Kündigung. Amt des Kassenwarts?

3 Antworten

Grundsätzlich kannst du jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Begründung wirksam dein Amt niederlegen. Schreibe einfach einen Brief mit einer entsprechenden Willenserklärung an den Verein und sorge dafür, dass eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder diesen Brief erhält. Sobald das geschieht, ist dein Amt beendet.

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Aufpassen musst du allerdings auf Folgendes:

Eine fristloser Rücktritt ist immer auch ein Rücktritt "zur Unzeit". Mit einem Rücktritt zur Unzeit aber machst du dich ersatzpflichtig für Schäden, die dem Verein aufgrund des unzeitigen Rücktrittes entstehen. Dieser Fall kann gerade beim Amt des Kassenwartes eintreten, denn dieser muss ja laufend mit irgendwelchen Geldern umgehen (z.B. Zahlungen leisten). Wenn solche Tätigkeiten aufgrund eines fristlosen Rücktrittes nicht ausgeführt werden können und dem Verein deswegen Kosten entstehen, ist der fristlos zurückgetretene Kassenwart hierfür schadensersatzpflichtig.

Vermeiden kann man das, indem man mit einer hinreichend langen Frist zurücktritt, sodass der Verein die Möglichkeit hat, anderweitig für die Erledigung seiner Geschäfte Sorge zu tragen, etwa, indem er einen neuen Kassenwart bestellt. Diese Frist ist so zu wählen, dass die für die Neubestellung erforderlichen Tätigkeiten, insbesondere die Einberufung von Versammlungen (Einberufungsfrist beachten!), innerhalb dieser Frist möglich sind.

Bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist solltest du deine Aufgaben weiter erfüllen. Mit Ablauf der Rücktrittsfrist ist dann dein Amt beendet.