Krankenkasse ausgesteuert, Arbeitsamt rät mir Antrag auf Rente zu stellen
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin seit 1,5 Jahren erkrankt und eine Tätigkeit in meinem bisherigen Beruf (Verkauf etc) ist nicht mehr möglich. Nun hat mir das Arbeitsamt mitgeteilt,das ich einen Antrag auf Erwerbsrente stellen soll. Werde dazu gezwungen und Sie haben mir gleich die Anträge zugesandt.
Ich bin gerade mal 35 Jahre alt. Welche Gelder kann ich denn beantragen bei so einer Rente und wie hoch wird diese wohl ca sein. Ich bin z.Z echt am Boden. Kann mir jemand weiterhelfen ?
8 Antworten
Folge dem Rat der Arbeitsagentur und stelle einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Wahrscheinlich schickt die RV dich dann erst mal in eine REHA und eine Berufsfingsmaßnahme. (Da bekommst du praktisch das gleiche Geld, wie das Krankengeld) Für die Zeit der Antragsbearbeitung musst du Sozialhilfe beantragen, die später mit der Rentennachzahlung verrechnet wird.
Diesen Schritt hättest du eigentlich schon vor einem halben Jahr gehen sollen.
Wie hoch Deine zu erwartende Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) ist, kann Dir Dein Rentenversicherungsträger ausrechnen. Ruf dort mal an.
Viele Alternativen hast Du ja nicht. ALG 1 bekommst Du nicht, weil Du nicht erwerbsfähig bist. Allerdings musst Du voll erwerbsunfähig sein, sonst bekommst Du die Rente nicht bewilligt. Wenn Du nur berufsunfähig bist, aber was anderes arbeiten kannst, sollen sie Dich umschulen.
Oder Du musst Sozialhilfe beantragen (Hartz 4). Dann bekommst Du den Regelsatz von derzeit 374 Euro und der dürfte in Deinem Fall höher sein als die zu erwartende EU-Rente.
Ich habe in der Tabelle als Hinzuverdienst etwas von 857 Euro gelesen ,ist das richtig ?
Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird
eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte,
eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels
gezahlt.
Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.01.2008 (alte / neue Bundesländer)
bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
in voller Höhe mindestens 857.33 EUR / 753.55 EUR
in Höhe der Hälfte 1043.70 EUR / 917.36 EUR
und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
in voller Höhe 400 EUR / 400 EUR
in Höhe von drei Vierteln 633.68 EUR / 556.97 EUR
in Höhe der Hälfte 857.33 EUR / 753.55 EUR
in eines Viertels 1043.70 EUR / 917.36 EUR.
Bitte, gern geschehen.
Der Nachteil in Deinem Fall ist, dass Du die Anspruchsdauer von ALG 1 aufbrauchst. Da Du sowieso nur 12 Monate "stempeln" kannst, ist das ungünstig. Ein Rentenantrag rechtzeitig vor Ablauf der Krankengeld-Bezugsdauer hätte den Anspruch auf ALG 1 erhalten. Stell den Rentenantrag so schnell wie möglich. So lange Du Rente beziehst, verbrauchst Du keine Zeit von der ALG-Bezugsdauer. Und wenn Du ein paar Monate in Reserve halten kannst, ist es schon gut.
geh zum anwalt, mach das NICHT ohne dich vorher zu erkundigen
die wollen dich nur los sein
merke: unwissenheit schützt vor strafe nicht
und wenn das kind erstma in den brunnen gefallen ist, dann kommste aus der sache nicht mehr raus
FAZIT: MACH DICH SCHLAU AN GEEIGNETER STELLE, das ist zu wichtig für dein weiteres leben
Was soll denn dagegen sprechen einen Rentenantrag auszusprechen? Wenn diesem Antrag nicht stattgegeben wird, ist nach einem erfolglosen Widerspruch immer noch der KOSTENLOSE Klageweg vor dem Sozialgericht offen. Was soll da ein Anwalt? (von denen die meisten im Sozialrecht herzlich wenig Ahnung haben).
Das kostet nur unnötig Geld, das der Fragesteller dann auf jeden Fall selbst zahlen müsste.
ok Dankeschön ,das werde ich machen. Sie haben mir jetzt eine Schweigepflichtentbindung der Ärzte zugeschickt ,ich selber habe noch nichts unterschrieben. Werde nun erstmal von der Rentenversicherung ein 2. mal innerhalb von 2 Jahren in die Reha geschickt und danach möchten Sie wohl eine Entscheidung. Da ich nur Teilerwerbsunfähig geschrieben werden soll habe ich noch eine Frage ,darf ich danach noch eine andere Tätigkeit ausführen bei einer Teilrente?
das kann ich dir leider nicht beantworten
ich habe dir geantwortet, weil bei einer bekannten auch ein langer krankheitsverlauf dazu führte, dass man sie in frührente schicken wollte, und sie hat sich dann auch beraten lassen, um genau über vor- und nachteile bescheid zu wissen
Na die Rente wird in deinem Alter höchstens 100-150 Euro betragen, aber du bekommst dann noch Sozialhilfe
Wie kommst du denn darauf? Da der Fragesteller 35 Jahre alt ist, kann man wohl davon ausgehen, dass er die Mindestwartezeit erfüllt hat. Außerdem erfüllt er als pflichtversicherter Angestellter höchstwahrscheinlich die Halbbelegung. Also erhält er die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr. (d.h. seine Rentenbeiträge werden hoch gerechnet bis zum 60.)
Die Höhe der rente ist abhängig davon, wieviel du vorher verdient und damit auch eingezahlt hast. Dazu wird die Rente bei Erwerbsminderung "hochgerechnet", das heißt es wird dazugeschalgen, als wenn du bis 55 so weitergearbeitet hättest. Aber lass dir schnell eine Auskunft von der rentenversicherung zuschicken, da steht dein Summe drin. Und zu deiner Frage bei teilrente: ja, zu einer Teilrente kannst du dazuverdioenen, die Hinzuverdienstgrenzen kann dir auch deinRentenversicherung sagen/schreiben. Zu eine vollen Erwerbsminderungsrente kannst du 400 EUR zuverdienen ohne dass es angerechnet wird. Noch Fragen? dann frag nochmal nach. Mfg
400 € kann man IMMER rentenunschädlich dazu verdienen
Dankeschön ,ich werde mal die Rentenversicherung anrufen ,wenn es soweit ist. ALG 1 ist mir allerdings vorläufig bewilligt worden. Ich habe schon mehrfach Druck gemacht ,auf eine Umschulung ,aber da ich nicht gesund bin ,kommt es derzeit nicht in Frage. Es ist ein echter Teufelskreis.