Ist es rechtens wenn sich der Preis pro Einheit für Heizkosten verdoppelt ohne vorherige Info vom Vermieter?
Hallo Community,
mein Vermieter hat mich die Heizkostenabrechnung zugeschickt und im Vergleich zum letzten Jahr habe ich anstatt der letztjährigen 260 EUR Rückzahlung nur 26 EUR zurückbekommen.
Nach intensiver Überprüfung der Kosten und Abgleich mit den anderen Nachbarn (6-Parteien-Haus) steht fest, dass die Differenz eine Ursache hat:
Der Preis pro Einheit der Grundkosten und der Verbrauchskosten, aus dem sich der Abschlag pro Partei ergibt, ist im Vergleich zum letzten Jahr verdoppelt worden.
Ich zahlte 2011 noch 2,70 EUR pro Einheit für die Grundkosten und 0,05 EUR pro Einheit für die Verbrauchskosten. In 2012 musste ich nun 5,45 EUR pro Einheit für die Grundkosten und 0,10 EUR pro Einheit für die Verbrauchskosten zahlen.
Das ist jeweils das Doppelte! Ich habe davon von meinem Vermieter in 2012 nichts erfahren und letztendlich hier 300,-- EUR mehr zu bezahlen gehabt.
Wie kann das denn sein? Mein Verbrauch für das Wasser unterscheidet sich im Vergleich 2011 und 2012 nur um EINEN Kubikmeter.
Also im Grunde komplett das Doppelte... Wie kann das sein?
Darf der Vermieter hier einfach mehr Kosten pro Einheit berechnen? Ist das rechtens? Muss hier nicht eventuell vorher eine Info erfolgen?
Ist das anfechtbar?
11 Antworten
Wie kann das denn sein? Mein Verbrauch für das Wasser unterscheidet sich im Vergleich 2011 und 2012 nur um EINEN Kubikmeter.Also im Grunde komplett das Doppelte...
Na ja, alles wirs halt teurer.
Darf der Vermieter hier einfach mehr Kosten pro Einheit berechnen? Ist das rechtens? Muss hier nicht eventuell vorher eine Info erfolgen?
Nein, er muss es nicht vorher ankündigen.
Ist das anfechtbar?
Sie können Einsicht in die Unterlagen verlangen und die Abrechnung prüfen lassen.
Der Vermieter nuss es schon belegen können, dass sich die Kosten verdoppelt haben
aus den Belegen werdet ihr das aber auch nicht sehen. Guckt euch die heizkostenabrechnung an - dort ist die Erklärung. vermieter weiß auch nicht das die Kosten pro Einheit höher sind bis zu dem Zeitpunkt wenn er die Abrechnung von techem etc, erhält. darauf hat er keine Einfluss.
die Preise macht nicht der Vermieter sondern der Grundversorger und desen Preise sind öffentlich also auch im Internet einsehbar und die Erhöhungen gingen auch durch die Pressen.Aus diesem Grund haben die meisten bereits während des Jahres freiwillig ihre NK erhöht bzw. Geld auf die Seite gelegt. Lass dir die Originalrechnungen vom Vermieter vorlegen - das muss er - dann kannst du sehen, ob er geschummelt hat.
der Vermieter darf hier ganz einfach nicht mehr umlegen, als die tätsächlichen Kosten und dafür könnt ihr verlangen, die Kosten/Rechnungen einsehen zu dürfen. So einfach ist das.
Der Vermieter kann nicht einfach so. Er hätte Euch informieren müssen. Geh mit der Abrechnung zur Verbraucherzentrale und nimm die vorherigen Abrechnungen auch mit. Die werden Eurem Vermieter Dampf unterm Hi...... machen. Was denkt sich dieser feine Herr.
jimpo hat keine Ahnung
Du hast Ahnung, aber davon viel zuwenig.
Na dann erklär doch bitte mal Deine "Ahnung". Aber bitte mit rechtlichen Grundlagen.
Ich muß mich hier nicht erklären oder irgendwas beweisen schon garnicht.
Eine Erhöhung der Kosten je Einheit (m² bzw. Einheit am Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler) ist von der Erhöhung der Gesamtkosten abhängig und nichts Statisches. Es sind also jährliche Schwankungen normal. Du kannst das alles ganz einfach an Hand der Heizkostenabrechnung nachrechen. Der Umlagemaßstab (30/70 oder 50/50) muss natürlich beibehalten werden und kann nicht nach Belieben gewechselt werden. Du solltest auch schaun, dass Leerstand nicht den Mietern aufgebürdet wird (wäre hier denkbar), er ist vom Vermieter zu tragen.
Quatsch
Mal davon abgesehen, woher soll er denn im Voraus wissen wie hoch die Heizkosten werden?