Vergessen beim EKS erwirtschaftete Gewinn anzugeben, und nun?
Hallo... Ich habe eine Frage! Und ja, ich habe mich wohl doof angestellt!
Ich beziehe ALG II und habe mich um aus der Maßnahme rauszukommen selbstständig gemacht. Ich habe immer wieder die vorläufige EKS ausgefüllt und abgegeben. So weit so gut.... Aber bis vor kurzem wusste ich gar nicht das ich eine abschließende EKS abgeben muss! :-( Ich beziehe Leistung mit EKS jetzt seit 1,5 Jahren. Es kam mal vor dass das Jobcenter nachträglich Informationen wollte ( Kontoauszüge, Bausparvertrag), aber nie explizit ein abschließende EKS!
Jetzt mein Problem: ich hatte im 1. Halbjahr 2016 Gewinn erzielt. Wusste aber nicht das ich es sofort angeben muss! Da ich auch keine Kenntnis über abschließende EKS hatte, ist das auch nicht passiert. Nun mein Fehler: ich habe nun wieder vorläufig für das 2. Halbjahr 2016 mein Antrag (vorläufige EKS) abgegeben. Auch alles ok und durchgewunken.
Wie hoch darf der Gewinn für mich, als einer der vom Jobcenter unterstützt wird, sein? Ich habe die Befürchtung das mein Gewinn zu hoch war, und ich was zurückzahlen muss!!?? Wenn der Gewinn aufs Jahr hochgerechnet zu hoch war, muss ich was zurückzahlen? Was ist mit der KV?
Danke für Informationen! p.s.: bitte denkt daran das ich weiß das ich einen Fehler (aus blöder Unwissenheit) gemacht habe!
1 Antwort
Ich weiss weder was EKS noch ist, noch was ein Gewinn in Höhe 8 K sein soll.
Ich weiss aber gewiss, dass dir niemand einen Strick draus drehen wird, wenn du das selber nachträglich beim Jobcenter meldest. Dann erhälst du irgendwann eine Nachberechnung, bzw. die Aufforderung zurückzuzahlen. Das kalkuliere ein.
Zum Glück nur gegebenenfalls. Bitte vergiß nicht, dass ein Laie nicht die ganze Gesetzgebung kennen kann, und das Sozialamt kann hier auch abwägen, ob Nachzahlung oder gleich Anzeige. Eine Anzeige führt zwangsläufig dazu, dass die Selbstständigkeit aufgegeben werden muss. Da geht es eben auch um Verhältnismäßigkeit. Denn eine Anzeige führt zwangsläufig in die ALG II zurück. Genau so etwas führt einfach dazu, dass sich niemand mehr traut, auch einmal andere Wege zu beschreiten.
Wie gesagt, wir reden nicht davon, dass der Fragesteller weiter nichts sagen will, sondern jetzt merkt, hoppla, mein Geschäft geht gut, das muss ich melden. Versuche du mal was aufzubauen, es lauern unendlich viele Fallstricke - die sieht man im Eifer des Gefechtes nicht alle.
Niemand nimmt dir ein Versehen ab.Sonald du kein Notleidener mehr bist,sagt jeder gesunde Menschenverstand, sein Ende der Bedürftigkeit zu melden.Das ganze hast du auch noch unterschrieben.Rückzahlung,ggf.Anzeige wegen Sozialbetruges.