Gewährleistung beim autohändler?
hallo ich habe am 09.02.2014 einen Opel astra beim Händler gekauft. Nachkauf am 11.02.2014 bei ich beim Opel-Service, dort wurde folgende Mängel festgestellt -steuerkette muss gewecheselt werden -Vorne Federn beide defekt Hier ist mein Kaufvertrag, wie kann ich vorgehen muss der Händler die Mängeln beseitigen? Er möchte das Auto zurück und vom mein Geld noch 400 Euro abziehen,also weniger zurück. Wie gehe ich vor?
3 Antworten
Dieser Kaufvertrag stammt von einem Händler? Eine derartige Dreistigkeit kommt einem selten unter.
Zur Klarstellung: Ein gewerblicher Verkäufer kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschliessen. Der entsprechende Passus des Vertrages ist unwirksam.
Der Abzug von 400 € ist nicht angemessen. Im Gegenteil. Für 2 Tage Nutzung ist gar kein Abzug gerechtfertigt. Genau genommen, könntest du Ansprüche aus Schadenersatz stellen.
Der saubere Weg aus dieser Sache sieht erstmal so aus, dass du die Mängel unter Setzung einer angemessenen Nachfrist beim Händler reklamierst. Schriftlich, Einschreiben mit Rückschein oder mit einem Zeugen persönlich abgeben. Dann muss der Verkäufer reagieren. Falls er sich weigert, kannst du das Auto zurückgeben, den vollen Kaufpreis zurückverlangen und dir weitere Ansprüche aus Schadenersatz vorbehalten. Gibt er dir das Geld nicht, wird es schwierig, da dann nur noch der Weg zum Anwalt bleibt. Das sollte dich in diesem Fall nicht schrecken, da der Fall eindeutig ist.
Eine derartige Dreistigkeit kommt einem selten unter.
Wo lebst du? Das muss eine sehr nette Region sein. Leider ist das (und dieser Fall ist noch halbwegs harmlos) bei den "freien" Autohändlern (im Industriegebiet mit vielen Fähnchen und dem obligatorischen Büro-Container; anzutreffen in jeder größeren Stadt) der Standard.
Schriftlich, Einschreiben mit Rückschein oder mit einem Zeugen persönlich abgeben.
Zustellung per Gerichtsvollzieher ist kaum teurer, hinterlässt aber einen bleibenderen Eindruck.
Gibt er dir das Geld nicht, wird es schwierig, da dann nur noch der Weg zum Anwalt bleibt. Das sollte dich in diesem Fall nicht schrecken, da der Fall eindeutig ist.
Dem OP würde ich raten, den Opel-Vertragspartner nach Anzeichen für Manipulationen des km-Zählers schauen zu lassen. Das stärkt dann möglicherweise die Verhandlungsposition. Und ansonsten bleibt wirklich nur noch der Rechtsweg.
Auch ein kleiner Händler kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschliessen. Nur Privatpersonen als Verkäufer können dies rechtswirksam tun. Diese Vertragsbedingung ist unwirksam.
Garantie und Gewährleistung sind nicht das selbe.
Der Verkäufer als Gewerbetreibender muss für die Reparatur aufkommen.
Nachkauf am 11.02.2014 bei ich beim Opel-Service, dort wurde folgende Mängel festgestellt -steuerkette muss gewecheselt werden
"Nachkauf"? Ich vermute mal, du wolltest zwei Tage nach Erwerb mal kurz mal beim Vertragshändler kontrollieren lassen, ob alles in Ordnung ist. Richtig?
dort wurde folgende Mängel festgestellt -steuerkette muss gewecheselt werden -
Aua.
wie kann ich vorgehen muss der Händler die Mängeln beseitigen?
Ich gehe davon aus, dass du als natürliche Person (also privat, auf eigenen Namen usw.) die Kiste von einem Händler gekauft hast. In diesem Fall: Ja, muss er. Er kann dich natürlich auch auf seine Kosten zum Vertragshändler x schicken, wenn er selbst keine Werkstatt hat. Es ist aber nun wirklich sein Problem.
Er möchte das Auto zurück
Darauf würde ich an deiner Stelle sofort eingehen, allerdings solltet ihr über den Preis noch einmal sprechen.
und vom mein Geld noch 400 Euro abziehen,also weniger zurück.
Respekt.
Erst verkauft er dir ein invalides Auto.
Dummerweise fällt dir schon zwei Tage(!) nach Erwerb auf.
Noch blöder: Irgendein Vertragshändler des Herstellers gibt dir das auch noch schwarz auf weiß. Und jetzt sollst du für die Rückabwicklung 400 Euro zahlen. Ist das so korrekt?
Wie gehe ich vor?
Ganz in Ruhe noch einmal mit dem Verkäufer sprechen, keine Dokumente aus der Hand geben (höchstens Kopien), dann nehme man sich einen Anwalt und benachrichtige je nach Laune auch noch Polizei bzw. Ordnungsamt bzw. Gewerbeaufsicht.
Er kann die Gewährleistung gar nicht ausschließen, wenn er an Endkunden verkauft. Bei solchen ominösen Verträgen hätte ich dort kein Fahrzeug gekauft...
Er muss nachbessern. Aber wenn er sich schon so bockig stellt, geh gleich zu einem Anwalt.
Und 400€ abziehen? Womit begründet er das denn? Das ist ja nicht nur lächerlich, sondern kackdreist.
400 euro möchte mein geld abziehen weill ich das auto angemeldet habe und 3. fahrzeug halter bin. sein grund ist das er das auto nicht mehr so einfach verkaufen könnte, wegen mehr halter
Ja genaaaaauuu... Sehr lustig der Typ. Geh zu einem Anwalt.
Man stelle sich vor, man kauft im Lebensmittelgeschäft xyz irgendeinen fertigen Kuchen (oder dergleichen, vielleicht bekommt man nämlich bald Besuch, wer weiß, ist ja auch eigentlich wurscht). Kaum ist man dann zu Hause, stellt man fest, dass der Kuchen schon vor einem halben Jahr abgelaufen ist - außerdem ist er grün und wandert nun langsam durch die Wohnung,
Irgendwie schafft es die Feuerwehr nach einigen Stunden, das Kuchenmonstrum einzufangen und in ein geeignetes Gefäß zu packen. Nun bringst du das Ding ins Lebensmittelgeschäft zurück, willst keine Anzeige erstatten, sondern einfach nur den Betrag x zurück. Der Inhaber des netten Geschäft, erklärt dir, er würde das Ding zwar akzeptieren, aber er kann es nun - wo es von der Feuerwehr übel zugerichtet wurde - nicht mehr zum ursprünglich kalkulierten Preis verkaufen, weshalb er dir leider, leider nicht den vollen Kaufpreis erstatten könne. Versteht man doch, oder?
Kaufvertrag ist von einem kleine händler.
er hat auf Kaufvertrag gesschriben keine garanti und wie gesehn gekauft
steht bild von Kaufvertrag