Aufkleber - Sachbeschädigung oder Ordnungswidrigkeit
Zu was zählt das wenn mans an Laterne klebt.?
Hatte die Diskusion mit nem Freund.
Bitte Auch mit Begründungen oder selbst gemachten Erfahrungen.;)
Danke!
4 Antworten
Strafrechtlich gilt es grundsätzlich als Sachbeschädigung. Es kommt allerdings sehr selten zu Verurteilungen, weil die meisten Städte und Gemeinden das "Kleben" nur als OWi behandeln.
Danke für den Stern :-)
Zu der Sache hab ich letztens einen Bericht im WDR gesehen. Es ging darum, dass man in Köln gar nicht mehr nachkommt, verkleisterte Straßenschilder von aufgepappten Aufklebern zu reinigen. Wer dort erwischt wird, bekommt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und zahlt Bußgeld. Vermutlich wird das aber jede Stadt / Gemeinde unterschiedlich handhaben.
Kommt u.a. auf die Größe des Aufklebers an. Für Sachbeschädigung ist "eine nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehende" Veränderung erforderlich.
Wird genauso gehandhabt wie Graffiti. Sioehe dazu: http://www.anti-graffiti-rheinmain.de/strafr1.htm
Ansonsten OWi.
OWK - du hast das Ding ja nicht beschädigt