Kaufvertrags Frage (Möbelkraft)

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Ein Kaufvertrag kommt mit 2 übereinstimmenden Willenserklärungen zustande . Heist deine Eltern haben Vertrag 1 unterschrieben da sie und der Verkäufer damit einverstanden waren. Wenn jetzt ein neuer Vertrag ins Haus flattert müssen Sie den nicht unterschreiben und auch NICHTS bezahlen ! Der Verkäufer hat jetzt sogar die Pflicht dem Vertrag für den unterschriebenen Preis nachzukommen da ansonsten deine Eltern ihn bzw das Möbelhaus verklagen können ! Das ist eine Masche so 25% für nichts zu bekommen ! Bei weiteren Fragen pn an mich ich erkläre das gerne auch noch deinen Eltern am Telefon !

Es gilt der Preis der im ersten Vertrag steht. Sendet das Unternehmen deinen Eltern einen neuen Vertrag zu mit einem anderen Preis, dann ist dies ein neues Angebot vom Küchenanbieter. Wenn deine Eltern den Vertrag nicht unterschreiben, dann sind sie an diesen Preis auch nicht gebunden. Da kein neuer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

es gilt genau das was unterschrieben wurde. Den Vertrag müsstest Du mal einscannen und zur Verfügung stellen.

Frag einen Anwalt, der die Verträge einsehen kann. Klingt aber sooo komisch und nicht rechtens