Kaufvertrag, fehlendes Scheckheft?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich eines Kaufvertrages. Ich habe vor knapp 2 Wochen ein gebrauchtes Auto (BMW 330 ci) bei einem Händler gekauft. Mit Scheckheft usw. da das Scheckheft aber noch der Vorbesitzer hatte der sich in dem Moment im Urlaub befand, wurde im Kaufvertrag hinterlegt, dass das Scheckheft sofort nachgesendet wird wenn der Händler es erhalten hat. Jetzt hat er mir jedoch gesagt das er es nicht bekommen würde und trotzdem will er nicht vom Preis herruntergehen. Was in meinen Augen aber so sein müsste, da ein BMW ohne Scheckheft lange nicht so viel Wert ist wie mit Scheckheft. Hat vielleicht jemand eine Ahnung was das beste wäre, wie ich dagegen vorgehen kann?
Freue mich über jede Antwort und schon mal im voraus Danke!
3 Antworten
ja, sicher hast du rechte
wenn ihr in den KV schreibt, mit scheckheft und da ist keins, ist das keine vollständige erfüllung des KVs
es hätten auch zb winterräder sein können, wäre ca das gleiche
was im KV steht, muss auch gemacht werden oder schadensersatz
ja, er sollte mit dem preis runter gehen
droh ihm mit anwalt
Du hast im Kaufvertrag verbindlich einen Kaufpreis akzeptiert. Den kannst du nicht einseitig mindern. Du hast nur einen Anspruch auf Nachlieferung des Serviceheftes. Vermutlich hat es nie existiert bzw. ist unvollständig. Das ist ein so geringer Mangel das es nicht zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. Beim nächsten Autokauf nur auf vorliegende Fakten verlassen nicht auf Versprechungen. Gebrauchtwagenhändler kommen direkt hinter Pferdehändler bzw. sind ihre Nachfolger. Da wird mehr gelogen wie im Bundestag.
Deine Basis ist der Kaufvertrag. Wenn im Angebot scheckheftgepflegt steht, muss das auch nachgewiesen werden können - Wenn es im Kaufvertrag steht noch besser - ansonsten könnte sich der Verkäufer auf einen Irrtum bei der Angebotserstellung berufen.
Es ist eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs und des Kaufvertrages, die Bestandteil des Kaufvertrages ist.
Ansonsten könnte ich ja jedes ungepflegte Auto als scheckheftgepflegt anbieten und verkaufen, wenn der Nachweis nicht erfolgen muss. Du kauft es ja auch beispielsweise mit einem Satz Winterreifen - da kann man später auch nicht sagen, Winterreifen fallen heute mal aus.
Auf jeden Fall ist ein Auto mit echten Schekcheft mehr wert als ohne - da gebe ich Dir Recht.
Wenn im Kaufvertrag scheckheftgepflegt steht, musst du eine Frist setzen und ansonsten den Kaufvertrag wandeln. Also Fahrzeug hinstellen und Geld zurück.
Riecht schon nach Anwalt. Ich hätte schon kein Vertrauen mehr - auch nicht ins Auto. Das würde ich schon rückabwickeln.
Prüfe, ob das im Kaufvertrag steht und im Angebot. Setzte schriftlich eine Frist und such Dir schon mal einen Anwalt.
Kein Scheckheft? Auto zurück.
Pass auf, das man dir in der Situation kein "angepasstes" Scheckheft baut. Ein paar Stempel hier und dort ... alles schon mal vorgekommen. Auch sowas soll man für Geld bekommen.