verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Hallo, kann mir jemand sagen, ob eine Ordnungswidrigkeit §69 Abs 1 Nr 2 KrWG verjähren kann? Ich habe gelesen, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach 3 - 6 Monaten verjähren kann. Wie ist es hier? Es handelt sich um eine weg geschmissenene Zigarettenkippe...
LG
2 Antworten
Jede Ordnungswidrigkeit verjährt.
§ 31 Abs. 2 Nr. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz besagt, dass wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, Ordnungswidrigkeiten nach 3 Jahren verjähren, wenn die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mehr als 15.000 Euro geahndet werden KANN.
Im KrWG ist keine Verjährungsfrist genannt, und die von dir begangenen Ordnungswidrigkeit KANN laut § 69 Abs. 3 KrWG mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Da 100.000 > 15.000 ist die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Außer Mord und Kriegsverbrechen verjährt in D so ziemlich alles einmal. Über die Fristen kann man sich nochmal kundig machen. .
Genau die würde ich ja gerne wissen :-)