Verein: gewerblich oder privat?

3 Antworten

Ob Gewinn orientier Verein oder nicht, das spielt für die Stromversorger keine Rolle. Ein Stromversorger teilt seine Kunden zwar ein, aber nach den Abnahmemengen. Aus diesen ergibt sich dann die Möglichkeit aus den verschiedenen Tarifangeboten zu wählen. Bei "Großkunden" z.B. wird ein geringerer Basis- oder Grundpreis genommen, weil hier die Gelder dann über die Stromabnahme wieder rein kommen. Kleingartensparten werden meist über den Normaltarif versorgt. Das kommt aber auch hier auf die Anzahl der Kilowattstunden an.

Meine Antwort kommt etwas spät, weil ich die Frage erst heute gelesen habe. Ich war langjährig Vorsitzender eines Kleingartenvereins mit über 100 Parzellen. Die Stromversorgung/Ablesung/ Bezahlung erfolgte genau wie an einem privaten Hausanschluß über einen zentralen Zähler, der vom Stromversorger installiert und betreut wurde. Eer gehörte nicht zum Anlagenvermögen. Die Erfassung der Einzelverbräuche erfolgte über Unterzähler je Parzelle (Eigentum des Pächters) Differenzen, die prinzipiell durch Leitungsverluste im Netz des Vereins auftreten, wurden vom Verein vorfinanziert und entsprechend eines Beschlusses der Mitgliederversammlung prozentual zu den Einzelverbräuchen der Jahres-Endabrechnung den Parzellen in Rechnung gestellt.

da das kein gewerbe ist bleibt nur privat und mir ist auch kein fall bekannt das deshalb ein preisnachlass möglich wäre

philellada 
Beitragsersteller
 24.11.2011, 14:40

Es geht nicht um Preisnachlaß, sondern um die Einstufung, da Gewerbestrom teurer sein soll als privat.

wollyuno  24.11.2011, 19:12
@philellada

gerade gewerbe hat doch günstigere konditionen