Wie kann man vom Kaufvertrag einer Küche austreten?

6 Antworten

Hallo,

du kannst nochmals ins Geschäft zurückgehen, und auf Kulanz hoffen.

Generell ist es aber so :

Eins vorweg: Das Recht, innerhalb von 2 Wochen von jedem beliebigen Vertrag zurücktreten zu können, in Fachkreisen auch bekannt als "Allgemeines Rücktrittsrecht", gibt es nicht. Das ist ein Mythos, der sich leider hartnäckig hält. Entstanden ist er vermutlich durch das Widerrufsrecht, das bei einigen besonderen Vertragstypen 14 Tage lang besteht (insbesondere bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften). Für alle anderen Verträge gilt der alte Rechtsgrundsatz: Pacta sunt servanda ("Verträge sind einzuhalten").

Das Gesetzliche Rücktrittsrecht, welches in erster Linie in den Paragraphen 323 und 324 BGB sowie in einigen ergänzenden Sonder- reglungen verankert ist, kommt immer nur dann ins Spiel, wenn die vertragliche Vereinbarung nicht oder nur mangelhaft erfüllt wurde und die Nacherfüllung der vereinbarten Leistung bzw. die Behebung von Mängeln fehlgeschlagen ist. Juristen bezeichnen dies als vertragliche Leistungsstörung. Der Begriff der Leistung bzw. der vertraglichen Leistungspflicht, der auch im BGB verwendet wird, kann dabei die verschiedensten Sachverhalte betreffen:

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  die Lieferung einer Ware zum vereinbarten Termin,
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  den Bau eines Hauses,
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  die Übergabe eines mängelfreien Elektrogerätes im Ladengeschäft,
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  die Reparatur einer defekten Heizung,
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  die Überweisung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises
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  uvm.

Was eine Leistung ist, bestimmt also der jeweilige Vertragsgegenstand. Eine Leistungsstörung liegt vor, wenn beispielsweise

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  die Ware nicht geliefert, 

Es wird etwas schwierig sein...

Gruß, Emmy

Das wird so nicht funktionieren. Zwar hast du bei einem Verbraucherdarlehen tatsaechlich ein Ruecktrittsrecht, doch erstreckt sich dieses nur dann auch auf den Kaufvertrag, wenn beide vertraege miteinander verbunden sind.

Hier hast du aber bereits einen Kaufvertrag geschlossen. Macht ihr nun nachtraeglich noch einen Ratenzahlungsvertrag (Verbraucherdarlehen), dann sind dies 2 getrennte Vertraege. Du kannst dann zwar vom darlehensvertrag zuruecktreten, nicht aber auch von dem eigentlichen Kaufvertrag.

Ein sog. "verbundener Vertrag" laege nur dann vor, wenn der Darlehensvertrag gleichzeitig mit dem Kaufvertrag oder vorher zum Zwecke des Kaufvertragsabschlusses geschlossen worden waere.

Das Moebelhaus wird dich hopechstwahrscheinlich auch nicht schadlos aus dem Kaufvertrag entlassen. Ueblich (und weitestgehend gerichtssicher) sind hier Schadensersatzforderungen in Hoehe von 20 bis 25% des vereinbarten Kaufpreises.

Maciolot 
Beitragsersteller
 03.04.2012, 03:33

Aber ist es nicht so, dass das Gesetz keine Aussage über den Zeitpunkt bzw. die zeitliche Reihenfolge der Verträge enthält? Würde dass nicht bedeuten, dass auch ein nachträglicher Darlehensvertrag, der der Finanzierung des Kaufvertrages dient, zur Anwendung der §§ 358 BGB führt?

Man kann von dem Vertrag innerhalb 14 Tage zurücktreten, schriftlich, ohne Begründung

Gonorrhoe  03.04.2012, 02:14

von welchem?

von normalen kaufverträgen?

nein, kannst du nicht

crazyrat  03.04.2012, 02:14

Die 14 Rücktritt gelten nur bei Haustürgeschäften, wo der Händler nicht eingeladen wurde, bzw. im Internet oder per Telefon. So im Laden leider nicht.

So wie ich das sehe, wird sich das Möbelgeschäft kaum darauf einlassen. Ein wirklichen Grund zum Vertragsrücktritt gibt es nicht. Der Nachweis der Täuschung betreffs der Elektrogeräte könntest Du nur anwenden, wenn Du bei den Herstellern nachfrägst. Eine 14-Tages-Klausel zum Rücktrittsrecht greift hier nicht. Einen Rat zum Darlehen würde ich Dir auch nicht geben. An Deiner Stelle würde ich mit der Verkaufsleitung sprechen, ob Du nicht die Küche ohne E-Geräte nehmen könntest, und statt dessen (um die Differenz) etwas anderes bei ihnen kaufst. So wären beide Seiten zufrieden, und kein Rechtsstreit nötig. mfg

Maciolot 
Beitragsersteller
 03.04.2012, 02:32

Kannst du mir "um die Differenz" etwas genauer erläutern? Die möbel kosten um die 6.000€ und die E- Geräte 4.000€ nur hab ich die selben Hersteller Geräte für insgesamt 2.000€ gefunden! Ich finde das wirklich nicht in Ordnung (kann man aber auch dumm/ gutgläubig nennen.

mk2906  03.04.2012, 02:38
@Maciolot

Wenn das Möbelhaus den Wert der E-Geräte so angegeben haben, dann biete ihnen einfach an, um diesen Betrag etwas anderes zu kaufen. Ihnen ist das sicherlich lieber als jeder Rechtsstreit.

sicher ist es legal

sie werden aber nein sagen, warum sollen sie sich jetzt auf raten einlassen, wenn der vertrag steht?

Maciolot 
Beitragsersteller
 03.04.2012, 02:23

Also ist es Legal das ist schon mal gut! Das heißt, wenn ich die dazu bewegen kann mich die Küche in Raten zu bezahlen kann bin ich aus dem Vertrag befreit!

Gesture of Goodwill könnte eine Möglichkeit sein warum die das machen könnten! Es ist ja nicht als ob ich ein Kaugummi für 10 Cent kaufen würde ;)

Ein versuch ist es allemal wert würde ich behaupten

Gonorrhoe  03.04.2012, 02:27
@Maciolot

ja stimm ich dir zu, ich kann leute nur aus prinzip nicht leiden, die verträge brechen, ist son reflex bei mir......

aber würde ich an deiner stelle auch versuchen^^

Gonorrhoe  03.04.2012, 02:33
@Gonorrhoe

moment, wenn sie den ganzen dreck, den du vorhast, dir direkt so beweisen können, dann wäre das schon irgendwo strafbar vielleicht nicht, aber nicht gut für dich, aber wie wollen sie das machen?

nur wenn was kommt, sei irgendwie vorbeitet, was du dann dem richter sagst, warum du das so gemacht hast, sollte dann schlüssig sein

aber strafe wäre da eh nicht viel, das wäre dann halt, dass du abnehmen musst bei ihnen

Maciolot 
Beitragsersteller
 03.04.2012, 02:42
@Gonorrhoe

Und genau deswegen wollte ich mir hier den Rat holen!!! Aber laut § 358 BGB müsste es gehen und mit dem Widerrufsrecht muss ich auch keinen Grund nennen warum ich aus dem Vertrag austreten möchte! Also ich will schon legal handeln nur eben ein Loophole finden!