Wofür stehen die Grundkosten in der Heizkostenabrechnung?
Die Heizkosten in der Heizkostenabrechnung sind in Verbrauchskosten und Grundkosten aufgeteilt. In der Berechnung steht "Preis je Einheit". Bei den Verbrauchskosten ist das klar, das ist der Preis für die Warme pro kwh. Aber wofür steht "Preis je Einheit" bei den Grundkosten?
6 Antworten
In der Berechnung steht "Preis je Einheit". Bei den Verbrauchskosten ist das klar, das ist der Preis für die Warme pro kwh.
Nein. Preis pro abgelesener Einheit. Das sind mehr als nur die Kosten für z. B. Gas in kWh.
Einheit der Grundkosten ist die Wohnfläche.
Bei Abrechnung gem. Heizkostenverordnung, davon gehe ich hier aus, ist nach meinem Wissen die Einheit der Grundkosten die Wohnfläche. Ob da was anderes vereinbart werden darf entzieht sich meiner Kenntnis. Lasse mich aber, mit Angabe einer zuverlässigen Quelle, gern eines Besseren belehren.
... da gibt es einige Varianten und somit ist ein Hinweis dafür in so einer Abrechnung nötig, so lese ich die Spielregeln.
Bemessungsgrundlage der sogenannten Grundkosten sind die Gesamtkosten, die mit der Beheizung im Zusammenhang stehen (Brennstoffe, Gerätemiete, Betriebsstrom, Wartungen, etc.)
Von diesen Gesamtkosten werden zwischen 30-50% als "Grundkosten" auf die Mieter umgelegt. Der Umlagemaßstab ist hier die Wohnfläche.
Die restlichen 50-70% werden nach Verbrauch umgelegt.
Grundkosten sind die Kosten, die nach Wohnungsgröße berechnet werden. Dazu gehören die immer wiederkehrenden Kosten des Schornsteinfegers, Wartung der Zentralheizung, Zählermiete, Kosten für die Verbrauchsabrechnung.
Die "Grundkosten" werden meist nach der Wohnfläche umgelegt. Sie machen meist 30-50 % der Gesamtkosten aus. Bzw. umgedreht - die Gesamtkosten werden bpsw. 30 % in Grundkosten umgerechnet - diese werden dann nach Quadratmetern auf die Mieter verteilt und der Rest 70 % werden dann Verbrauchskosten und diese werden bspw. nach Strichen (Heizkostenerfassung am Heizkörper) verteilt.
... und weitere Möglichkeiten, oder?