Sitzen auf dem Bahnsteig - Ordnungswidrigkeit?
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: ich war gestern mit dem Zug unterwegs, auf dem Rückweg kam es aufgrund von Störungen auf den Gleisen zu Zugausfällen, wovon auch mein Zug nach Hause betroffen war. Auf dem Bahnsteig war das Gedränge groß und ich habe beschlossen, mich auf den Boden zu setzen und abzuwarten. Kaum das ich saß, kam ein Polizist und wieß mich daraufhin, dass ich hinter der weißen Linie sitze. Ich hatte das nicht bemerkt. Nun muss ich wegen einer Ordnungswidrigkeit 35 Euro Strafe zahlen. Ist das denn rechtens und in welchem Paragrafen welches Gesetzbuches ist das geregelt? Ich hoffe, ihr wisst weiter. Danke!
8 Antworten
Hallo!
Welche weiße Linie? Die zwischen den Gleisen und dem Bahnsteig? Das ist die Sicherheitszone als Schutz für die Menschen!
Das Sitzen auf dem Bahnsteig ist keine Ordnungswidrigkeit. Du kannst die Bänke benutzen, auf Deinem Koffer sitzen oder auf dem Boden. Aber Du darfst Dich auf einem Bahnsteig nicht in der Gefahrenzone aufhalten (egal ob sitzend oder stehend). Aber wenn man sich versehentlich dort hinstellt, sollte man deshalb nicht direkt eine Strafe wegen Ordnungswidrigkeit aufgebrummt. Das kann aber passieren, wenn Dich jemand, der hierzu auch befugt ist, dazu auffgefordert hat, Du aber dieser Aufforderung nicht nachgekommen bist oder vielleicht erst herumdiskutiert hast. Ich weiß ja nicht, was genau da abgelaufen ist. Aber wenn Du Dich falsch behandelt gefühlst hast, kannst Du auch einen Einspruch dagegen tätigen und diesen entsprechend begründen.
Übrigens, wenn Du einen Bescheid bekommst, dann muss dort drauf stehen, nach welchen Paragrafen man Dir dieses Vergehen vorwirft!
Also ich kann sagen zahl nicht :)
§ kann ich dir keinen nennen,es gibt aber so was wie bahnbetriebsordnung,hängt normal in größeren bahnhöfen aus oder googeln,da ist alles erklärt was du nicht darfst.außerdem wenn du bezahlt hast,bekommst quittung,da sollte schon ein hinweis enthalten sein weshalb und gegen was du verstossen hast
BBO ist LW....35 Euro sind 35 Euro ................
Ist ja gefährlich was du gemacht hast, ein Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, klar kann er das. Die Verspätungen kamen aufgrund eines Zugunglücks in Stuttgart zu stande. Mein Kumpel hing da auch stundenlang fest, der hätte in Stuttgart umsteigen müssen.
da ist aufgrund technischer Mängel ein IC entgleist..rafft ihr das nicht das zweite mal innerhalb von 2 Monaten.....es gab Verletzte...Mal kucken wie die Bahn sich da raus redet............
Wayne?
Ja stimmt es gab ja nur 5 verletzte Wie wäre es mal mit neuen Zügen ?
Warum denn? die Dinger sind modern. Das neueste vom neuesten, wüsste jedenfalls nicht, dass eine 101 zum alten eisen gehört. Vorallem lags an einer weiche, und nicht an der Lok.
Ich hoffe, dir ist bewusst, das diese Linie nicht zum Spass da ist? Vorbeifahrende Züge entwickeln einen Sog, der einen in den fahrenden Zug ziehen kann.
Stimmt gerade im Sackbahnhof macht diese Linie Sinn
Die Sendung "Monitor" hat schon 2010 darauf hingewiesen das diese sogenannten Linien viel zu dicht am Bahnsteig sind.Laut TÜV wird ein Abstand von 1,00 Meter an kleinen Bahnhöfen und 1,50 an größeren Durchgangsbahnhöfen emfohlen...so wo sind diese Linien oder hat nen Güter zug weniger Sog?
Mit 35 Euro bist du gut bedient, denn dabei handelt es sich noch um eine Verwarnung. Die ist erledigt, wenn das festgesetzte Verwarnungsgeld fristgerecht gezahlt wird.
Ab 40 Euro wäre ein Bußgeldbescheid zu erlassen gewesen, der mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 23,50 Euro verbunden gewesen wäre. Dies hat der Bedienstete dann wohl doch nicht mehr für verhältnismäßig gehalten - oder er scheute den damit verbundenen Aufwand.
Rechtsgrundlage ist die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), und darin der § 63 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 64b.
Hier ein Link zur EBO:
ach seit ihr schlau ich hasse Beamte...
Es gibt keine Rechtsgrundlage auf diesen paragraphen:)weil der wurde 1991 abgeändert...danach gehst du straffrei aus wenn die Bahn die Sicherheitbestimmungen nicht eingehalten hat ....:)also und ab
das hat sie nicht .....
Wenn er dir das Geld abgeknüpft hat, war es rechtens davon kannst du ausgehen. Oder es war einer der garkein Polizist war und dich einfach nur abgezogen hat.
Aber nicht in nem Bahnhof, da rennen in der Regel zuviele BP-Beamte rum, als das man mit der Masche wen abziehen könnte.^^
Bla,bla,bla