Arbeitszeitreduzierung/Erwerbsminderung
Ich werde in naher Zukunft meine Arbeitszeit von 8 auf 6 Stunden täglich reduzieren müssen, weil es gesundheiltlich nicht anders geht: Eine erwerbsminderungsrente kann man erst wenn man unter 6 Stunden tägl. arbeitsfähig ist bekommen. Gibt es denn irgnedwie einen anderen Ausgleich irgenwo her. wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Vollzeit sondern nur in Teilzeit - hier 6 Stunden arbeiten kann??????????Ich bin einem Schwerbehindertem gleichgestellt.
Gruss
5 Antworten
Hast Du irgendwelche Schwerbehinderten Prozente? wenn Ja, kannst Du über Deinen Arzt klären, dass Du bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben kannst. Aber so einen Ausgleich bekommen, das ist so ziemlich aussichtslos.
.... wie ich schon geschrieben habe, ich bin einem Schwerbehindertem gleichgestellt.....
Du stellst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrenten bei der Deutschen Renteversicherung, Wievile std. du noch leisten kannst, beurteilen dort die Gutachter und beratenden Ärzte. Teilweise EM-Rente bekommt wer unter 6 h tgl arbeiten kann. Wer sagt denn zu dir, dass du noch 6 h jetzt arbeiten kannst? du selbst oder ein Arzt?
Antwort an Assimüller:
Was bedeutet "einem Schwerbehindertem gleichgestellt" ?
Das bedeitet: jemand hat vom Versorgungsamt den Bescheid bekommen: er ist behindert, weniger als 50 %, also meist 20 oder 30 %, und hat dann die Möglickeit, sich per Antrag "gleichstellen" zu lassen, und das hat "stern" getan. Er ist also behindert,aber nicht schwerbehindert und gleichgestellt.
Nein, Du musst einen Rentenantrag stellen. Nur dann erhälst Du einen Ausgleich (Teilrente). Dazu musst Du dem Amt alle ärztlichen Bescheinigungen geben, bzw die Erlaubnis zur Einsicht in Deine Patientenakte. Ist ein Arzt der Meinung, Du könntest nur noch weniger als 6 Std arbeiten, oder ist das Selbsteinschätzung? Wie auch immer, so einfach geht das auch selbst bei einem Schwerbehindertem mit Ausweis nicht
Was bedeutet "einem Schwerbehindertem gleichgestellt" ?
das hab ich schon gelesen, deshalb meine Frage, wie Du darauf kommst, das Du nicht mehr den vollen Tag arbeiten kannst ? Ich kenne weder die Gründe, noch kenne ich Dein Alter, aber ohne ärztliche Bedenken kommst Du da nicht weiter. Einen finanziellen Ausgleich bekommst Du somit auch nicht. Mehr kann Dir keiner sagen, da keiner weiß, warum Du nicht mehr voll arbeiten kannst. Erst eine ärztliche Diagnose, kann Dir weiterhelfen, keinesfalls eine Selbsteinschätzung, deshalb habe ich ja gefragt
danke für deine antwort.das mit den 6 stunden ist so! meine frage war ob es dafür einen ausgleich gibt.... leider weiss das niemand und antwortet immer dran vorbei.. ich werde mal beim versoregungsamt... arbeitsamt fragen.
lieben gruss
Mag sein, Du hast Dich schon erkundigt. Falls nicht: Falls Du wie auch immer attestiert nur noch 5h59 arbeiten kannst, hängt die Frage eines finanziellen Ausgleichs durch die Rentenversicherung von Deinem Gehalt ab. Es gibt eine Obergrenze, wenn die erreicht ist, kannst Du u.U. reduzieren, der damit verbundene Gehaltsausfall wird aber dann nicht kompensiert. Infos dazu gibts im Netz über die Rentenversicherungsseiten.
Fragen Sie beim Versorgungsamt, welches Ihnen den Schwerbehindertenausweis ausstellte, nach.
danke, da werde ich nachfragen :)
aber wie geschrieben, ich bin einem schwerbehindertem gleichgestellt.. eine ausweis bekommt man bei 50%GDB..
..eine teilrente bekommt man erst wenn man unter 6 stunden arbeitsfähig ist! das weiss ich und hatte ich auch geschrieben ,,,,,,von daher brauche ich gar keinen rentenanbtrag zu stehen.