Betriebsstrom und Hausstrom?
Hallo zusammen,
ich finde nirgends eine passende antwort. Unser Vermieter rechnet auf der Nebenkostenabrechung den Betriebsstrom ab und bekommt zusätzlich pro Monat laut Mietvertrag eine Hausstrompauschale von 10,-.
Ich hab mir das mal hoch gerechnet und bei 6 Parteien im Haus macht das 720,- im Jahr plus den Betriebsstrom von ca 799,-
Soweit ich weiss läuft der Allgemeinstrom inkl. Heizung usw über einen Zähler. Darf er das in der Form machen oder zahlen wir doppelt?
4 Antworten
... was wird denn betrieben mit Strom?
Hier bei uns bekommen die Mieter nur die Kosten und Lasten für die Beleuchtung aufgebrummt in einer BK-Abrechnung.
Und was ein Mieter zu wuppen hat, ergibt sich aus der Urkunde. Einfach einmal reinschauen, was dort von Dir zu diesem Thema vereinbart wurde.
Strom für elektrische Anlagen im Haus (Heizung) ist Betriebsstrom und gehört den Heiznebenkosten zugeordnet. Wenn dafür ein separater Zähler vorhanden ist, ist die Erfassung unproblematisch. Oft geht die Messung über den Zähler für Allgemeinstrom. Über den läuft auch die Treppenhaus-, Hauseingangs- und Kellergängebeleuchtung. Diese Kosten werden dann nach anteiliger Wohnfläche auf die Mieter umgelegt. Keinesfalls durch irgendwelche Differenzberechnungen. Jeder Mieter hat ja (mit evtl. Ausnahmen bei Zweifamilienhäusern) seinen eigenen Stromvertrag und Zähler.
Was hier eine Hausstrompauschale soll ist mir schleierhaft. Lege Einspruch ein und fordere Einsichtnahme in die Originalrechnungen.
Hallo!
Normalerweise läuft der Strom durch einen Hauptzähler und die Mietparteien haben dahinter ihren eigenen Wohnungszähler.
Wenn man den Stromverbrauch der Mieter zusammen zählt und von dem Gesamtstromverbrauch abzieht, hat man den Hausstrom.
Etwa für Treppenhauslicht und Aussen- und Kellerbeleuchtung, so wie sonstige Geräte, die für den Heizungs- und Kalt- und Warmwasserbetrieb notwendig sind.
Wenn man diesen Stromverbrauch durch 12 teilt, hat man den durchschnittlichen Monatsverbrauch und anschliessend durch die Anzahl der Mieter. Dann hat man den durchschnittlichen Monatsverbrauch pro Mieter.
Daraus wird dann anschliessend eine Pauschale festgelegt, die diesen Wert evtl. leicht übersteigen kann (Preis- und Verbrauchsschwankungen). Das fliesst dann in die Nebenkostenabrechnung mit ein. Eine Rückzahlung ist einfacher zu Bewerkstelligen, als eine Nachzahlungsforderung.
Ich vermute mal, der eigene Strombedarf wird von den Mietern direkt an den Stromanbieter per Pauschale bezahlt.
In Deinem Fall scheint die Heizungsanlage und ein paar andere Gerätschaften an einem eigenen Zähler zu hängen. Das heisst nicht, dass alles über eigene Zähler läuft. Das wäre ziemlich teuer und auch unnötig.
Macht Euer Vermieter die Abrechnung selber? Benutzt er eine Standard-Hausverwaltungs-Software? Rechnet er die ganze Sache zu Fuss? Oder nutzt er eine selbst erstellte Abrechnung mittels einer Tabellenkalkulation?
Im Zweifel lass Dir doch mal die Abrechnungen und Rechenwege genauer zeigen. Das Recht dazu hast Du!
Ich selber habe vor einigen Jahren für ein Mehrparteienhaus (Nachkriegsbau), welches mein Vater mitgeerbt hatte, die Nebenkostenabrechnungen über mehrere Jahre hinweg mit betreut.
Genauer gesagt, habe ich per Tabellenkalkulation (LibreOffice / Calc) für jedes neue Jahr eine Abrechnung erstellt. Es waren immer viele Parameter neu einzustellen und zu ergänzen (Mieterbewegungen, neue Zählertechnik, usw.). Die dortige Situation war zu komplex, als dass es eine normale Hausverwaltungssoftware begriffen hätte.
Und trotzdem musste die Abrechnung jedes mal exakt sein. Und bei Nachfrage der Mieter auch nachvollziehbar und plausibel sein.
Gruss,
Martin
Totale irrationale Antwort. Das dürfte ausnahmsweise in einem Zweifamilienhaus zutreffen, keinesfalls in Mehrfamilienhäusern.
Wenn man den Stromverbrauch der Mieter zusammen zählt und von dem Gesamtstromverbrauch abzieht, hat man den Hausstrom.
Differenzberechnung dieser Art ist nicht erlaubt. Für Allgemeinstrom braucht es einen eigenen Zähler.
Was Du ansonsten schon alles gemacht hast, Martinus, ist leider überhaupt nicht interessant.
10 € pro Monat Hausstrompauschale und dann noch zusätzlich einen Posten Betriebsstrom über rund 800 € bei 6 Parteien ist höchstwahrscheinlich doppelt abgerechnet.
Also, entweder der Vermieter läßt sich den Hausstrom über eine Pauschale zahlen, dann darf er den tatsächlichen Verbrauch nicht mehr zu Grunde legen oder er ändert das und nimmt die Pauschale als Vorauszahlung auf den tatsächlichen Verbrauch, also als zusätzlichen Nebenkostenvorschuss. Dann geht es auch wieder auf.
Mit Deinen Abenteuern hat das rein gar nichts zu tun.
Betriebsstrom ist wohl Eure Wohnung, Hausstrom für Treppenhaus, Aufzug und Co.
Für die Wohnungen wird es wohl einen eigenen Zähler geben.
Unter Betriebsstrom versteht man im Allgemeinen den Strombedarf der Heizung und anderer technischer Ausstattungen, die für das ganze Haus betrieben werden.
Hausstrom oder Allgemeinstrom sind lediglich Synonyme. Falls es für die Heizung einen eigenen Zähler gibt, würde das auch so bezeichnet und falls Treppenhaus, Klingelanlage etc. über einen eigenen Zähler laufen, ebenfalls.
Alles andere ist Humbug und deutet allenfalls darauf hin, dass sich hier tatsächlich jemand bereichern will.