Vertragsstrafe weil Möbel nicht durch Türe passen?
Hallo zusammen,
habe bei einem Möbelgeschäft im September eine Wohnzimmergarnitur (Sitzecke) gekauft. Die sagten, dass die Lieferzeit 6 Wochen beträgt, hatten aber auf dem Auftrag KW49 drin, dass ich erst daheim bemerkte. Letzte Woche hatte ich angerufen und gefragt wann die Garnitur kommt (da der Spermüll meine alte vor 4 Wochen abgeholt hatte). Heute war der genannte Termin und auch die Lieferung.
Das heißt die 2 Herren haben die Garnitur zu uns in den 2 Stock gebracht, aber vor unserer Wohnungstür scheiterte es. Die kammen nicht rein. Die Tür sei zu eng! Nach mehrmaligem Versuch haben Sie die Garnitur wieder mitgenommen. Norm sei 84cm Breite sagten sie, wir messten 79cm (ist halt Altbau). Aber keiner hat uns gefragt oder vorgewarnt.
Wir hatten dann das Möbelgeschäft angerufen und der Herr sagte, dass es unsere Schuld ist, wir hätten es erst abmessen sollen, somit haben wir mit einer Vertragsstrafe von 45% des Kaufpreises zu rechnen. Also ca. 600 Euro.
Ich war total schockiert und erklärte ihm, dass wir alle Möbel in unsere 120 qm Wohnung bisher reinbekommen haben und nie ein Problem hatten. Und wenn dieses Möbelstück besonders breit ist, hätte er uns darauf hinweißen sollen, dass es nicht durch jede Türe passt und wir vielleicht erst daheim ausmessen bevor wir bestellen.
Er hat das ganze gar nicht eingesehen. Die erste Rate ist schon abgebucht worden, da wir es auf Raten abbezahlen wollten. Er sagte auch etwas von sonderanfertigung, obwohl es keine ist. Wir haben die Garnitur dort gesehen - nehmen wir - 6 Wochen Lieferzeit. So war´s. Nichts mit Sonderanfertigung, wir hatten keine Extrawünsche.
Ich hätte jetzt echt gedacht, dass wir uns ein anderes Möbelstück aussuchen könnten. Aber nein die wollen jetzt das Geld?
DÜRFEN DIE DAS ÜBERHAUPT?????
Wer kann mir helfen, bitte!!! Wie sieht die rechtliche Seite aus???
Ich muss dem Möbelgeschäft heute noch Bescheid geben, was jetzt mit der Garnitur passieren soll. Ob wir Sie nehmen oder nicht.
(Wir haben auch keine breiten Fenster oder Balkon, so dass es durch diese in die Wohnung gebracht werden kann)
BITTE helft mir, bin total verzweifelt gerade jetzt vor Weihnachten hat mir das gerade noch gefehlt.
Danke euch ganz lieb im voraus.
5 Antworten
Moin,
Ihr habt quasi 2 Verträge mit dem Lieferanten.
Erstmal den Kauf des Möbels und dann die Lieferung.
Die Lieferung ist ein so genannter Werkvertrag. gurgel dazu mal nach den §§ 631 - 638 BGB
Was genau hat der Lieferant denn für die Lieferung zugesichert?
Als reibne Anlieferung muss der das Teil nur Wettergeschützt vors Haus stellen. Bei den Baustoffhändlern heißt sowas dann i.d.R. "Frei Bordsteinkannte" weil das für den Fahrer kaum abzuschätzen ist, wie die örtlichen Gegebenheiten sind.
Wenn in euerem Fall mit dem Möbelhändler vereinbart wurde, dass das Sofa IN der Wohnung aufgestellt werden solln dann muss der das auch machen.
Selbst dann, wenn die Wohnung, ich übertreibe jetzt mal, nur nurch ne Katzenklappe zugänglich wäre.
Irgend son Blödsinn, das Normmaß einer Tür sei 84 cm is Käse.
Hier mal n Link, welche Türen alles Normmaße sein können
http://www.tischler.de/Normensuche/din18101.htm
Der Auftragnehmer, also inn dem Fall der Lieferant muss sich schon selbst davon überzeugen, ob die Maße, Packstücke usw. durch die Vorhandene Tür passen.
Davon muss sich der Auftragnehmer selbst überzeugen.
Der Möbelhändler hätte beim Lieferauftrag nachfragen können u, müssen wie groß denn das Loch in der Wand ist. bzw, hätte der z.B. in den Auftragb aufnehmen müssen, dass die Anlieferung nur bei einer Türbreite ab 85 cm lichte Breite möglich sei.
Wenn ich als Schlossermeister n Geländer verkaufe, muss ich auch erst gucken, wie die Gegebenheiten sind. Insbesondere muss ich als Handwerker bzw. Fachmann VORHER auch die Untergründe prüfen an denen ich so n Geländer befestige.
Ich kann nicht hergehen und irgendwas bauen und dann vom Besteller verlangen, dass wer seine Hütte an mein Geländer anpasst.
Wie gesagt:
Der Händler bzw. der Lieferant muss sich selbst überzeugen, dass das geht. da kann er z.B. durch erfragen tun. Der hätte ha nur sagen müssen:" Ich brauch n Loch, was diese o jene Grö0e hat, wie groß ist denn Ihre Wohnungstür?"
Wir hatten dann das Möbelgeschäft angerufen und der Herr sagte, dass es unsere Schuld ist, wir hätten es erst abmessen sollen, somit haben wir mit einer Vertragsstrafe von 45% des Kaufpreises zu rechnen. Also ca. 600 Euro.
So ne Leuchte wäre genau der richtige Patient für mich.
Wenn der die Gegebenheiten nicht selbst erfragt und überprüft, ist das keinesfalls euer Verschulden. IHR könnt die Packmaße der Möbel doch vorher gar nicht wissen.
Setz dem ne Frist, das bis zum Wochenende sas Sofa in der Hütte is sonst Anwalt.
In den genannten §§ zum Werkvertrag stehen die Rechtsmittel usw drin. Also Fristsetzung usw. und dann Selbstvornahme.
Also in meinem Kaufvertrag steht nichts von Sonderanfertigung. Ebenso sind nur die Schenkelmaße angegeben von der Polsterecke. Es ist auch nicht exxtra vermerkt wie hoch oder breit ein Durchgang sein soll. Lieferung wurde mit 65 Euro berechnet und es steht "Lieferung bis zum Aufstellort, ohne Montage".
Wie kann ich konkret vorgehen?
Danke i voraus.
Moin,
verlange unmissverständlich, d.h. nicht unfreundlich, dass der Auftrag ausgeführt wird.
Wie ich geschrieben habe: mit Fristsetzung.
Dann müsste der Lieferant von seinem Auftrag zurücktreten und nicht du.
Lass dich keinesfalls veräppeln mit irgendwelchen Vertragsstrafen und so n Zeug.
Die Schenkelmaße der Polsterecken heißen gar nix. Ich jann so ne Couch auch z.B. hochkannt erst mit der Lehne usw in die Türzarge eindrehen usw.
Wie schon geschrieben: wenn die Türgröße ein Problem ist, muss der Lieferant das wissen und erfragen.
Ich hatte ja auch angemerkt, das der Kunde gar nich eischätzen muss ob das Möbelstück evtl zerlegbar sein könnte o. nicht.
Wenn man ne neue Heizung o n Heizkessel einbauen lässt muss den Hausbesitzer auch nicht interessieren wie der Heizungsmann die Klamotten an Ort und Stelle kriegt.
Die rechtslage sähe so aus, dass du die Erfüllung des Auftrages verlangen kannst.
Zu einer evtl denkbaren Unmöglichkeit hat imager7... was geschrieben.
Schlimmstenfalls kauft ihr euch halt ne ander Couch (woanders)
Du nsolltest nur nicht selbst von dem Vertrag zurücktreten oder gar ne Annahme verweigern.
Du verlangst dein Sofa und die vereinbarte Anlieferung IN die Wohnung für die vereimnbarten 65€
Der Lieferant wird versuchen die Lieferung nicht leisten zu müssen.
Der wird euch vermutlich einen Bulli zur Verfügung stellen und dann sollt ihr selbst sehen wie ihr euer Sofa in die Bude kriegt.
Wenn du das willst ...
Dein Standpunkt sollte der sein, dass ihr das Sofa ohne die vereinbarte Anlieferung gar nicht gekauft hättet.
Wie gesagt in dem Fall wäre schlimmstenfalls der Vertrag nicht zustande gekommen, das is das, was in dem Link von imager 7... steht.
Im Ergebnis heißt das: Dem Möbelfritzen den Stinkefinger zeigen und n Sofa woanders kaufen.
wenn der Lieferauftrat tatsächlich so lautet:
Lieferung bis zum Aufstellort, ohne Montage
Wäre die Sache für mich doch klar.
Streng genommen: Wenn man sich was liefern lässt, was aufstellfertig komplett nur hingestellt werden muss, dann wäre der zusatz "ohne Montage" Blödsinn.
Wenn das zu Liefernde Teil komplett fertig ist gibts ja eh nix zu montieren. Warum dann ne Vereinbarung "ohne Montage"
"Ohne Montage" heißt doch ganz klar, dass das teil in mehreren Teilen angeliefert wird, jedoch nicht durch den Lieferanten selbst vor Ort montiert wird.
D.h. die Möbelpacker müsste das fertige Teil erst zerlegen und dann in die Wohnung tragen.
Die Einzelteile müsstest du dann selbst zusammenschrauben.
D.h. ganz klar. dass das Türmaß gar nicht wichtig ist.
Da kannste dich dann später drauf berufen, wenn z,B. vor Gericht mit deiner Wohnungstür argumentiert wird.
Nachher, also viiieel späääter, wenn das nächstes Jahr Weihnachten vorm Gericht käme ist die jetzige Lieferung eh vom Tisch.
Dann kannste dich listig darauf berufen, dass das Sofa doch durchaus in mehreren teilen hätte angelöiefert werden können. aber halt ohne Montage. Da hätteste dann selbst gemacht. ;-)
Du verlangst jetzt die Lieferung und fertig. wenn der dann vom Vertag zurücktritt soll er. Wenn der von dir Geld haben will muss er klagen. Wenn du ne Anzahlung geleistet hast musst du die ggf per Anwalt zurückfordern.
Schau dir einmal die Rückseite deines Kaufvertrages an,dort findest du die "Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen". Darin sollte auch etwas zu den Maßen stehen,und was passiert,wenn die Möbel nicht durch die Tür passen.
Für die Beachtung der vorhandenen Tür-Maße ist grundsätzlich der Wohnungsinhaber verantwortlich,und wenn er unsicher ist,muss er um den Besuch eines Mitarbeiters des Möbelhauses bitten,der dann die Maße aufnimmt.
Trotzdem solltest du das Gespräch mit dem Geschäftsführer des Möbelhauses suchen,und versuchen,eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Für die Beachtung der vorhandenen Tür-Maße ist grundsätzlich der Wohnungsinhaber verantwortlich,und wenn er unsicher ist,muss er um den Besuch eines Mitarbeiters des Möbelhauses bitten,der dann die Maße aufnimmt.
Wie groß seine Wohnungstüre ist wird der Fragesteller wohl wissen.
Wenn das Möbelhaus so genannte Fachkräfte als Möbelpacker beauftragt, was man erwarten darf, müssen DIE sich, z.B. durch erfragen, vergewissern dass die Packmaße durch die vorhandenen Türöffnungen passen und nicht umgekehrt.
Wie groß seine Wohnungstüre ist wird der Fragesteller wohl wissen.
Dass war in diesem Fall wohl nicht so,sonst hätte der User dem Verkäufer wohl die Maße angegeben.
Wenn das Möbelhaus so genannte Fachkräfte als Möbelpacker beauftragt, was man erwarten darf, müssen DIE sich, z.B. durch erfragen, vergewissern dass die Packmaße durch die vorhandenen Türöffnungen passen und nicht umgekehrt.
Die Möbelpacker müssen sich bestimmt nicht um die Maße kümmern,weil die Ware doch bestellt wurde,und inzwischen beim Möbelhändler eingetroffen ist. Dass sie sich dann um die Maße kümmern sollen,ist doch eindeutig zu spät.
Aber von dir als Handwerker hätte ich eine andere Einschätzung der Situation erwartet.
Rechtlich gesehen wäre, soforn Lieferung "Frei Haus" und Aufstellung der Garnitur vereinbart war, der Vetrag aus Rechtsgrund "anfänglicher Unmöglichkeit" gem. §§ 306, 139 BGB nichtig.
In einem vergleichbaren Fall so jedenfalls auch LG Nürnberg - Fürth, 13 S 8764 / 93, NJW-RR'95, 180
http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/iv0302.htm
Demnach hätte das Möbelhaus keinen Anspruch auf Vertragserfüllung (Kaufpreis).
Inwiefern eine behauptete Vertragsstarfe wirksam vereinbart wurde, wage ich zu bezweifeln. Dazu müsste man aber deren AGB und insbesondere eure Obliegenheitspflicht, auf besondere bauliche Gegebenheiten hinzuweisen, kennen.
G imager761
Moin,
Ich sehe da 2 Vertragverhältnisse.
Einmal den normalen Kaufvertrag und dann den Liefervertrag.
Ich sehe in dem Anlieferauftrag n Werkvertrag.
Wie ich in meiner Antwort schon geschrieben habe is ne Vertragsstrafe völliger Blödsinn.
Dazu müsste der Fragesteller ja erstmal Vertragsbrüchig werden. - das isser nach meiner Auffassung nicht.
Dazu müsste man aber deren AGB und insbesondere eure Obliegenheitspflicht, auf besondere bauliche Gegebenheiten hinzuweisen,
ne Tür mit ner lichten Durchgangsbreite von 79 cm ist sicherlich keine besondere Bauliche Gegebenheit.
Zu dem Scheinargument des Lieferanten bezüglich "Normtür" habe ich ja auch reichlich geschrieben.
das mit den besonderen baulichen gegebenheiten kann und muss ein Laie, in dem Fall jemand der nur n Sofa kaufen will nicht wissen, so etwas muss der Händler, bzw Lieferant schon selbst erfragen.
Wenn der das nicht tut ist das das Problem des Auftragnehmers, in dem fall des Lieferanten.
ewenn ihr etwas bestellt, dann müsst ihr dafür die Veranstwortung tragen dass es auch passt. Deshalb ist es zu 100% eure Schuld, dass ddie garnitur nicht passt und sie wieder mitgenommen werden musste. Das Möbelhaus hat gelifert (Sprit und Arbeitszeit und Fahrzeugbereitstellung), hoch getragen (Arbeitszeit.....). diese KOsten sind dem Möbelhaus entstanden und die müssen von euch getragen werden. Ich würde versuchen auf Kulanz mit dem Möbelhaus auszumachen, dass ihr euch eine neue Couch raussucht, die durch die Tür passt....
Misst du erst deine Eingangstür aus, wenn du dir Möbel kaufst???
Wenn das einem keiner sagt, woher soll man das dann wissen das es cm-Unnterschiede gibt. Bin kein Experte für Türen. Du etwa?
ääääääääääääääääh......Klar messe ich alles aus BEVOR ich Möbel kaufe!!!!!!! auch Fahrstühle, Treppenhäuser.......sorry, aber ist doch normal!!!!
Warum? wenn ich mir das anliefern lasse bezahle ich dafür dass der Auftrag ausgeführt wird. Die Gegebenheiten muss der Lieferant dann schon selbst erfragen.
Der Möbelkäufer muss das selbst nicht wissen.
Es kann ja auch ne 80 jährige rüstige Dame Möbel kaufen, von der man wirklich nicht erwarten muss, dass die weiß, wie die Möbelpacker die Sachen irgendwelche Treppen rauf o runter kriegen o. ob so n Sofa in n Aufzu o durch s Fenster passt.
Das Alter des Kunden, bzw Bestellers ist völlig egal.
Der Besteller ist Laie und der muss keinesfalls selber wissen wie irgendwelche Möbelpacker das Sofa bewegen.
Der Kunde kann ja auch nicht wissen, ob das Möbelstück z.B. in mehreren kleineren Packstücken geliefert wird und dann in der Wohnung erst fertig montiert wird.
Das kann dem Kundan auch völlig egal sein.
Wenn der Auftrag an den Lieferanten lauten:
"Sofa IN die Wohnung", muss er den Auftrag ausführen.
Wenn der zu faul ist, sich vorher über die baulichen Gegebenheiten zu informieren, hat er Pech gehabt. Dann muss er die weiteren Kosten, wie z.B. n Möbelaufzug um das durchs Fenster zu bringen selbst tragen.
Ihr solltet euch mal über die Bedingungen des Werkvertrages informieren.
Wen z.B. vereinbart wurde :"Anliefern IN die Wohnung für100€"
Dann ist der Erfolg geschuldet und sonst gar nix.
Auch dann wenn die Waschmaschine oder das Sofa dazu mangels Aufzug in den 30. Stock getragen werden muss.
Blödsinn
wenn sie das möbelstück etwas aufstellen und quasi quer durch die türe schieben geht das?
ansonsten die garnituer auseinader bauen und in einzeilteilen nach drinnen bringen.
was steht den in deinem kaufvertrag drinnen?
dan frag doch einfach das möbel haus ob eine alternativ garnitur genommen werden kann
Die haben es wirklich von allen Seiten versucht rein zu bekommen. Geht aber nicht. Zerlegen kann man die nicht wirklich.
Also in meinem Kaufvertrag steht nichts von Sonderanfertigung. Ebenso sind nur die Schenkelmaße angegeben von der Polsterecke. Es ist auch nicht exxtra vermerkt wie hoch oder breit ein Durchgang sein soll. Lieferung wurde mit 65 Euro berechnet und es steht "Lieferung bis zum Aufstellort, ohne Montage".
Wie kann ich konkret vorgehen?
Danke i voraus.