Vereinsbeitrag ohne Vertrag bezahlen?
Hallo, ich habe mich vor Ca.2 Jahren bei einem Verein gemeldet ,um dort Fußball zu spielen. Der Verein war sofort interessiert und erledigte die Formalitäten,damit ich meinen Spielerpass bekam. Hierbei unterschrieb ich lediglich meinen Spielerpass,aber keinen Vertrag mit dem Sportverein. Nun spielte ich etwa 1Jahr dort aktiv Fußball ,bis ich durch die Liebe umzog. Dadurch wurde die Strecke zu den Spielen & dem Training zu lang. Seit dem letzten Jahr ,war ich nicht mehr dort und habe heute gekündigt, da ich mir hier- bei meinem neuen Wohnort, einen neuen Verein gesucht habe. Nachdem die Kündigung raus war,schrieb mich der Vorstandsvorsitzende an und verlangte von mir 80€ , 40€ für das erste Jahr und 40€ für das zweite Jahr und schrieb dazu,dass ich meinen Pass erst erhalte ,wenn ich gezahlt hätte. Nun meine Frage, muss ich den Beitrag bezahlen ,obwohl ich keinen Vertrag unterschrieben habe?
Danke im Voraus für eure Antworten ;)
7 Antworten
Auf dem Antrag für einen Spielerpass steht (zumindest in Hessen), dass man mit seiner Unterschrift bestätigt, Mitglied des Vereins zu sein. Ohne eine Vereinsmitgliedschaft gibt es normalerweise keinen Spielerpass.
Auch ohne eine schriftliche Beitrittserklärung hast du also - auch durch die Teilnahme am Training und an den Spielen - dein Einverständnis bekundet, dem Verein anzugehören und der Verein hat dir seine Leistungen zur Verfügung gestellt. Daher ist einvernehmlich eine Mitgliedschaft entstanden und es ist auch vollkommen korrekt, dass du deinen Beitrag bezahlst.
Deinen Spielerpass dürfen sie allerdings nicht endlos behalten. Wenn du dich ordnungsgemäß abmeldest, muss der Verein den Pass innerhalb von 14 Tagen herausgeben. Ihre finanziellen Forderungen können sie aber auf andere Weise geltend machen.
Da du geschrieben hast, dass du einen Sportunfall hattest und mit deiner Versicherung dafür gehaftet hast: das ist auch der Normalfall. Kosten deiner Krankenkasse übernimmt diese natürlich immer. Sie könnten höchstens prüfen ob sie irgendwelche Forderungen (zum Beispiel an einen Gegenspieler, der den Unfall verschuldet hat) richten können, um sich das Geld zurück zu holen. Oder die Sportversicherung tritt ein bei dauernden Spätfolgen.
Wenn du erwartest, dass die Sportversicherung für dich eintritt, musst du übrigens auch Mitglied sein.
An sich kannst du nach allen mir bekannten Vereinssatzungen nur durch einen in der Regel schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag Mitglied werden und bist auch erst dann zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags verpflichtet. Allerdings dürfte ein Berufen auf die fehlende Mitgliedschaft im geschilderten Fall sehr widersprüchlich sein, weil etwa ein Spielerpass seitens des Vereins nur für Mitglieder beantragt werden darf und du durch dein Verhalten gegenüber Trainer und restlicher Mannschaft in keiner Weise auf den aus deiner Sicht fehlenden Status hingewiesen hast.
Unabhängig davon würde ich aus Gründen des Anstands den Beitrag zahlen.
Sportverein, damit sollte auch eine Versicherung abgeschlossen worden sein. Die ist bei Unfall während Vereinsarbeiten in der Pflicht. Irgendwo stimmt was nicht.
Bin langjährig áuch im Verein, selbst bei Unfall mit Vereinsfahrzeug bist versichert.
"...damit sollte auch eine Versicherung abgeschlossen worden sein..."
Richtig, aber die ist nur wirksam, wenn es eine Mitgliedschaft gibt. Also wenn der Fragesteller eine Mitgliedschaft bestreitet, aber Leistungen aus der Versicherung erwartet, ist das schon ein Widerspruch. Im Übrigen übernimmt eine Sportversicherung nicht unbedingt alle Kosten, vor Allem dann nicht, wenn sie durch andere Versicherungen abgedeckt sind.
du hattest doch einen Vertrag; wenn auch nur Mündlich. Du hast gespielt mit Spielerpass. Den hat der Verein bezahlt. Da du aber gekündigt hast, bekommst den erst nach Zahlung des Betrages. Es sollte dir aber schon eine Vereinssatzung zugegangen sein. Da kannst das nachlesen.
Meist werden Mitgliedsbeiträge per Bankeinzug gefordert.
Oh ja du hast zu zahlen, du hast eine Dienstleistung in Anspruch genommen die dir im Zeitraum von zwei Jahren erfüllt wurde. Beim Frisör bekommst du auch keinen schriftlichen Dienstleistungsvertrag und musst dennoch bezahlen und kannst nicht einfach gehen.
Zahle, dann bekommst du deinen Pass
Allerdings steht in den DFB Richtlinien, dass auch im Amateur-Bereich, ein Pass innerhalb 14 Tage nach Kündigung beim Spieler ,neuen Verein oder beim Verband vorliegen muss ,sonst verliert der Verein jeden Anspruch auf Ausbildungskosten.
Wenn du dem Verein nicht beigetreten wärest, hättest du nicht mitspielen dürfen, und sie hätten keinen Spielerpass beantragen können. Also bezahle, du hast ja auch dort gespielt.
Ich habe ehrlich gesagt mehr für den Verein gemacht ,als der Verein für mich .
Ich wurde im Stich gelassen ,als ich mich beim Spiel verletzte & musste das sogar über meine eigene Versicherung laufen lassen. Ich habe die Webseite und die Facebookseite erstellt und bis vor kurzem verwaltet .
Aber trotzdem viel dank ,für die schnellen und wirklich guten Antworten ;)