Frist zum austritt eines Vereins
Ich kann aus persönlichen Gründen nicht mehr im Verein bleiben und habe meine Kündigung eingereicht. Da in unserer Satzung überhaupt nix zu dem Thema Kündigung stand, habe ich meine Mitgliedschaft zum 30.04. gekündigt. Jetzt bekomm ich gesagt, dass die Satzung geändert wurde und eine Kündigung nur zum Ende des Jahres möglich ist. Gilt da für mich noch die alte oder die neue Satzung. Kenn mich da leider nicht so aus.
2 Antworten
Maßgeblich sind die Regelungen der Satzung in der zum Zeitpunkt der Austrittserklärung geltenden Fassung. Wenn also die Satzung tatsächlich geändert wurde (prüfen!) und nun eine Austrittsfrist vorsieht, dann ist diese für dich verbindlich.
Ist ein Austritt zu dem von dir gewünschten Zeitpunkt demnach nicht möglich, muss der Verein den Austritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt akzeptieren. Du musst also deinen Austritt nicht noch einmal erklären.
Wenn in der Satzung nichts weiter geordnet ist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Dies sind 3 Monate vor Ablauf des laufenden Geschäftsjahres.
Für den Austritt aus einem Verein gibt es keine gesetzliche Frist. Wenn die Satzung keine Austrittsfrist kennt, kann der Austritt jederzeit mit sofortiger Wirkung erklärt werden.