Rücktritt des 2.Vorstandes wann wirksam?

4 Antworten

eine schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich, denn eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung.

Unabhängig davon endet das Amt sofort mit seiner Niederlegung. Die Vereinsmitgliedschaft hingegen endet erst dann, wenn sie fristgerecht gekündigt wurde. Wurde sie nicht fristgerecht gekündigt, läuft sie weiter.

in der Vereinssatzung steht dazu gar nix.

das kann ich mir zwar nicht vorstellen, denn dann hätte §39 BGB keinen Eingang in eure Satzung gefunden. Aber wenn dem wirklich so sein sollte, gilt das Datum, das der Kündigende zur Beendigung seiner Mitgliedschaft angegeben hat.

Haftung: die Entlastung durch die Mitglieder ist ein Relikt aus alten Zeiten, wird aber immer noch durchgeführt. Sie schadet nicht, nützt aber auch nicht im Streitfall. Die Haftung gilt auch nicht bis zur Eintragung eines neuen 2. Vorstands beim AG, denn der Verein haftet als ganzes. Zur Haftung siehe auch § 31 BGB.

zu deiner eigentlichen Frage: die jeweiligen Rück- bzw. Austritte eures 2. Vorstands müssen weder durch die Mitgliederversammlung (egal, ob ordentlich oder außerordentlich) noch durch ein Schriftstück bestätigt werden, s.o. Die Willenserklärung allein ist ausreichend zur Beendigung von was auch immer.

Es kann aber oft im Interesse beider Seiten liegen, das Ausscheiden schriftlich zu dokumentieren, abgesehen von einer gewissen Höflichkeitsform.

Der Rücktritt aus dem Vorstand ist mit sofortiger Wirkung gültig, also mit Erklärung gegenüber dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung.

Das gilt jedoch nicht für die Haftung. Die reicht bis zur Entlastung des Vorstandes in der nächsten Mitgliederversammlung.

Für den Austritt aus dem Verein gelten evtl. Kündigungsfristen. Das geht aus der Satzung hervor.

Babosch01 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 14:31

Was hat die Entlastung mit der Haftung zu tun??

Die Haftung ist doch noch so lange bis ein neuer 2.Vorstand gewählt ist und dieser beim Amtsgericht eingetragen ist!?

DinoSauriA1984  17.11.2016, 15:25
@Babosch01

Nein. Wenn ich vom Vorstand zurücktrete, hafte ich für weitere Beschlüsse des Vorstandes nicht mehr.

Und wenn die Vereinsmitglieder Entlastung erteilt haben, endet auch die Haftung (natürlich nicht für strafrechtliche Vergehen, die ich evtl. während meiner Vorstandstätigkeit begangen habe).

ab wann der Austritt gültig ist, hängt von der Vereinssatzung ab.

Babosch01 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 14:30

in der Vereinssatzung steht dazu gar nix.

stefan1531  17.11.2016, 14:33
@Babosch01

dann ist das Mitglied mit dem Tag der Kündigung der Mitgliedschaft ausgetreten.

Mit schriftlicher Abgabe der Rücktrittserklärung ist diese wirksam.

Günter