Verein: Was, wenn der Kassenwart nicht im Vorstand ist?
In einem gemeinnützigen Verein gibt es 3 gewählte Vorstände, dessen Aufgabe laut Satzung die Führung der Vereinsgeschäfte ist. Ein weiteres Mitglied, das nicht dem Vorstand angehört, wurde von der Mitgliederversammlung als Kassenwart gewählt. Hat jemand mit dieser Konstruktion Erfahrung? Ist davon aus rechtlichen Gründen abzuraten? Gibt es wichtige Gründe, dass der Kassenwart auch dem Vorstand angehören sollte? Haftung o.ä.?
7 Antworten
Ich bin auch Kassenwart eines Vereins, aber nicht im Vorstand.
Grundsätzlich sehe ich meine Aufgabe darin, die Kasse des Vereins ordentlich zu führen. Und wenn der Vorstand irgendwelche Ausgaben machen will die gegen die Satzung verstoßen, dann würde ich diese Ausgabe verweigern, es sei denn es liegt ein eindeutiger, mit Mehrheit gefasster und ordentlich protokollierter Beschluss der Mitgliederversammlung dazu vor.
Mir ist es eigentlich egal ob ich im Vorstand bin oder nicht, aber jeder Vorstand wird bestätigen, dass ein Kassenwart, der seine Arbeit richtig und ordenltich macht, die wichtigste Person im Verein ist. Vorstand hin oder her. Und dazu gehört es auch manchmal, auf den Tisch zu hauen und Nein zu sagen, auch wenn es der Vorstand ist.
Im Vorstand müssen zwingend nur die Mitglieder sein, die gem. § 26 BGB Euren Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten sollen. Das sind in der Regel ein Vorsitzender und ein Stellvertreter oder 2. Vorsitzender oder so. Ob ein Kassenwart/Schatzmeister und ein Protokollführer in den Vorstand sollen, obliegt Eurer Entscheidung. Es schreibt niemand vor, diese als Vorstandsmitglieder zu wählen. Es muss aber auch in Eurer Satzung beschrieben sein, wer in Euremn Vorstand ist. Steht dort ein Kassenwart als Mitglied des Vorstandes, so müsst Ihr diesen auch als solches wählen. Wir wollen in unserem Verein künftig z.B. den Kassenwart aus dem Vereinsvorstand herauslösen.
es gibt keine zwingende Voraussetzung den Kassenwart in den Vorstand zu wählen
aber der Kassenwart haftet und ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gegenüberrechenschaftspflichtig, was den Umgang mit finanzen angeht und er hat auch einfluss darauf zu nehmen, dass die zur vVerfügung stehenden finanziellen Mittel seitens des Vorstandes effektiv und richtig eingesetzt werden..
Die Vorstandsmitglieder werden durch die Satzung festgelegt. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, den Kassenwart in den Vorstand zu berufen. Allerdings kenne ich keinen Verein, bei dem es nicht so ist...
Der Kassenwart muss nicht dem Vorstand angehören. Und er sollte es auch nicht. Er muss einmal jährlich von der Mitgliederversammlung entlastet werden und mit dieser Konstruktion werden Interessenkonflikte ausgeschaltet.