "Wie zufrieden bin ich in meinem Betrieb" und "stimmt das Gehalt mit einem Tarifvertrag für Verkäuferinnen in etwa überein"? Könnte ich beide Fragen mit einem "ja" beantworten, dann wäre die Berufsbezeichnung im Vertrag eher zweitrangig. Wäre ich mit der Bezahlung eher unzufrieden, dann führt kein Weg am Vorgesetzten vorbei um mit ihm die Lage zu besprechen und ihn dann auch auf die Berufsbezeichnung im Vertrag hinzuweisen, die wohl schlechter bezahlt ist. Wenn "die Chemie zwischen den beiden Parteien stimmt" wird wohl eine Lösung gefunden werden. Wenn nicht, und in diesen Fällen schützen einem auch korrekte Verträge nicht unbedingt davor, müsste man sich halt mit einem Auge nach einem anderen Arbeitgeber umsehen... Papier ist geduldig und der Vertrag kann abgeändert werden, doch leider werden sich fiese Arbeitgeber nie bessern und da kann man dann nur als Arbeitnehmer die Reißleine ziehen. Viel Glück!
Hallo, dann würde ich es so machen dass ich meinen Vorgesetzten darauf anspreche und um eine Abänderung des Vertrages bitte. Wenn er sich weigert würde ich mir seine Argumente anhören und dann eine Entscheidung für mich fällen ob ich in diesem Betrieb weiterarbeiten möchte oder nicht. Wenn nicht, dann würde ich mich ab sofort und nicht nur in Gedanken mit "irgendwann" nach einer neuen Arbeitsstelle umsehen. Beim Vorstellungsgespräch oder bereits in den Bewerbungsunterlagen würde ich nochmal auf die Aussage "Verkaufshilfe" eingehen und erklären dass ich die Arbeiten einer Verkäuferin übernommen hatte aber nur als Verkaufshilfe bezahlt wurde und deshalb auch diese Bezeichnung im Arbeitsvertrag steht. Zudem gibt es ja auch noch das Abschlusszeugnis, den Gesellenbrief, der eine abgeschlossene Ausbildung bescheinigt. Nur Mut zum Gespräch!
wende dich an die Arbeiterkammer
Danke,denke das werde ich tun
Unterschrieben ist Unterschrieben, deshalb soll man einen Vertrag ja auch vorher gründlich durchlesen.
Frag deinen Chef, ob du einen neune AV bekommen könntest, das ist mal ein Ansatzpunkt...
Ja ..da hast du recht , das mit dem neuen AV will ich auf jedenfall
Danke für die hilfreiche Antwort , Gehalt stimmt in meinen Augen natürlch auch nicht , aber falls ich irgendwann mich entscheiden sollte woanders zu arbeiten und in meinem arbeitszeugnis hat bei uns gearbeitet als verkaufshilfe fände ich das nicht schön.Ist nicht böse gemeint gegenüber Verkaufshilfen aber damit werde ich irgenwie als dumm bezeichnet sehe den unteschied an unseren azubis wir bilden beides aus und den unterschied vom lernfähigem merkt man schon bei beiden berufen .