Vergessen beim EKS erwirtschaftete Gewinn anzugeben, und nun?

1 Antwort

Ich weiss weder was EKS noch ist, noch was ein Gewinn in Höhe 8 K sein soll.

Ich weiss aber gewiss, dass dir niemand einen Strick draus drehen wird, wenn du das selber nachträglich beim Jobcenter meldest. Dann erhälst du irgendwann eine Nachberechnung, bzw. die Aufforderung zurückzuzahlen. Das kalkuliere ein.

Hundefreund1966  26.02.2017, 18:53

Niemand nimmt dir ein Versehen ab.Sonald du kein Notleidener mehr bist,sagt jeder gesunde Menschenverstand, sein Ende der Bedürftigkeit zu melden.Das ganze hast du auch noch unterschrieben.Rückzahlung,ggf.Anzeige wegen Sozialbetruges.

Elizabeth2  26.02.2017, 19:36
@Hundefreund1966

Zum Glück nur gegebenenfalls. Bitte vergiß nicht, dass ein Laie nicht die ganze Gesetzgebung kennen kann, und das Sozialamt kann hier auch abwägen, ob Nachzahlung oder gleich Anzeige. Eine Anzeige führt zwangsläufig dazu, dass die Selbstständigkeit aufgegeben werden muss. Da geht es eben auch um Verhältnismäßigkeit. Denn eine Anzeige führt zwangsläufig in die ALG II zurück. Genau so etwas führt einfach dazu, dass sich niemand mehr traut, auch einmal andere Wege zu beschreiten.

Wie gesagt, wir reden nicht davon, dass der Fragesteller weiter nichts sagen will, sondern jetzt merkt, hoppla, mein Geschäft geht gut, das muss ich melden. Versuche du mal was aufzubauen, es lauern unendlich viele Fallstricke - die sieht man im Eifer des Gefechtes nicht alle.