Kann ich eine Rückzahlung ans Finanzamt mir vom Jobcenter zurückholen?

5 Antworten

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Es sind dann deine Schulden und werden es auch bleiben,vom Jobcenter hast du dann nichts zu erwarten !

Dann könnte ja jeder ALG - 2 Bezieher mit seinen Schulden beim Jobcenter auftauchen um diese übernehmen zu lassen.

Einzige Ausnahmen sind hier Mietschulden,Wasser oder Strom,die entweder zur Obdachlosigkeit führen würden oder das Leben in der Wohnung unmöglich machen würden.

Dann besteht die Möglichkeit ein zinsloses Darlehn zu beantragen und auch zu bekommen,das würde dann ggf.direkt an den Gläubiger überwiesen und das zahlst du dann schön in monatlichen Raten wieder ab bzw.es wird dir gleich abgezogen.

Gibt sicherlich feinjuristische Konstellationen bei denen eine Zahlungspflicht des Jobcenters entstehen könnte. Aber das ist nicht wirklich oft der Fall, eher Rarität. Das Jobcenter wird, bei Zahlungspflicht ans Finanzamt, auf Ratenzahlungsvereinbarung mit dem FA verweisen. In berechtigten Ausnahmefällen kommt vielleicht auch ein Steuererlass in Frage? Gibt etliche Möglichkeiten, die Übernahme von Steuerschuld durch Jobcenter ist die unwahrscheinlichste.

Sieht dunkel aus. ;)

Hallo,ich weiß nur , wenn du etwas zurückbekommst , wird der Betrag

auf 6 Monate aufgeteilt, und als Einkommen verrechnet.Davon bleiben

dir dann 30€ im Monat X 6 Monate = 180 €

Das ist was dir von einer Rückzahlung bleibt.Umgekehrt , wenn du was

zurückzahlen musst , da musst du dich beim JC erkundigen.

Gefühlsmässig würde ich sagen , dass du dann nichts bekommst,

oder das es verrechnet wird.

Vg pw

isomatte  20.03.2014, 15:18

Das aber nur,wenn die Gutschrift über der monatlichen ALG - 2 Leistung liegt,dann ist sie zwingend auf 6 Monate zu verteilen,sonst wird sie auf einmal angerechnet !

Zudem würden es die 30 € Versicherungspauschale nur geben,wenn nicht schon Freibeträge durch Erwerbseinkommen geltend gemacht werden können,denn dann sind diese 30 € schon im Grundfreibetrag von 100 € enthalten.

Ersteres wäre ein Einnahmezufluss und müsste angezeigt werden. Sollte man auch tun, da es im elektronischen Zeitalter ohnehin routinemäßig zu einem Datenabgleich zwischen Finanz- und Sozialbehörden kommt.

Zweiteres ist eigentlich nur bei Selbständigkeit vorstellbar, da abhängigen Beschäftigten die Einkommenssteuer ja immer im voraus vom bekannten Einkommen abgezogen wird! In diesem Fall gilt dann aber auch für das Finanzamt, dass man einem nackten Mann oder Frau schwerlich in die Tasche langen kann. Erst recht nicht der Sozialbehörde. :-)

PatrickLassan  20.03.2014, 13:22

Zweiteres ist eigentlich nur bei Selbständigkeit vorstellbar

Das ist auch bei Arbeitnehmern möglich, abhängig von der Steuerklassenwahl und der Höhe des Arbeitslohns.

Atzec  20.03.2014, 13:25
@PatrickLassan

Gut, mag sein, dass sich solche Effekte konstruieren lassen, gerade auch durch eine Steuerklassenveränderung, obwohl... aber egal, da das ja nichts daran ändert, dass beliebige Schulden nicht von den Sozialbehörden übernommen werden. Einzige Ausnahme: Mögliche Mietrückstände auf Darlehensbasis, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.