Als Vorstand aus Verein austreten.
Ich mache im Moment die Jugendleitung in einem Verein, allerdings möchte ich nun aus dem Verein austreten und somit auch von dem Amt zurücktreten. Die Satzung des Vereines sieht vor das dass amt alle 2 Jahre neu zur Wahl steht. Nun ist ein Mitglied der Meinung das diese 2 Jahre bindend wären.
Jetzt habe ich aber in einigen Websites über Verreinsrecht gelesen dass der Satzung des Vereines einen Rücktritt weder ausschließen noch beschränken darf. In meinem Fall würde auch keine Unzeit vorliegen.
Kann mich einer von euch nun darüber aufklären ob ich nun zurücktreten darf oder nicht und wie so ein Rücktritt formell auszusehen hat?
5 Antworten
Quatsch! Du kannst immer austreten. Du hast ja keinen Vertrag. Die Satzung braucht dich in dem Fall nicht zu interessieren. Du kannst auch jederzeit vom Vorstandsamt zurücktreten.
keiner kann dich zwingen in einem Verein zu sein bzw dort tätig zu sein, wenn du nicht mehr willst. also halte Kündigungsfrist für die Mitgliedschafts Kündigung ein. denn wenn du kein Vereinsmitglied mehr bist, kannst du auch kein Amt innerhalb des Vereins begleiten....also kündigen und raus
ich kenne keinen Verein bei dem das nicht in der Satzung steht....
Und deshalb gilt deine Behauptung für alle Vereine?
Wie viele Vereine / Vereinssatzungen kennst du denn?
Ich habe einfach mal kurz gegoogelt und auf Anhieb mehrere Vereine gefunden, bei dem es zulässig wäre, ein Nichtmitglied in den Vorstand zu bestellen, weil dessen Satzung eben nicht ausdrücklich bestimmt, dass nur Vereinsmitglieder in den Vorstand gewählt werden können:
http://www.degepol.de/grundlagendokumente/satzung/
Nachfolgend noch zwei weitere Links zu derartigen Satzungen, die leider nicht als aktive Links ausgeführt werden können, da dies den Bestimmungen von GuteFrage widerspricht. Die Links müssen von Hand in die Adresszeile des Browsers kopiert werden und jeweils zu einem gültigen Link ergänzt werden:
scporta.de/satzung.html
sksk.de/vorstand.php
Die "Amtszeit" für ein Ehrenamt in einem Verein ist nicht bindend!
Ein Rücktritt muss nicht formell geschehen! Ich würde dem Verein den Austritt und gleichzeitig den Rücktritt schriftlich mitteilen. (Nach dem Ende der Mitgliedschaft darfst du sowieso nicht mehr im Vorstand tätig sein.)
(Nach dem Ende der Mitgliedschaft darfst du sowieso nicht mehr im Vorstand tätig sein.)
Das ist nur dann so, wenn die Satzung ausdrücklich bestimmt, dass nur Vereinsmitglieder ein Vorstandsamt ausüben dürfen. Enthält die Satzung keine solche Bestimmung, kann auch ein Nichtmitglied Vorstand werden bzw. bleiben.
ah ok. danke
Der ehrenamtlich tätige Vorstand kann grundsätzlich jederzeit zurücktreten.
Er darf dies aber, sofern er nicht einen "wichtigen Grund" geltend machen kann, nicht zur "Unzeit" tun, d. h., er muss dem Verein angemessen Zeit lassen, das Amt neu zu besetzen.
Die Amtsniederlegung zur Unzeit ist aber trotzdem wirksam, verpflichtet jedoch den ehrenamtlichen Vorstand zum Ersatz des dadurch dem Verein entstandenen Schadens (§ 671 Abs. 2 BGB)
Der Rücktritt kann formfrei erfolgen (auch mündlich); es empfiehlt sich aber, dieses schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied oder gegenüber allen Vorstandsmitgliedern zu machen.
Der Rücktritt eines Vorstandsmitglieds aus dem Vorstand nach § 26 BGB ist so lange unproblematisch, solange der Verein noch nach außen und innen handlungsfähig bleibt. D. h., wenn die verbleibenden Vorstandsmitglieder weiter für den Verein handeln und diesen als gesetzliche Vertreter nach außen vertreten können, bleibt der Rücktritt zunächst ohne Folgen. Das Vorstandsamt ist dann vakant und muss schnellstens besetzt werden, damit der Vorstand wieder im vollen Umfang seine Aufgaben wahrnehmen kann.
Wenn der Verein durch den Rücktritt in Probleme kommt, weil der Verein handlungsunfähig wird, muss nach § 29 BGB ein Notvorstand durch das Amtsgericht eingesetzt werden.
Ansonsten ist gemäß Satzung zu verfahren (z. B. wenn eine Ergänzungsklausel in der Satzung vorhanden ist)
Da ich die Satzung nicht kenne:
Die Frage ist noch, ob Du als Jugendleitung zum gesetzlich notwendigen Vorstand gehörst und im Vereinsregister eingetragen bist; wenn nicht (z. B. nur erweiterter Vorstand oder Du überhaupt nicht dem Vorstand angehörst, dann gibt es überhaupt nichts zu beachten; dann kannst Du jederzeit Dein Amt niederlegen (ohne negative Rechtsfolgen).
Für den Austritt gilt die satzungsgemäße Kündigungsfrist.
Nein, das ist ein Ehrenamt, man kann jederzeit zurücktreten.
Das ist nicht korrekt. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass nur Mitglieder Vorstandsämter bekleiden dürfen. Wenn dies so gewünscht ist, dann bedarf es dazu also einer ausdrücklichen Satzungsbestimmung.