Ist der Jahresbeitrag zum Sportverein im Regel - Unterhalt enthalten?

5 Antworten

Das kommt darauf an, wer den Vertrag abgeschlossen hat.

Eigentlich sind Vereinsbeiträge im Unterhalt enthalten.

Wenn Du aber den Vertrag unterschrieben hast, dann ist die Ex nicht verpflichtet, diesen zu bedienen.

Sie kann auch nicht verpflichtet werden, den Buben selbst im Verein anzumelden.

Alf8560 
Beitragsersteller
 30.04.2017, 21:52

Als ich den Vertrag unterschrieben habe waren wir noch zusammen und verheiratet.

XC600  30.04.2017, 23:49
@Alf8560

das spielt keine Rolle .... du bist der Vertragspartner und du mußt auch den Beitrag bezahlen ..... wenn ihr euch noch gut versteht könntet ihr euch ja so einigen das jeder die Hälfte zahlt ..... geht das nicht dann mußt , wie schon gesagt , du allein den Vertrag erfüllen .....

ichweisnix  01.05.2017, 00:30
@XC600

das spielt keine Rolle .... du bist der Vertragspartner

Woher wollen sie das wissen. Es kann genauso gut das Kind Vertragspartner sein. Bei einer Vereinsmitgliedschaft ist das sogar wahrscheinlicher.

Menuett  02.05.2017, 18:04
@ichweisnix

Da hat mit Sicherheit ein Elternteil mit unterschrieben. Der Vater sagt ja, dass er unterschrieben hat.

Damit ist er den Vertrag eingegangen, ein Minderjähriger kann das so gar nicht.

Ist der Jahresbeitrag zum Sportverein im Regel - Unterhalt enthalten?

Ja. Der Betrag ist weder überraschen nocht ungewöhnlich hoch.

Wer muss den Beitrag zum Fußball Verein bezahlen

Das Vereinsmitglied. Das wird das Kind sein. Derartige Kosten sind aus den Regelunterhalt zu begleichen.

Ich hab den Vertrag unterschrieben

...
Dann zahlst du selbstverständlich auch.


Ganz so einfach ist es nicht. Der Vater kann als gesetzlicher Vertreter Verträge für das Kind schließen. Insoweit läßt sich aus den "Vater hat unterschrieben" nicht schließen, das der Vater auch Vertragspartner und somit persönlich verpflichtet ist. Eltern haften schließlich nicht für ihre Kinder.




Vom laufenden Unterhalt ist u. a. auch die Freizeitgestaltung des Kindes zu finanzieren.

Wenn die Kosten dafür allerdings so hoch sind, dass sie vom laufenden Unterhalt nicht finanziert werden könnten, müssten sie 

  • entweder von dem Elternteil gezahlt werden, der den Vertrag abgeschlossen hat... 
  • oder wenn die Eltern sich über den Vertrag einig waren, von beiden Eltern beglichen werden. Dann wäre es "Mehrbedarf", der sich auf beide Eltern aufteilt - anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander.

Ein Jahresbeitrag von 140 Euro sollte allerdings vom laufenden Unterhalt gezahlt werden können. Knapp 12 Euro pro Monat sind keine übermäßig hohen sondern eher angemessene Ausgaben für die Freizeitaktivität eines Kindes. 

Der Jahresbeitrag könnte also über das Jahr vom Unterhalt zurückgelegt werden, so wie ja z. B. auch Klassenfahrten o. ä. vom laufenden Unterhalt angespart werden müssten.....

Ist im Unterhaltsbettrag enthalten.

Alf8560 
Beitragsersteller
 30.04.2017, 19:13

Ist meine EX Frau verpflichtet den Vereins Beitrag zu bezahlen ??

Mein Sohn ist ein sehr guter Fußball Spieler, spielt mittlerweile in der Bayern Liga. Aber ohne Vereinsbeitrag kein Fußball da er dann nicht versichert ist.

  

Reanne  30.04.2017, 19:18
@Alf8560

Auch die Mutter ist unterhaltspflichtig. Wer hat den Vertrag mit em Sportverein unterchrieben?

gojenboom  01.05.2017, 13:15
@Reanne

Wer den Vertrag unterschrieben hat ist irrelevant. Wenn das Vertragsverhältnis schon VOR der Trennung bestand, muss es im Sinne und zum Wohle des Kindes weitergeführt werden. Da der Regelunterhalt auch solche Kosten abdeckt, muss die Mutter zahlen. 

Du zahlst Unterhalt und deine Frau bestimmt, wie sie ihn ausgibt. Wenn sie den Fußballverein nicht zahlen will, hat der Sohn Pech gehabt.

Alf8560 
Beitragsersteller
 30.04.2017, 19:58

Ich hab den Vertrag unterschrieben

Menuett  30.04.2017, 20:38
@Alf8560

Dann zahlst du selbstverständlich auch.

gojenboom  01.05.2017, 13:12
@Menuett



Dann zahlst du selbstverständlich auch.


Das ist Unsinn. Der Regelunterhalt deckt alle Kosten ab, da die Mutter in gleicher Weise unterhaltspflichtig ist. Wenn das Vertragsverhältnis schon vor der Trennung bestand, hat die Mutter es weiterzuführen, wenn der Sohn und der Vater das so wollen. Die Mutter kann in dem Fall nicht alleine über die Auflösung des Vertrags bestimmen. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen sich die Eltern dann eben einigen, und zwar zum Wohle des Kindes. In dem Fall muss die Mutter den Beitrag zahlen. Das steht außer Frage.