Darf man eine gewerblich angemietete Immobilie auch privat nutzen?

8 Antworten

Der Vermieter wird wohl für diesen Vermietungsumsatz zur Umsatzsteuer optiert haben.

Das müsste aus dem Mietvertrag hervorgehen.

Dann ist aber eine private Nutzung durch den Mieter mit umsatzsteuerlichen Nachteilen verbunden.

Daher: schaue in den Mietvertrag, ob dort Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

Wenn ja: Bringe den Vermieter durch Nutzung eines Teils der Räume als Wohnraum nicht in Verlegenheit gegenüber dem Finanzamt.

Wäre theoretisch möglich. Dazu muss eine Nutzungsänderung durchgeführt werden. Da sind dann die baulichen Vorschriften einzuhalten und auch ob der Bebauungsplan die zukünftige Nutzung auch erlaubt.

Im Zweifel einen Anwalt konsultieren.

Clinton Loser hat Dir die einzig richtige Antwort gegeben.

Die Räume sind nicht in einem Gewerbegebiet und selbst da würde es wohl kaum Probleme geben.

Die Voraussetzungen, um dort zu wohnen, wo Du arbeitest, sind vorhanden. In der Regel werden eher an eine Gewerbeimmobilie höhere Anforderungen gestellt, als an eine Wohnimmobilie.

Was braucht man zum Wohnen?

Toilette, Waschgelegenheit, Kochgelegenheit. Ersteres ist auf jeden Fall vorhanden. Somit auch eine Waschgelegenheit. Falls zudem noch eine Dusche vorhanden ist, umso besser. Zum Kochen genügen eine Kaffeemaschine, elektrische Kochplatten und/oder vielleicht noch ein Mikrowellengerät. Alle erfordern keine besonderen Installationen und werden an Arbeitsplätzen genauso genutzt.

Rein rechtlich, von Seiten der öffentlichen Hand, gibt es sicher keine Probleme.

Die andere Frage ist allenfalls noch, ob es von Seiten des Vermieters bzw. Eigentümers des Gebäudes irgendwelche Probleme geben könnte. Vielleicht ist das Gebäude baulich nicht für Wohnzwecke geeignet:

1. Heizung: Wie werden die Räume beheizt? Können die entstehenden Heizkosten Dir direkt zugeordnet werden?

2. Belüftung (Schimmelproblem): Handelt es sich um ausreichend belüftbare Räume? Können z. B. durch Feuchtigkeit von Dusche, Küche oder auch Schlafen Schimmelprobleme entstehen oder kann man das durch bestimmte Maßnahmen verhindern?

Ich würde Dir folgendes vorschlagen: Um nicht den Vermieter zu verschrecken, miete erst einmal ohne der Absicht, darin auch zu wohnen. Ziehe mit Deinem Gewerbe ein und probiere dann erst einmal aus, ob man darin auch einigermaßen vernünftig wohnen könnte. Wenn ja, frag den Vermieter, ob von seiner Seite aus was dagegen spricht. Wenn er nichts einzuwenden hat, gibst Du Deine Wohnung auf und meldest Dich einfach unter der neuen Adresse an.

Du kannst nicht einfach einen Gewerberaum zur Wohnung umwidmen. Das wird der Vermieter und auch das Gewerbeaufsichtsamt nicht ohne weiteres dulden.

Da mußt du dich mal bei der Stadt erkundigen denn in manchen Gewerbegebieten ist das Wohnen verboten (Gewerbegebiet)

JaAberNeinAber 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 10:51

In diesem Fall, befinden sich die Räume nicht in einem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Stadtteil. Ich werde mich mal erkundigen - vielen Dank :-)