Ist beim Kauf einer Eigentumswohnung eine Rückdatierung möglich?
Hallo,
kann man beim Kauf einer Eigentumswohnung das Datum des Eigentumswechsel in die Vergangenheit legen. Es geht darum das man z.B. den 1.1.18 als Datum nimmt, auch wenn der Vertrag z.B. erst am 15.1.18 unterschrieben wird. Vor dem Kauf Bestand ein Mietverhältnis. Und es würde dann die Abrechnung der Miete und auch Steuerangelegenheiten vereinfachen.
3 Antworten
In den Kaufvertrag eintragen, dass die Rechte und Pflichten rückwirkend ab dem 01.01.2018 auf Dich übergehen. Und eine Vollmacht des Verkäufers eintragen, in der er Dich bevollmächtigt, dass Du für ihn bis zum Eigentumsübergang die Mietangelegenheiten abwickelst. Erklär einfach demNotar, was Du möchtets, er passt den Kaufvertrag formrichtig an.
Nein, allein schon weil die Bestimmung des Eigentumswechsels nicht in der Hand der Parteien liegt, sondern in der Hand des Grundbuchamtes, welches die Eigentumsumschreibung vornimmt. Bestimmt werden kann jedoch der Besitzübergang.
Der Besitzübergang ist der Übergang des Besitzes, also der tatsächlichen Sachherrschaft. Z.B. durch Übergabe der Wohnung. Im Regelfall wird vereinbart, dass der Käufer ab Besitzübergang die öffentlichen Lasten und dergleichen zumindest im Innenverhältnis tragen muss.
Der Eigentumsübergang ist der rechtliche Übergang.
Beim Besitzübergang wird geregelt, dass die Kosten, Lasten und Nutzen zu einem bestimmten Zeitpunkt (in der Regel mit Zahlung des 1.sten Abschlags) an den neuen Eigentümer übergeht.
Der Eigentümerwechsel gemäß Eintragung im Grundbuch ist für das Verhältnis zwischen Eigentümer und der ETG von Belang. Die ETG kann sich immer nur gegen den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer "schadlos" halten. Wenn es sich um ein (Ein-)Familienhaus handelt - dann spielt dass jedoch auch keine Rolle.
Der Übergang von Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten kann im Notarvertrag festgelegt werden.
Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit der Umschreibung des Grundbesitzes im Grundbuch!
Was ist denn der Unterschied zwischen Besitzübergang und Eigentumswechsels?