Jobcenter bezahlt Unterhaltsvorschuss?
Hallo, ab Januar 2016 beziehe ich alg2, und seitdem habe ich Unterhaltsvorschuss beantragt weil mein Sohn 11 Jahre alt ist. Jetzt haben wir Juni 2016 und bekam noch keinen Geld vom Jugendamt, und die Sachbearbeiterin sagt jedesmal das ich noch warten muss. Jetzt die Frage: das Geld wird an Jobcenter überwiest oder an mich??
2 Antworten
Normalerweise wird der Unterhaltsvorschuss für ein Kind an den Elternteil des Kindes überwiesen, bei dem das Kind lebt.
Allerdings dauert die Bearbeitung mitunter auch ziemlich lange. Unterhaltsvorschuss setzt voraus, dass der Kindsvater finanziell nicht leistungsfähig ist. Also wird vor einer Zahlung von UHV durch das JA geprüft, ob der Vater zahlen kann. Je nachdem, wie schnell der seine Daten und Nachweise zur Verfügung stellt, geht es schneller oder dauert länger.
Normalerweise muss während dieser Bearbeitungszeit das Jobcenter den vollen Regelsatz minus das Kindergeld für deinen Sohn auszahlen. Der Betrag des UHV wird zwar auch gegengerechnet, aber erst ab den Zeitpunkt, wo du das Geld auch bekommst.
Natürlich wird der UHV bis zum Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkend nachgezahlt. Allerdings bekommst du die Nachzahlung nur dann, wenn das JC diesen Betrag jetzt schon angerechnet haben sollte (was ich bezweifle).
Eher wird es so sein, dass die Nachzahlung an das JC geht - die sind ja immerhin in Vorleistung gegangen - und ab einem bestimmten Zeitpunkt x bekommst du das Geld dann vom JA und das JC schickt dir einen Änderungsbescheid, denn der Betrag für deinen Sohn wird dann um den Betrag des UHV gekürzt.
Vielleicht haben die sich aber auch nicht beeilt, weil du die Zahlung nur ein paar Monate lang bekommst.
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet am 12.Geburtstag deines Sohnes.
Herzlichen Dank für die Antwort
Du bekommst ja Unterhaltsvorschuss max.72 Monate bzw.längstens bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres,also ab dem 12 Geburtstag gibt es dann nichts mehr,egal ob die 72 Monate verbraucht worden oder nicht !
Der Unterhaltsvorschuss würde dir dann zustehen,wenn das Jobcenter ab Januar 2016,wo du den Antrag beim Jugendamt gestellt hast,euch den vollen Bedarf nach dem SGB - ll NICHT gezahlt hätte,sondern den Unterhaltsvorschuss schon als Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf angerechnet hätte.
Denn dann hättest du zu wenig Leistungen bekommen und die Nachzahlung würde an dich gehen und dann die evtl.laufende Leistung,bis dann der Anspruch verbraucht ist.
Hast du aber euren vollen Bedarf / Leistungen vom Jobcenter bekommen,dann ist das Jobcenter in Höhe des Unterhaltsvorschusses in Vorleistung gegangen und die Nachzahlung würde ans Jobcenter gehen.