Verein: Neuanschaffung Rasentraktor Vorsteuerabzug?

2 Antworten

wenn der Sportverein keinerlei Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, ist dieser nach § 19 UStG Kleinunternehmer. (Dürfte für die meisten Sportvereireine auf dem Land so sein ...)

Wenn Kleinunternehmber (bzw. keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlt wird) gibts auch keine Vorsteuer.

Ein 100%ger Vorsteuerabzug wäre sowieso nicht möglich.

Das Finanzamt kennt die Trainings- und Spielzeiten des Vereins, welche Mannschaften gemeldet sind usw. (über die Homepage, habe ich selber schon bei einer USt-Sonderprüfung erlebt, dass der Prüfer Ausdrucke von der Homepage dabei hatte).

Aufgrund dieser Zeiten wird ein Anteil für die Vorsteuer berechnet, da i.d.R. nur bei Spielen der 1.Mannschaft Eintritt verlangt wird. Und dieser Eintritt wäre der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Fazit:

Verabschiede Dich vom Vorsteuerabzug, kostet Dich mehr Zeit als die Sache wert ist

Vorsteuerabzug ist immer davon abhängig, dass:

1. Es sich um ein Unternehmen handelt

2. diese Unternehmen steuerpflichtige Umsätze erzielt.

Also die Frage, zahlt ihr auf die Eintrittsgelder Umsatzsteuer?

Also der FC Bayern kann für einen neuen Rasentraktor Vorsteuer abziehen.

Wenn ihr für die Eintrittsgelder Umsatzsteuer abführen müsst, dann könnt ihr dagegen die Vorsteuer abziehen, sonst nicht.

kawasaki8546 
Beitragsersteller
 19.04.2015, 19:15

Ja wir müssen unsere Eintrittsgelder versteuern

wfwbinder  20.04.2015, 10:26
@kawasaki8546

Na dann passt Das doch. Ohne Rasen mähen kein Spielbetrieb. Also Vorsteuerabzug, weil es ja für einen betrieblichen Gegenstand ist.