Verfällt mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wenn der medizinische Dienst des Arbeitsamtes mich per Aktenlage für gesund erklärt?

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Hallo Kurtchen2015,

Sie schreiben:

Verfällt mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wenn der medizinische Dienst des Arbeitsamtes mich per Aktenlage für gesund erklärt?

Ich bin jetzt ausgesteuert und war nun bei der Agentur für Arbeit.

Antwort:

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bearbeitet nicht die Agentur für Arbeit und auch nicht der MDK des Arbeitsamtes, sondern die zuständige DRV-Rentenanstalt!

Wenn die DRV den Antrag ablehnt oder bereits abgelehnt hat, so haben Sie das Recht, innerhalb 30 Tagen einen Widerspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid bei der DRV einzureichen! Somit verfällt Ihr Antrag nicht!

Wenn Sie seitens der Krankenkasse aus dem Krankengeld ausgesteuert werden, dann haben Sie ggf. anschließend Anspruch auf das ebenfalls zeitlich individuell befristete ALG 1. Dauer und Höhe bei der Agentur für Arbeit erfragen!

Solange der Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft, haben Sie ggf. im Zusammenhang mit dem ALG 1 Anspruch auf die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung!

Klären Sie diese Dinge zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand!

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vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

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crps-nrw.de/aktueller-pressebericht-des-vdk-zu-aenderungen-beim-alg-i-125-sgb-iii-jetzt-neu-145-sgb-iii/

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

google>>

vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad



Kurtchen2015 
Beitragsersteller
 24.07.2015, 14:38

Einen Widerspruch für den abgelehnten Rentenantrag gibt es schon seit Mitte April. Zum Gutachter war ich am 17.06.2015. Wie gesagt, ich warte nun... und lt. Agentur gibts erst Geld wenn der ärztliche Dienst sein OK gab. 

HAllo nein,

es sind 2 unterschiedliche Träger von Sozialleistungen.

Natürlich wird sich der medizinische Dienst des Rentenversicherungsträger das Gutachten des Amtsarztes sehr genau ansehen und dann wahrscheinlich auch den Antrag zur Erwerbsminderungs ablehnen.

Du solltest gute Gründe für eine Erwerbsminderung vorlegen können.

Mehr kann ich aufgrund deiner Informatioenen nicht herauslesen.

Beste Grüße

Dickie59

Kurtchen2015 
Beitragsersteller
 26.07.2015, 22:38

Danke. Zur Erklärung: Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist vom 02.02.15 Dazu gibt es einen Widerspruch vom April der noch läuft. Der Rententräger hat mich nun vor 6 Wochen zum Gutachter geschickt und das was der weiter geleitet hat ist ja auch noch offen. Meinte jedenfalls eine zweite, neue Erkrankung wäre hilfreich !!!

Jetzt erst bin ich beim AfA gelandet. Geld wird mir verweigert weil ich nun - mal wieder - zum nächsten Arzt geladen werden soll.
Nun, und der kann ja wohl wie ich denke von jetzt auf gleich meine "Gesundung" festlegen.

Gehe mal zum SovD, die sind fit und vertreten Dich notfalls auch rechtlich. Widerspruch kann man grundsätzlich immer mal einlegen. Begründung kann man nachliefern. Aber wie gesagt, der SovD ist da echt gut.

Über einen Rentenantrag bestimmt nicht der medizinische Dienst der Arbeitsagentur sondern die Rentenversicherung wird dich selbst zum Gutachter schicken.

Dabei wird dir wahrscheinlich erst einmal eine REHA empfohlen.