Strafbar? Aufkleber an Laternen, Ampelmasten und Dachrinnen kleben
Weis jemand ob es eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist, wenn man Aufkleber an die folgenden drei Gegenstände klebt:
a) Laternenmast
b) Ampelmast
c) Dachrinne die an einem Haus runterführt
Mit was könnte das maximal bestraft werden, falls es illegal ist? Nur Busgeld oder auch Reinigungskosten?
8 Antworten
In jedem Fall muss der dafür Verantwortliche für die Kosten aufkommen, die zum Beseitigen notwendig sind. Hinzu kann auch eine Anzeige kommen.
Das ist im unerlaubte Sondernutzung. Bei uns in Schleswig-Holstein sieht das Straßen- und Wegegesetz für jeden Fall ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 2.500 Euro vor. Dazu kommen natürlich noch Schadenersatzansprüche für die Reinigung und ev. Neulackierung des jeweiligen Mastes hinzu. Das kann pro Mast bis zu 500 Euro kosten. Ich bearbeite als Juristin genau solche Schadenersatzansprüche im öffentlichen Straßenraum und habe täglich damit zu tun... und ich weiss, dass dies auch in anderen Städten sehr genau verfolgt wird. Also lieber keine unerlaubte Sondernutzung begehen, denn da es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt, ist ein Schuldtitel 30 Jahre vollstreckbar.
Und was ist mit Wahlplakaten und so?? Da bleiben bei uns immer Überreste vom Kleber an den Laternenmasten. - Wenn nicht sogar das ganze Plakat hängen bleibt?!?!
Bis zu heisst ja nicht dass alles maximal geahndet wird. Wahlplakate sind ein besonderes Thema, da muss die Gemeinde die Nutzung dulden. Aber auch mit festen Regeln, keine Ampeln, Bannmeile um Wahlbüros. Geklebt wird da auch nichts. Da kommen Kabelbinder zum.Einsatz.
Der private Zaun ist eine andere Sache, wenn man Glück hat merkt es keiner, sonst kommt eine Rechnung plus Anwaltskosten.
Es kann sogar mehr als eine Ordnungswidrigkeit werden: eine Straftat. § 303 StGB stellt neben der echten Sachbeschädigung auch die "nicht nur unerhebliche Veränderung" einer fremden Sache unter Strafe, womit in erster Linie Graffiti gemeint ist. Übermäßiges Bekleben kann man unter Umständen jedoch auch dazu zählen.
Und dann wäre eine Geldstrafe fällig. (Theoretisch sogar Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren)
hallo latte(chen) ordnungswiedrigkeit,wenn nicht auf erlaubten flächen mit genemigung,-
ordnungsstrafe und wegmachen-kosten. oder so...hi compaq
Erst ab 10 Aufkleber ist es strafbar hab ich nachgeforscht. Und es geht ja dabei nichts kaputt der Inhalt einer laterne wird ja nur mehr .
2.500 Euro? Ha übertreib nicht! Da kratze dat dingen einfach ab und gut ist!