Vereinsrecht - Kassenwart - Schatzmeister

4 Antworten

Vorweg zur Terminologie: In einem Verein gibt es genau einen Vorstand - und das ist keine Person sondern ein Vereinsorgan. Der Vorstand besteht aus denjenigen Personen, die gemäß Satzung zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Diese Personen  bekleiden die in der Satzung dafür vorgesehenen Ämter (gebräuchlich sind "1.Vorsitzender", "2.Vorsitzender", stellvertretender Vorsitzender") usw. Kennt die Satzung keine solchen Amtsbezeichnungen, dann sind diese Personen einfach Mitglieder des Vorstands (kurz: Vorstandsmitglieder). Die Bezeichnung dieser Personen als "1.Vorstand", "2.Vorstand" usw. ist schlichtweg falsch, solange die Satzung diese Amtsbezeichnungen nicht kennt. Und sollte eine Satzung tatsächlich solche Ämter vorsehen, dann wäre dies ziemlich verwirrend und sollte geändert werden.

Nun zu deinen Fragen:

1) Verstehe ich es richtig? Die Satzung kennt das Amt des Kassenwartes, in welches du gewählt wurdest, überhaupt nicht? Nun, dann kann ohne vorherige Satzungsänderung auch niemand in das Amt eines Kassenwartes bestellt werden. Deine Wahl in das nicht existente Amt ist daher ungültig. Demzufolge bist du weiterhin "einfaches" Vereinsmitglied und hast überhaupt keine Verantwortung.

Die nicht durchgeführte Wahl der Kassenprüfer kann nachgeholt werden. Wird sie nicht nachgeholt, dann ist es für die Vereinsmitglieder schwierig, sich von der ordnungsgemäßen Kassenführung und dem sonstigen satzungsmäßigen Vereinsführung zu überzeugen. Das könnte für den Vorstand zu dem Problem führen, dass er nicht entlastet wird.

2) Untreue ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist (§ 266 StGB). Untreue ist daher ein Verbrechen (nicht "nur" ein Vergehen). Wer so handelt, ist in einem Vereinsvorstand nicht zu gebrauchen. Es sollte erwogen werden, den Verbrecher anzuzeigen.

Will man das nicht, dann sollte geprüft werden, wie hoch die veruntreute Summe ist. Dann sollten die übrigen Vorstandsmitglieder auf den Verbrecher zugehen und ihm "nahelegen", zurückzutreten und die veruntreute Summe zurückzuzahlen. Dabei sollte durchaus mit einer Strafanzeige und nachfolgender Zivilklage gedroht werden.

Ist der Rücktritt erfolgt, muss das Amt neu besetzt werden.

Parallel dazu kann der Verein den Mobilfunkvertrag kündigen, sofern er im Namen des Vereines abgeschlossen worden ist.

3) War der Mitgliederversammlung bei der Entlastung bewusst, dass das bisher für die Kassenführung zuständige Vorstandsmitglied die Kasse nicht ordentlich geführt hat? Oder hat dieses Vorstandsmitglied das verschwiegen? Was haben die Kassenprüfer dazu gesagt?

Wenn der Mitgliederversammlung die "Schlamperei" bei der Kassenführung nicht bekannt war, dann ist die Entlastung diesbezüglich unwirksam. Eine Entlastung gilt immer nur für diejenigen Umstände, die der Mitgliederversammlung zum Zeitpunkt der Entlastung bekannt waren. Die Verantwortung für die schlampige Kassenführung trägt dann weiterhin das bisher für die Kassenführung zuständige Vorstandsmitglied. Evtl. kann sogar der gesamte Vorstand zur Verantwortung gezogen werden.

Du selber kannst gar nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil erstens niemand für Taten bzw. Unterlassungen eines Anderen zur Verantwortung gezogen werden kann und du zweitens aufgrund der Ungültigkeit deiner Wahl überhaupt keine Verantwortung übernommen hast.

Thomas1991 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 19:28

Guten Abend,

zunächst mal vielen Dank für die umfassenden Informationen.

in der Tat gebe ich Ihnen bzgl. der Terminologie recht. In der Satzung wird auch der Wortlaut "Vorsitzende" genannt. Leider wurde (wie auch im letzten Protokoll schriftlich festgehalten) "1. Vorstand" und "2. Vorstand" gewählt. (Ich hab es dann blöderweise übernommen)

Zu 1) Ja Sie haben das genau richtig verstanden. Die Wahl der Kassenprüfer werde ich voraussichtlich in der Außerordentlichen Mitgliederversammlung nachholen lassen. Für letztes Jahr gab es keine Kassenprüfer und somit keine Kassenprüfung. Der Vorstand wurde dennoch entlastet.

Zu 2) Ich prüfe tatsächlich ob ich eine Anzeige erstatten werde. Es stand vor einem Monat bereits zur Diskussion ob das betreffende Vorstandsmitglied erneut gewählt werden sollte. (Er ist leider kein unbeschriebenes Blatt) Das mit dem Mobilfunkvertrag werde ich in die Wege leiten lassen.

Zu 3) Es machte in seinem Bericht nicht dem Anschein dass dem so ist. Mir ist es nur seltsam vorgekommen dass zum Beispiel eine Ausgabe von der ich wusste nicht genannt wurde.

Ich bin nur froh, dass ich aus der Nummer ohne Schaden rauskomme!

Grüße

Also: ich würde sagen, wenn ab dem du der Kassenwart ist alles gut abläuft, dann sind die keine Vorwürfe zu machen. Zum Vorstand: wenn du ihn nicht decken möchtest, würde ich das vor dem Verein publik machen, und ich denke, er sollte mindestens dafür sorgen, dass der entstandene Verlust wieder rein kommt. Wenn es ihm finanziell schlecht geht, dann könnt man das aus ethnischen Gründen lassen, ihm aber die Verantwortung entziehen. Ich denke mal man müsste über die ganze Angelegenheit noch mal abstimmen (also mit den ganzen hohen Posten im Verein). Und evtl die Regelung mit dem Kassenwart anpassen.

irdenart  07.04.2016, 09:05

Erstens ethische /=moralische!) Gründe, und nicht ethnische (volksgruppenbezogenes)!, und zweitens: wenn der ein Verbrechen begangen hat, dann muss er auch die Konsequenzen tragen!!!; mindestens zvilrechtlich = Schadensersatz!, aber auch strafrechtlich wegen der Untreue gegenüber den anderen Mitgliedern des Vereins!!, dass ist die Moral von der Geschicht, und öffentlich machen auch noch!, denn so einer gehört vom Anstand(Moral) her in kein Leitungsamt (mehr)!!!

Um was für eine Gruppierung /Verein handelt es sich denn? Und was heißt veruntreut denn jetzt Fall spezifisch? Um was für Summen geht es denn?

Thomas1991 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 23:45

Guten Abend,

gerne beantworte ich die Rückfragen.

Es geht um einen kleinen Sportverein.

Veruntreut heißt: Einnahmen sind nicht da wo Sie hingehören (in der Kasse). Zudem wurde ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen und zwar zur einen privaten Nutzung. Leider ist dieses Vorstandsmitglied privat in einer sehr schlechten Finanziellen Verfassung. Auch der Verein selbst hat relativ wenig mittel, sodass die zusätzlich entstehenden Kosten empfindlich weh tun.

Gruß

Thomas1991 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 23:50
@Thomas1991

Summe derzeit ca. 100 € werden aber durch den Vertrag laufend mehr