Mit hochgradiger Arthrose Erwerbsminderung beantragen oder geht noch was?

7 Antworten

Also das Krankengeld durch die GKV ist auf max. 78 Wochen innerhalb drei Jahren für die gleiche Krankheit begrenzt. Danach erfolgt die Aussteuerung an die Rentenversicherung.

Viele Krankenkassen fordern den Versicherten auf, einen Antrag auf EMR zu stellen. Das darf aber nur dann erfolgen, wenn vorher abgeklärt wurde, ob Rehamaßnahmen durchgeführt werden können. Der Versicherte kann auf diese Reihenfolge bestehen.

Bei der Prüfung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt hat der Versicherte aber eine Mitwirkungspflicht. Die sollte er auch wirklich einhalten. Genauso wie die entsprechenden Fristen. Während dieser Prüfung kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit bestehen.

HalloRossi 
Beitragsersteller
 08.04.2016, 08:49

Bisher ist es (noch?) so, dass alle meine Krankheiten als verschiedenen Krankheit gewertet werden.

qugart  08.04.2016, 08:53
@HalloRossi

Solange das der Fall ist, zumindest dieses kleine Glück genießen und keine schlafenden Hunde wecken.

Du hast aber wirklich eine richtige A....karte gezogen.

Ich weiß von einem ähnlichen Fall: eine Bekannte (54) wurde, wie in Deinem Fall auch vorgesehen, in eine psychosomatische Reha geschickt. Erfolg gleich null.

In ihrem Fall hat sich die Krankenkasse als "stärker" erwiesen: sie wurde in Rente geschickt, zunächst für 2 Jahre auf Probe. Nach die Probe-Rentenphase hat man sie sie endgültig verrentet.

Ich fürchte, daß sich auch in Deinem Fall Deine Krankenversicherung durchsetzen wird. Die nächste Op steht ja schon in Aussicht, und wahrscheinlich wird es nicht die letzte gewesen sein, abgesehen von weiteren Reha-Maßnahmen, die sicherlich noch folgen werden.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen -wie auch die Rentenversicherung- haben sogenannte Härtefall-Ausnahmeregelungen. Die sind vom Prinzip her vorgesehen für Versicherte, die sich teure Zuzahlungen zu Prothesen usw. nicht leisten können, aber möglicherweise kann Dein Fall auch darunter geregelt werden, nämlich Verbleiben als Arbeitnehmer in der Krankenversicherung.

Ich kann nur empfehlen, daß Du Dich mal an einen der Sozialverbände wendest (VDK, SOvD). Die kennen die Sozialgesetzbücher in- und auswendig und können Dir helfen, eine Lücke zu finden.

so wie das das schilderst sehe ich mich wieder ,vor ein paar jahren.auch ich bin erst ende 40 und habe gesundheitliche ähnliche probleme.nur ich bin mitlerweile voll erwerbsgemindert.ich wollte es auch nicht ,so zeitig als faul und arbeitsscheu von der gesellschaft abgestempelt zu werden aber es führte kein weg dran vorbei.hätte ich es eher eingesehen das es nicht gut für mich ist mich so zu quälen wäre mir jetzt sicherlich viele schmerzen und probleme erspart geblieben.

KaeteK  08.04.2016, 09:31

Stempelt dich wirklich jemand als faul und arbeitsscheu ab, obwohl du nachweislich sehr krank bist? lg

mohrmatthias  08.04.2016, 10:51
@KaeteK

ja leider,es ist halt nicht jede krankheit oder behinderung sofort sichtbar.

Ich würde in einen Sozialverband (SoVD oder VDK) eintreten. Und natürlich Rente beantragen. Das kann (und wird dann auch meist) ein langer Kampf werden mit Widersprüchen und einem Gang vor das Sozialgericht. So war es bei mir - 5 Jahre Kampf haben sich aber gelohnt. Die DRV rückt freiwillig keine Rente heraus!

Viel Glück!

Klausi111111

HalloRossi 
Beitragsersteller
 08.04.2016, 10:08

Ne ich will ja auch ( noch) keine Rente! Ich möchte erstmal das Krankengeld ausreizen

Siola55 hat schon einen sehr wertvollen Beitrag geliefert, Daumen hoch, ich möchte nur ergänzen, dass hinsichtlich deines Gutachtens wohl die EM-Rente beantragt werden kann.

Ich möchte dich aber noch auf einen Sachverhalt hinweisen, ohne hier groß interpretieren zu wollen, unter was du allem leidest und auch außer Acht lassen, was du bereits oben an gesundheitlichen Problemen genannt hast:

Wegen ein und demselben Leiden erhält man maximal 78 Wochen Krankengeld. Erst nach 3 Jahren beginnt die Frist von 78 Wochen erneut und auch bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ganz einfach dargestellt ist dies hier nachzulesen:

https://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/krankengeld/anspruchsdauer/39944 

HalloRossi 
Beitragsersteller
 08.04.2016, 10:02

Wie schon an anderer Stelle geschrieben: bisher hat die Krankenkasse das noch als unterschiedliche Krankheiten bewertet. Meine Frage hätte anders lauten müssen: kann ich auch langfristig Krankengeld statt Erwerbsminderungsrente beziehen?

InsuranceDaniel  08.04.2016, 10:28
@HalloRossi

Nach Wegfall der Lohnfortzahlung und länger andauerndem Krankheitsverlauf / vorliegender Au-Bescheinigung, beziehst du Krankengeld. Auf dieser AU steht ja ein Grund, weshalb du AU bist. Sollte zum Beispiel die AU aufgrund zwei kombinierter Krankheiten ausgestellt werden, gilt die 78 Frist für beide Krankheiten gleichzeitig.

Angenommen, du arbeitest zwischendrin wieder einmal einen Monat und wirst dann wieder AU-geschrieben, beginnt die Frist nicht von neuem, sondern setzt sich fort. Warst du also z. B. bereits 4 Wochen krankgeschrieben, verbleiben dann noch 74 Wochen. 

Erst nach einem Jahr durchgängiger Arbeit ab dem Zeitraum des Wiedereinstiegs nach Krankengeldbezug, ist eine Erneuerung der Frist möglich. 

Ein langristiger Bezug von Krankengeld ist dann gegeben, wenn du aufgrund verschiedener Krankheiten oder bezüglich der angesprochenen Erneuerung der Frist krankgeschrieben wirst. 

Hinweis: wir reden hier ja von einer GKV, oder? Im Bereich einer Privaten Krankenversicherung (PKV) sieht es nämlich anders aus.

Konrad Huber  08.04.2016, 12:06
@HalloRossi

kann ich auch langfristig Krankengeld statt Erwerbsminderungsrente beziehen?

Antwort:

Wenn das so ginge, dann würden dies Alle praktizieren, aber da wird Ihre KK auf  Dauer nicht mitspielen!

Dies wäre anderen Betroffenen gegenüber eine sehr große, soziale Ungerechtigkeit!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad