Doppelfunktion eines Vorstandes im Verein
Hallo meine Frage kann ein 1.Vorstand eines Vereins auch die Funktion eines 1.Kassenwart durchführen? wenn 1. und 2.Vorstand und 1.Kassenwart die Vereinsleitung sind??? In der Satzung steht da nichts drin ob man eine Doppelfunktion ausübeb darf Mich würde nur interisieren wie das gesetzlich ist!!!!! bzw. wo man das nachlesen kann!
"Ausschnitt aus unserer Satzung" Scheidet ein Mitglied des Vereinsausschusses(zb.Kassenwart) währen einer Wahlperiode aus, kann der Vorstand kommissarisch einen Nachfolger berufen, der bis zur nächsten Neuwahl im Amt sein kann
Darf dieser Vorstand sich selber als Kassenwart kommissarisch bestimmen????
Gruss Frank
2 Antworten
- Vorstand kann nicht auch Kassier sein, weil er diesen ja auch kontrollieren muss bzw. der Kassier der Vorstandschaft einen Rechenschaftsbericht abliefern muss. Der Kassier sollte auch nicht mit einem führenden Vorstandsmitglied verwandt sein (das nur nebenbei)! Gruss Norbert
Der Kassier ist zunächst gegenüber dem Vorstand und erst später der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
Verwandtschaftliche Beziehungen innerhalb der Vorstandschaft an sich sind rechtlich unbedenklich, das stimmt. Um jedoch evt. Mauscheleien oder Verdachtsmomenten auf solchen entgegenzutreten, sollte man von sich aus schon darauf achten, dass man keinen Anstosspunkt hierzu gibt.
Ein führendes Mitglied ist der 1. und der 2. Vorsitzende sowie die/der zum Geschäftsführer/in Gewählte - das ist dann der "Geschäft führende Vorstand".
Ich bin selbst Mitglied in einem solchen Gremium, weshalb ich diese Ausführungen machen kann.
Gruss Norbert
Ob eine solche sogenannte "Personalunion" zulässig ist, hängt von der Formulierung der Satzungsvorschriften über die Bildung des Vorstandes und über die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder ab.
Lies mal hier weiter, insbesondere die Beispiele am Ende des Artikels:
Wenn der Kassier Mitglied des Vorstandes ist, dann ist er nicht dem Vorstand sondern der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.
Verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vorstandsmitgliedern sind aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
Was ist ein führendes Vorstandsmitglied?