Gewerbliche Ware im privaten Keller lagern?
Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage: Kann ich wenn ich ein Gewerbe habe, aber keinen Lagerraum für meine Ware, diese in meinem privaten Keller lagern? Der Keller gehört zu meiner Mietwohnung. Wir reden hier nicht über 20 Paletten, sondern lediglich um vlt. 1 Quadratmeter. Kann hier der Vermieter etwas dagegen haben, bzw. weiß jemand wie das bzgl. der Versicherung aussieht?
Danke!
4 Antworten
Wenn laut Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung der Wohnung - und somit auch des Keller - ausgeschlossen ist, ist das auch so.
Dann könntest Du Ärger bekommen.
Die Hausrat würde Schäden daran nicht übernehmen
Nutzungsplan der Gemeinde, etc.
Der einzige Hinweis in meinem Mietvertrag: Die Mietsache darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden.
Ist somit die gewerbliche Nutzung bzw. Teilnutzung des Kellers ausgeschlossen?
Die Mietsache darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden.
Wie im anderen Beitrag geschrieben, wenn die gewerbliche Tätigkeit einen Umfang hat, der den Charakter des reinen Wohnens nicht erkennbar übersteigt, kann und wird kein Vermieter was sagen.
Die gewerbliche Nutzung des Kellers ist natürlich ausgeschlossen, aber auch hier gilt, wenn nicht Teile gelagert werden, die normalerweise nach Art, Größe und Menge nicht in einen privaten Keller gehören, wird wohl niemand was dagegen sagen.
Eine Kündigung würde das nicht rechtfertigen. Allenfalls eine Abmahnung, der man Folge leisten kann, um den Mißstand abzustellen.
Die gewerbliche Ware solltest Du separat versichern.
1 m²? Gibt es bei Euch jemand, der danach schnüffelt, was die Mieter in ihren Kellerräumen gelagert haben?
1m² belegt mit gewerblicher Ware fällt nicht auf und kann auch nicht beanstandet werden, wenn es sich um normale Handelsware handelt, die nicht feuergefährlich, explosiv oder chemisch gefährlich sind. Von diesen Eigenschaften her sollte sich die gelagerte Ware nicht von normalem Hausrat unterscheiden.
Was natürlich auch nicht sein sollte ist, dass häufig Kunden ins Haus und in den Keller kommen, um sich Ware zeigen zu lassen.
Ich sehe da kein Problem. Im übrigen hat jeder Mieter die Freiheit, in seiner Wohnung ein Gewerbe auszüben, wenn das nicht störend oder belästigend abläuft. Also z. B. einen Internet-Handel, bei dem lediglich wenige Sendungen pro Tag verschickt werden müssen und nur ein- bis zweimal die Woche ein Paketlieferant neue Ware bringt o. ä.
Es sollte eben nichts auftreten, was nicht bei einer normalen Wohnnutzung auch auftreten würde. Z. B. mehr als normal fremde Leute im Haus, stärkere Verschmutzung von Treppenhaus und Flur, andauernder Lärm von lauten Telefonaten oder andere Belästigungen, Mitarbeiter, die kommen und gehen usw.
Hallo Barfuß90, meiner Meinung nach ist dem Vermieter eigentlich egal, was du in deinem Keller lagerst. Falls du aber unsicher sein solltest, frag einfach mal nach. Viel wichtiger an dieser Stelle wäre die Frage, ob der Keller trocken und sicher ist. Was die Versicherung angeht, ruft sie an. Sie sind meistens sehr behilflich.
Wenn jedoch nichts im Mietvertrag steht gibt es hierzu also keine andere Regelung die greift?