verjährt eine Ordnungswidrigkeit?

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Jede Ordnungswidrigkeit verjährt.

§ 31 Abs. 2 Nr. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz besagt, dass wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, Ordnungswidrigkeiten nach 3 Jahren verjähren, wenn die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von mehr als 15.000 Euro geahndet werden KANN.

Im KrWG ist keine Verjährungsfrist genannt, und die von dir begangenen Ordnungswidrigkeit KANN laut § 69 Abs. 3 KrWG mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Da 100.000 > 15.000 ist die Verjährungsfrist 3 Jahre.

Außer Mord und Kriegsverbrechen verjährt in D so ziemlich alles einmal. Über die Fristen kann man sich nochmal kundig machen. .

KeanosMama 
Beitragsersteller
 28.08.2014, 13:43

Genau die würde ich ja gerne wissen :-)