Kaufvertrags Frage (Möbelkraft)
Ich habe in der SuFu schon einige Sachen gelesen, doch nichts was ich gefunden habe passt auf mein Problem. Meine Eltern haben sich eine Küche bei Möbelkraft ausgesucht. In den ersten Kaufvertrag stand, dass die Küche umumbei 8500€ kosten soll. Nun den haben sie auch unterschrieben, da sie damit ja einverstanden waren. Nachdem die Küchenmaße genommen wurden, sind, ist ein neuer Vertrag ins Haus gekommen. In diesen steht ein neuer Preis für die Küche. Über 1000€ mehr. Nun das wurde meinen Eltern zu viel und haben diesen nicht unterschrieben und auch nicht zurückgesendet. Nun meint der Verkäufer, da die Küche ja "Gekauft" wurde und nicht genommen wird, weil es uns zu teuer wird, müssten wir 25% des Betrages bezahlen. Ich kann mit das nicht ganz vorstellen. Also diese 25% stehen im Vertrag.. aber, müssen wir nun von den 10000€ die 25% zahlen oder lediglich die von den 8500€ bzw. müssen wir überhaupt Zahlen? Wäre super wenn ihr mir bzw. meinen Eltern Helfen könntet. Danke!
4 Antworten
Ein Kaufvertrag kommt mit 2 übereinstimmenden Willenserklärungen zustande . Heist deine Eltern haben Vertrag 1 unterschrieben da sie und der Verkäufer damit einverstanden waren. Wenn jetzt ein neuer Vertrag ins Haus flattert müssen Sie den nicht unterschreiben und auch NICHTS bezahlen ! Der Verkäufer hat jetzt sogar die Pflicht dem Vertrag für den unterschriebenen Preis nachzukommen da ansonsten deine Eltern ihn bzw das Möbelhaus verklagen können ! Das ist eine Masche so 25% für nichts zu bekommen ! Bei weiteren Fragen pn an mich ich erkläre das gerne auch noch deinen Eltern am Telefon !
Es gilt der Preis der im ersten Vertrag steht. Sendet das Unternehmen deinen Eltern einen neuen Vertrag zu mit einem anderen Preis, dann ist dies ein neues Angebot vom Küchenanbieter. Wenn deine Eltern den Vertrag nicht unterschreiben, dann sind sie an diesen Preis auch nicht gebunden. Da kein neuer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
es gilt genau das was unterschrieben wurde. Den Vertrag müsstest Du mal einscannen und zur Verfügung stellen.
Frag einen Anwalt, der die Verträge einsehen kann. Klingt aber sooo komisch und nicht rechtens