Nach 18 Jahren Inkasso Forderung?

12 Antworten

Entgegen der Meinungen hier würde ich das weder ignorieren noch einen Anwalt zuschalten.

Ich würde als erstes eine Beschwerde erstatten gegen das Inkasso. Suche bei www.rechtsdienstleistungsregister.de nach "Hoist", dann findest du, welches Gericht zuständig ist. Grundlage der Beschwerde ist, dass die dreist lügen. Denn erstens habe man keinerlei Forderung, war auch nie Kunde bei der Santander und habe auch auf keinerlei erstes Schreiben reagiert o.ä. Als Erklärungsansatz kommt für dich in Frage: Die haben das frei erfunden oder sie haben hier vorsätzlich eine Personenverwechslung herbei geführt. Davon abgesehen verstoßen die hier massiv gegen gelt4endes recht (§11a RDG) und deswegen beantragst du, denen ein empfindliches Bußgeld auszusprechen oder die Lizenz zu entziehen, da solche Machenschaften beweisen, dass die weder fachlich noch sachlich in der Lage sind, Rechtsdienstleistungen zu erbringen.

Dann würde ich denen einen kurzen Dreizeiler schreiben: "Wertes Inkasso. Die Beschwerde ans Aufsichtsgericht ist bereits unterwegs. Ich bestreite, dass es irgendeine derart gelagerte Forderung gegen mich gibt. Sollten Sie mir nicht binnen 14 Tagen nachweisen, dass Sie über eine rechtmäßige Forderung gegen mich verfügen (Vertragskopie mit meiner Unterschrift, Titelkopie o.ä.) ergeht gegen Sie Strafanzeige wegen gewerblichen (=schweren) Betrugs und Identitätsmissbrauchs. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung und Ausreden wie 'Es war ein Versehen' lasse ich nicht gelten."

Sobald die Sachlage halbwegs aufgeklärt ist, kann man sehen, wie man weiter vorgeht und ob man wirklich einen Anwalt einschalten sollte oder nicht.

MCSFL 
Beitragsersteller
 03.01.2015, 18:17

Danke , das ist sehr hilfreich.

Moin,

man kann auch ne so genannte "negative Feststellungsklage" machen.

Damit zwingt man den Gegner, in dem Fall den Inkassoheini, in ein Verfahren, in das er gar nicht hinein will.

Man fordert also nicht den anderen auf: "Verklag mich und lasse deine Forderung gerichtlich feststellen."

Das wollen Inkassoheinis eh nicht.

Mit der negativen Feststellungsklage muss der andere die Hosen runter lassen und Beweis antreten.

Da hier immer die Frage nach nem Titel aufkommt:

Gäbe es den, dann könnte der Gläubiger doch einfach über n Gerichtsvollzieher vollstrecken.

Wenn es n Titel gibt, dann wüste der Fragesteller doch davon.

Ich habe jetzt auf die Schnelle nix gefunden, dass ein Auslandsaufenthalt des Schuldners die Verjährung hemmen würde.

Ich würde auch davon ausgehen, dass wenn es wirklich einen Titel gäbe, das Inkasso sich in seinem Schreiben darauf beziehen würde.

Du solltest das zu Anfang evtl einfach nach § 174 BGB zurückweisen.

Dann muss der Inkassoheini ja seine gültige Vollmacht vorlegen. - nach 18 Jahren.

mepeisen  03.01.2015, 17:17
Gäbe es den, dann könnte der Gläubiger doch einfach über n Gerichtsvollzieher vollstrecken.

Kein deutscher GV fliegt nach Amerika um zu vollstrecken. Dürfte er auch gar nicht. Man muss schon A) den Titel von einem amerikanischen Gericht anerkennen lassen und B) unter dortigen Gesetzen vollstrecken lassen. Das ist nicht billig...

MCSFL 
Beitragsersteller
 03.01.2015, 18:15

Diese Pfeifen geben noch nicht mal einen Betrag an und fuegen ein Formular bei um seine ganzen finanziellen Angaben zu machen . Wer wuerde denn so bescheuert sein und das tun. Wenn es irgendwie einen Titel gegeben haette dann haette man bestimmt versucht den an der alten Adresse zuzustellen und dort haben meine Eltern noch 9 Jahre gewohnt, die haetten mir das mit Sicherheit gesagt. Und ich dachte solche Maschen gaebe es nur hier in den USA. Vielen Dank fuer die Antwort

Das ist ueberhaupt nicht gueltig. Die Forderung ist schon lange verhaehrt, wenn diese tatsaechlich rechtmaessig waere.

Wende dich am besten an einen deutschen Anwalt wenn das Inkassounternehmen sich noch einmal meldet beispielsweise mit einem Mahnbescheid. Erst dann musst du reagieren und dich dagegen wehren.

Erst bei einem Widerspruch der Forderung beim Gericht muss diese Inkassofirma schriftlich nachweisen, das die Forderung zu Recht besteht und ob du nicht die Einrede der Verjaehrung in Anspruch nehmen kannst.

mepeisen  03.01.2015, 09:33

Es sei denn, sie hätten bereits einen Titel (wie auch immer der zustande gekommen sein mag).

gehe zu einem anwalt und lasse es überprüfen...kling aber nach einem fiesen kettenbrief ( also geldmasche etc.

MCSFL 
Beitragsersteller
 03.01.2015, 05:24

Ueber ein paar tausend Kilometer nicht so einfach moeglich einen Anwalt zu konsultieren. Das waeren bestimmt wahnsinnige Kosten.

domidome  03.01.2015, 05:26
@MCSFL

es gibt auch deutsche anwälte in der usa...genauso gibt es polnische/russische/etc. in deuschland

MCSFL 
Beitragsersteller
 03.01.2015, 05:43
@domidome

Ja und ohne mind. $250 vorab heben die keinen Kugelschreiber.

mepeisen  03.01.2015, 09:25
@MCSFL

Ist auch völlig überflüssig, einen Anwalt zu konsultieren.

Santander macht auch Warenfinanzierung, evt. da mal was gehabt? Einfach Titelkopie zur Prüfung anfordern... wenn keiner existiert ignorieren. Wenn doch entweder zahlen, anfechten (wird schwer) oder darauf hoffen das in den USA nie vollstreckt werden wird weil die kosten zu hoch sind (was aber bedeutet das es wenn du mal wieder nach DE kommen würdest in den nächsten 12 Jahren es zu Problemen kommen könnte und man theoretisch dann vor Ort vollstrecken könnte).

Goofy62  03.01.2015, 20:08

Man kann nicht aus Deutschland direkt in den USA vollstrecken, denn es gibt kein Vollstreckungsabkommen.

Der Laden müsste schon direkt in den USA selbst klagen.

mepeisen  03.01.2015, 13:12

Santander macht auch Warenfinanzierung, evt. da mal was gehabt?

Gute Idee. Hat er aber weiter unten schon im Prinzip verneint. Siehe Antwort auf Repwf.

anfechten (wird schwer)

Nö, das ist entweder extrem leicht oder unmöglich. Leicht, wenn man einen formalen Grund hat (unwirksame Zustellung). Unmöglich, wenn man keinen formalen Grund hat. :-)

Die Hürden, einen Titel nachträglich anzufechten, sind aus gutem Grund extrem hoch gesteckt. Im Grunde kann man neben den formalen Gründen wie fehlerhafte Zustellung nur Titel angreifen, die beispielsweise durch rechtsmissbrauch o.ä. zustande gekommen sind. Das hat dann eigentlich immer eine strafrechtliche Komponente.

In einem anderen Forum kauen wir zur Zeit so etwas durch. Da soll ein Titel auf Mann A existieren von vor 15 Jahren oder so. Plötzlich kommt heraus, dass die erste Adresse nicht zustellbar war. Steht so in den Gerichtsakten. Angeblich sei daraufhin dann an Adresse B zugestellt worden. Dort wohnt der Mann auch noch. ABER: Was dabei die Leute, die die Gerichtsakten gefälscht haben müssen übersehen haben: Der Mann A hat an Adresse B erst 5 Jahre später gewohnt. Auch eine Zustellung an die Ehefrau kann damals nicht passiert sein. Sie war da erst 15 Jahre alt, noch nicht mit A verheiratet. Wie also soll es zum einen jemals diese erfolgreiche Zustellung gegeben haben, Jahre bevor die im Elternhaus der Ehefrau zusammengezogen sind oder geheiratet haben und wie soll vor allem damals schon das Wissen existiert haben, dass die beiden Jahre später zusammenziehen und heiraten würden? Sprich: Hier sind wohl Straftaten passiert (Urkundenfälschung u.ä.) und dann lässt sich sicher auch ein Titel angreifen, wenn so etwas passiert ist.

Von einer Sachaufklärung, dass hier Straftaten passiert wären, ist der TE aber natürlich meilenweit entfernt (sorry für das Wortspiel).

darauf hoffen das in den USA nie vollstreckt werden

Das ist durchaus realistisch, darauf zu setzen. Ich persönlich halte davon nichts, zum einen weil mich das Wissen um so ein Problem ständig nerven würde (Stichwort Gewissen) und weil mich im Bewusstsein, dass hier wohl eine Verwechslung oder sonst was vorliegt, nerven würde, dass Inkassos immer wieder mit so etwas durchkommen.