Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Rechtswidrigkeit?
Hallo, Ich brauche dringend Hilfe! 😓 Wer kann mir den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Rechtswidrigkeit möglichst einfach und bestenfalls mit einem Beispiel erklären? 😕 Danke schonmal im Voraus! 😁 LG korbluma
2 Antworten
Das deutsche Strafrecht ist dreistufig aufgebaut. Die Prüfung, ob eine Straftat vorliegt, wird also in drei Schritten durchgeführt:
1. Tatbestandsmäßigkeit
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
Im Rahmen der Tatbestandsmäßigkeit wird geprüft, ob das Verhalten des Täters objektiv den Tatbestand erfüllt (zB ob bei einer Sachbeschädigung der Täter eine fremde Sache beschädigt hat) und ob auch die subjektive Komponente des Tatbestands gegeben ist (ob der Täter vorsätzlich gehandelt hat; in einigen Tatbeständen gibt es noch zusätzliche Anforderungen).
Liegen die objektiven und subjektiven Voraussetzungen vor, hat der Täter sich aber noch nicht unbedingt strafbar gemacht. Er könnte schließlich zwar vorsätzlich (d.h. willentlich und/oder wissentlich) eine fremde Sache beschädigt haben, doch es kann ja sein, dass er das nur getan hat, um sich beispielsweise mit der herausgerissenen Zaunlatte gegen einen Angreifer verteidigt hat.
Daher wird auf der zweiten Stufe geprüft, ob die Tat auch rechtswidrig war. Man sagt, dass die Tatbestandsmäßigkeit die Rechtswidrigkeit indiziert. Das bedeutet: Ist der Tatbestand eines Straftatbestandes erfüllt, dann hat der Täter im Normalfall auch rechtswidrig gehandelt. Liegen aber besondere Umstände vor, die darauf hindeuten, dass der Täter vielleicht doch rechtmäßig gehandelt hat, dann muss die Rechtswidrigkeit explizit geprüft werden.
Ein Täter, der den Tatbestand erfüllt, handelt dann nicht rechtswidrig, wenn für ihn ein Rechtfertigungsgrund eingreift. Solche Rechtfertigungsgründe sind beispielsweise Notwehr, Notstand, die rechtfertigende Einwilligung oder auch eine behördliche Genehmigung.
Der Rechtfertigungsgrund bewirkt, wenn er vorliegt, dass ein eigentlich von der Rechtsordnung missbilligtes Verhalten für diesen Ausnahmefall doch nicht rechtlich missbilligt wird. Der Täter, der zwar den Tatbestand erfüllt, aber nicht rechtswidrig handelt, weil ein Rechtfertigungsgrund für ihn eingreift, erkennt nämlich die Rechtsordnung als solche an und setzt sich nicht über sie hinweg. Daher entfällt das sogenannte Handlungsunrecht seiner Tat, d.h. das von der Rechtsordnungs eigentlich missbilligte Verhalten des Täters wird ausnahmsweise doch nicht missbilligt; er verhält sich also rechtstreu, also rechtmäßig.
Im Gegenteil dazu bedeutet die Rechtswidrigkeit, dass für den Täter eben keine Rechtfertigungsgründe eingreifen, sein Verhalten also nicht nur den Tatbestand einer Strafnorm erfüllt, sondern auch von der Rechtsordnung missbilligt wird.
Beispiel:
A wird von B angegriffen - daraufhin schlägt A den B in Notwehr ins Gesicht, woraufhin dieser sich die Nase bricht.
C schlägt D ins Gesicht, dieser bricht sich die Nase. Für C liegt keine Notwehr vor.
In beiden Fällen liegt tatbestandlich eine Körperverletzung vor. Beide, A und C, haben objektiv einen anderen Menschen an der Gesundheit geschädigt und körperlich misshandelt. Sie haben auch beide vorsätzlich gehandelt. Man sieht, an der Stufe des Tatbestands allein kann man die Strafbarkeit nicht festmachen. Daher wird die Rechtswidrigkeit benötigt. Das Verhalten des A ist gerechtfertigt, weil er in Notwehr gehandelt hat. Er hat durch seine Körperverletzung also nicht zum Ausdruck gemacht, dass er die Rechtsordnung missachtet. Die Rechtsordnung missbilligt zwar ausdrücklich, dass jemand einen anderen körperlich verletzt, doch sie erkennt an, dass es manchmal nicht anders geht, weil man sich rechtmäßig verteidigen muss. Daher ist das Verhalten des A nicht von der Rechtsordnung missbilligt, weil er sich rechtstreu verhalten hat. Hier liegt also für A keine Rechtswidrigkeit vor - A hat rechtmäßig gehandelt.
Anders sieht es bei C aus. Es liegen keine Umstände vor, die das Verhalten von C irgendwie rechtfertigen könnten. Sein Verhalten wird also von der Rechtsordnung missbilligt - C hat rechtswidrig gehandelt.
Als dritte Stufe kommt noch die Schuld hinzu, bei der geprüft wird, ob der Täter persönlich das Unrecht seiner Tat einsehen konnte. War C im Beispielfall etwa völlig betrunken, so dass er sich nicht mehr kontrollieren konnte, so entfällt die Schuld. Die Schuld entfällt auch bei Kindern bis 13 Jahren immer - das Gesetz gibt hier einfach vor, dass Kinder unter 14 nicht schuldfähig sind - von dieser Regel gibt es im deutschen Strafrecht auch keine Ausnahme.
Rechtswidrig handelt also, kurz gesagt, wer gegen die Rechtsordnung handelt; rechtmäßig handelt dagegen, wer sich im Rahmen der Rechtsordnung verhält.
Jetzt zur Ordnungswidrigkeit:
Es gibt Verhaltensweisen, die strafbar sind. Beispiele dafür sind die Körperverletzung, Diebstahl, Mord, Raub etc. Straftaten wie diese werden mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
Es gibt aber auch Verhaltensweisen, die weniger "schlimm" sind. Wer beispielsweise mit dem Auto 60 statt der erlaubten 50 fährt, handelt nicht so, wie es die Rechtsordnung von ihm verlangt.
Unterhalb der Schwelle der Verhaltensweisen, die vom Gesetzgeber als "strafbar" eingestuft werden, gibt es also noch viele Verhaltensweisen, die auch verboten sind, aber nicht so schlimm, dass man dafür im rechtlichen Sinne "bestraft" werden soll. Daher gibt es nicht nur das Strafrecht mit seinen ganzen Straftaten, sondern auch das Ordnungswidrigkeitenrecht mit vielen Ordnungswidrigkeiten.
Wie die Straftat wird aber auch die Ordnungswidrigkeit dreistufig geprüft, wobei ebenfalls die zweite Stufe die Rechtswidrigkeit ist. Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten kann man also tatbestandlich gegen das Recht verstoßen, und trotzdem sieht die Rechtsordnung das nicht als rechtswidrig an. So zum Beispiel, wenn der Autofahrer 70 statt der erlaubten 50 fährt, das aber deswegen tut, weil er sein krankes Kind zum Krankenhaus bringt und es um Leben und Tod geht.
Eine Ordnungswidrigkeit ist also ein unerlaubes Verhalten, das aber nicht so schlimm ist wie eine Straftat. Ordnungswidrigkeiten erzeugen auch keine "Strafe", sondern der Täter muss eine Geldbuße zahlen.
FAZIT:
Man kann also nicht wirklich einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen nennen, weil sie unterschiedliche Bereiche behandeln. Die Rechtswidrigkeit ist ein genereller Begriff für ein Verhalten, das von der Rechtsordnung missbilligt wird.
Da hat aber jemand seine Hausaufgaben gemacht ^^
Rechtswidrig ist jedes Verhalten, dass gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Anweisung, eine Auflage etc. verstößt.
Diese Verstöße kann man weiter untergliedern in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Straftaten wiederum in Vergehen (Mindeststrafe unter 1 Jahr Freiheitsstrafe) und Verbrechen (min. 1 Jahr Freiheitsstrafe)
prima!!!